Um alle Zweifel auszuräumen: Stefan Boltes achtet darauf, ob die Bundeswehr auf dem 248 Hektar großen Areal zwischen Isernhagen und Langenhagen gerade wieder übt. Als ehemaliger Soldat kennt er die roten Flaggen, die auf den Übungsbetrieb der Truppe hinweisen – und er weiß, dass dann die Nutzung des Geländes verboten ist. Er kennt die Warnschilder, die darauf hinweisen. Und trotzdem: Als der Bauingenieur an einem Aprilsonntag ohne Übungsbetrieb Joggen war, – der Isernhagener macht das nach eigenem Bekunden dort seit knapp 30 Jahren täglich –, wurde er von Feldjägern gestoppt. Schließlich sei er verbotenerweise neben der von der Bundeswehr als befestigten Weg beschriebenen Strecke gelaufen, so der Vorwurf. Ein kurzes Gespräch zwischen Boltes und den Soldaten folgte, dann kamen Polizisten hinzu. Er musste seine Personalien angeben. Wochen später folgte dann eine Anzeige – sowie nach seinem Einspruch eine Begründung von der zuständigen Wehrbereichsverwaltung Nord. Darin wird moniert, dass sich Boltes abseits der befestigten Wege bewegt habe. Das sei schließlich verboten und durch Schilder angezeigt. Gleichzeitig wird darin der Verdacht geäußert, Boltes habe etwa Übungen der Truppe ausspähen oder illegal Müll entsorgen wollen. Ingenieur Boltes, der gar nicht bestreitet, neben dem befestigten Weg gelaufen zu sein, fragt sich indes, wie denn nach Meinung der Bundeswehr so ein Weg beschaffen sein muss. Schließlich seien in den Jahren, in denen die Bundeswehr den Platz nicht genutzt hat, viele Pfade von Reitern, Spaziergängern und eben Joggern entstanden, die gleichermaßen befestigt erscheinen. Die übrigen, gegen ihn gerichteten Vorwürfe empfindet der Isernhagener mehr als lächerlich. „Als Jogger habe ich immer einen Müllbeutel dabei“, kontert Boltes mit Ironie, die Ausspäh-Vorwürfe kommentiere er erst gar nicht. Das Amtsgericht Hannover folgte Boltes und kassierte in der Verhandlung den Vorgang ein. Als Begründung nannte Irene Silinger, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, dass an besagtem Tag kein Übungsbetrieb der Bundeswehr geherrscht habe und der Beklagte darüber hinaus unmittelbar neben einem befestigten Weg gelaufen sei. Für Boltes Anwalt Harald Lemke-Küch ist jedoch viel entscheidender, dass das Gesetz keine Definition für einen befestigten Weg kenne. Trampelpfade seien ebenfalls mehr oder weniger nach jahrelanger Nutzung befestigt, sagt der Jurist. Lemke-Küch will aber nicht von einem Präzedenzfall sprechen. Er hofft vielmehr, dass sich das Oberlandesgericht irgendwann genau mit dieser Frage beschäftigen wird, um auch Rechtssicherheit zu schaffen. Schließlich könne niemand sagen, wie es etwa seinem Mandanten beim nächsten Mal dort ergehe, wie die Justiz dann entscheide. Schließlich sei das einmal vom Amtsgericht Hannover eingestellte Verfahren kein Freibrief.
Keine Übungszeit – keine Anzeigen
Die Bundeswehr beharrt weiter auf die allgemeinen Nutzungsregeln auf dem Standortübungsplatz. Somit ist das Betreten während des Übungsbetriebs grundsätzlich verboten, teilte die Sprecherin der Wehrbereichsverwaltung-Nord, Nicole Burbach-Wilm, auf Anfrage mit. Gleiches gelte für das Verlassen befestigter Wege während und außerhalb der militärischen Nutzung des Geländes. Allerdings könne sie die Rechtsansicht des Amtsgerichts Hannover zu dem Fall derzeit noch nicht kommentieren, da sie bislang keine „offizielle Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens sowie der hiermit im Zusammenhang stehenden Klärung offener Rechtsfragen“ habe. Jedoch werde es so lange auch keine weiteren Bußgeldbescheide geben, falls jemand dort außerhalb der Übungszeiten die befestigten Wege verlasse, etwa als Jogger oder Gassigeher. Anders sehe es jedoch aus, wenn die Truppe auf dem Standortübungsplatz aktiv sei. Dann würden diese Verstöße weiterhin verfolgt, Gleiches gelte etwa auch für Hundehalter, die ihre Vierbeiner nicht an der Leine führten. Im Jahr 2011 wurden so insgesamt 57 Anzeigen erstattet. Und die Feldjäger patrouillieren regelmäßig, sagt Bundeswehrsprecher Jürgen Engelhardt. Der Oberstleutnant betont, dass das propagierte gute Miteinander weiterhin im Vordergrund stehe. Doch die Nutzer des Übungsplatzes müssten sich an die dort geltenden Regeln halten. „Die Masse macht das auch.“ Auf den Übungsbetrieb der Bundeswehr weist die Stadt Langenhagen unter www.langenhagen.de im Internet hin.
Das sind die Spielregeln
Der Standortübungsplatz ist ein militärischer Bereich zu dem die Öffentlichkeit keinen Zugang hat. Ausnahmen können durch den sogenannten Standortältesten festgelegt werden.
Die zurzeit gültigen Auflagen zur Nutzung des Standortübungsplatzes durch die Öffentlichkeit sind:
Das Betreten ist nur außerhalb der Übungszeiten auf eigene Gefahr, Kinder unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen, erlaubt.
Hunde sind an der Leine zu führen.
Ständig verboten ist das:
Verlassen befestigter (geschotterter) Wege.
Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art.
Reiten.
Anlegen von Feuerstellen und Grillen.
Zelten und Lagern.
Aneignen von Munition und Munitionsteilen.
Entsorgen von Müll und Gartenabfälle.
Die Bundeswehr weist auf der Internetseite der Stadt Langenhagen unter www.langenhagen.de darüber hinaus auf dem aktuellen Übungsbetrieb hin. Des weiteren sind an diesen Tagen rote Flaggen aufgezogen, die Zufahrten sind durch Barrieren gesperrt.
Darüber berichtet die Nordhannoversche Zeitung in der Mittwochausgabe, 22. Februar. Was meinen Sie, teilen Sie uns Ihre Erfahrungen bei der Nutzung des Bundeswehrareals zwischen Isernhagen und Langenhagen mit.










