Kann man einen neuen Baumarkte in Lehrte noch verhindern? Ansiedelung des Obi-Baumarktes ist Thema bei den Gewerkschaften

Die Vorstände des DGB-Ortskartell Lehrte und des ver.di Ortsvereins Lehrte/Sehnde haben sich auf ihren letzten Sitzung mit dem Thema „Ansiedelung eines Baumarktes“ auf der zurzeit brach liegenden Fläche (C-Gelände) neben dem Wasserturm beschäftigt.

Grundsätzlich haben sich die Vorstandsmitglieder gegen die Ansiedelung eines weiteren Baumarktes in Lehrte ausgesprochen, berichtet der Vorsitzende Reinhard Nold. Bei den Gewerkschaftern standen die Arbeitsplätze der Beschäftigten, die heute in den vorhandenen Baumärkten arbeiten, im Vordergrund. Wie viele Arbeitsplätze abgebaut und wie viele neue entstehen würden ist kontrovers diskutiert worden. Ein OBI-Markt wird mit Sicherheit auch zusätzliche Kunden aus der Umgebung anziehen. Untern Strich dürfte das Ergebnis eine Null-Summe oder sogar einen Verlust von bereits existierenden Arbeitsplätzen bringen.

Hinzu kommt, dass Obi wie kaum eine andere Firma die Bildung von Arbeitnehmervertretungen bereits im Vorfeld zu verhindern sucht, brandmarkt Nold die Firmenpolitik der Baumarktkette. "Überall, wo Betriebsräte gegründet werden sollen, gibt es erhebliche Widerstände und Schwierigkeiten". Obi versucht, die Gründung von Arbeitnehmervertretungen "systematisch" zu verhindern. Nie laufe eine Wahl so ab, wie eigentlich im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehen. Dies gelte sowohl für franchisegeführte Geschäfte als auch für Obi-Filialen. Unter diesen Umständen sind uns die einheimischen Inhabergeführten Baumärkte lieber, so Nold.

Auch finden die Gewerkschafter die Art und Weise, wie die Lehrter Kommunalpolitiker mit dem Thema umgegangen sind, nicht bürgernah. Die SPD-Fraktion hat sich ganz besonders unglaubwürdig gemacht. Man darf aber auch die CDU nicht vergessen, die überhaupt kein Störgefühl mit der Ansiedelung eines Baumarktes hat.

Zum Abschluss ging es darum, wie der Baumarkt trotz des positiven Ratsbeschlusses noch verhindert werden könnte. Die Gewerkschafter prüfen, ob ein Bürgerbegehren in diesem Fall möglich ist und behalten sich vor, dies mit gleichgesinnten Gruppen, die bereits beim DGB mit dieser Absicht nachgefragt haben, durchzuführen.

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Manuela Müller aus Burgdorf am 17.07.2009 um 15:32 Uhr  
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Dirk Borck aus Lehrte am 17.07.2009 um 17:56 Uhr  
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