Vortrag über Freiheitsentziehung und Zwangsbehandlung
Lauingen: Bildungszentrum der Bayerischen Verwaltungsschule | Die geschlossene Unterbringung von Menschen in Krankenhäusern oder Heimen und die damit oftmals verbundenen freiheitsentziehenden Maßnahmen stehen im Mittelpunkt eines Vortrages über Freiheitsentziehung und Zwangsbehandlung am Donnerstag, 27. Oktober 2011, 19:30 Uhr, in der Aula des Bildungszentrums der Bayerischen Verwaltungsschule, Kastellstraße 9, in Lauingen (Donau). Dazu lädt die Betreuungsstelle des Landratsamtes alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich ein. Der Eintritt ist frei.
Im Vortrag werden u.a. auch körpernahe freiheitsentziehende Maßnahmen, wie beispielsweise Bettgitter, Bauchgurt oder Fesselung von Armen und Beinen und deren Rechtmäßigkeit angesprochen. Solche Maßnahmen können bei Eigengefährdung nach bürgerlichem Recht, bei Gefährdung Dritter aber auch nach öffentlichem Recht ergriffen werden.
Desöfteren ist mit solchen Maßnahmen auch eine Zwangsbehandlung verbunden, so z.B. wenn der Betroffene selbst die Notwendigkeit einer Behandlung krankheitsbedingt nicht erkennen kann.
Zwangsbehandlungen und Freiheitsentziehungen stellen immer einen massiven Eingriff in die Grundrechte eines jeden Einzelnen dar und bedürfen deshalb der richterlichen Genehmigung.
Nicht nur mit Blick auf den demografischen Wandel, sondern auch wegen des medizinischen Fortschritts nimmt der Anteil der älteren Mitbürger erfreulicherweise stetig zu. „Deshalb“, so betont Landrat Leo Schrell, „ist es wichtig, dem würdevollen und mit den Grundrechten im Einklang stehenden Leben der älteren und psychisch kranken Menschen noch mehr Bedeutung beizumessen“. Aus diesem Grund sei es zu begrüßen, dass derzeit im Landkreis Dillingen auf unterschiedlichen Ebenen Initiativen ergriffen werden, die Freiheitsentziehung auf das unvermeidliche Maß zu reduzieren, indem – gerade bei älteren und psychisch kranken Menschen – alternative Methoden angewendet werden.
Reinhold Spanl, freiberuflicher Dozent und Referent des Abends, wird insbesondere zu den rechtlichen Voraussetzungen richterlicher Genehmigungen und zum Verfahrensablauf Stellung nehmen.

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