Temperaturen sinken unter 0- Kaminofen-Zeit beginnt

Verbreiten wohlige Wärme: Kaminöfen. Sie sind in fast jedem Baumarkt erhältlich und werden den letzten 10 Jahren mit zunehmender Zahl in Privatwohnungen eingesetzt. (Foto: © LANUV/C. Brinkmann)

Kaminöfen – wenn sie mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz befeuert werden – sind CO2- neutral und schonen Klima und Geldbeutel.

LANUV - Aber nur dann, wenn man´s richtig macht. Sonst können sie durch Gerüche die Nachbarn belästigen, beeinträchtigen die Gesundheit durch Freisetzung von Stäuben – auch Feinstaub – und ihr Betrieb kann sogar strafbar werden, wenn in ihnen leichtfertig Abfall „entsorgt“ wird. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) informiert über den richtigen Umgang mit Kaminöfen. Aus dem Internet kann das Informationsblatt „Offene Kamine – Heizkamine – Kaminöfen“ heruntergeladen werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Grundsätzlich bitte nur lufttrockenes, unbehandeltes oder Natur belassenes Holz einschließlich anhaftender Rinde (Scheitholz, Hackschnitzel, Reisig, Zapfen) sowie Presslinge aus unbehandeltem Holz (z. B. Holzbriketts und Pellets) verbrennen – alles andere ist verboten! „Luftgetrocknet“ ist Holz mit einem Feuchtgehalt von etwa 20 %. Als Faustformel dafür gilt: luftige und trockene Lagerung mit folgende Liegezeiten:

Pappel und Fichte: 1 Jahr
Linde, Erle, Birke: 1-2 Jahre
Buche, Esche und Obstbäume: 2 Jahre
Eichenholz: 2 – 3 Jahre

Das direkt im Wald gesammelte oder frisch geschlagene Holz ist völlig ungeeignet und darf nicht sofort verbrannt werden. Denn bei frischem Holz ist die Energieausbeute gering und es fällt vor allem enorm viel Asche an, die dann als Staub mit erheblichen Anteilen an Feinstaub in die Umwelt entweicht. Eine „gute“ Verbrennung erkennt man daran, dass das Holz mit langer Flamme rauchfrei abbrennt, eine feine weiße Asche entsteht und die Abgasfahne (also„Rauch“) nicht sichtbar ist. Fachkundige Beratung zum Einbau und dem einwandfreien Betrieb der Kamine bieten die zuständigen Schornsteinfeger vor Ort.

Sogar strafbar ist die Verbrennung von Abfall (unzulässige Abfallentsorgung!). Auf keinen Fall dürfen daher in Kaminöfen verbrannt werden: beschichtetes, lackiertes, behandeltes, imprägniertes, verleimtes Holz sowie Spanplatten. Bei der Verbrennung solcher Stoffe werden gesundheitsgefährdende Partikel in die Luft gepustet - unter anderem Schwermetalle, Salzsäure und Dioxine. Dr. Heinrich Bottermann, Präsident des LANUV: „Damit gefährdet der Kaminbesitzer die gesamte Umwelt – d.h. Pflanzen, Tiere und den Menschen – , seinen Nachbarn und sich selbst. Bei offenem Fenster und entsprechendem Wetter oder ungünstiger Windrichtung können die gerade frisch freigesetzten Schadstoffe sofort wieder eingeatmet werden.“ Offene Kamine dürfen nur gelegentlich genutzt werden, sie sind nicht für die Dauerbeheizung von Wohnräumen zugelassen.

Für Kaminöfen gibt es hingegen keine rechtliche Einschränkung der Nutzungsdauer – umso wichtiger ist es, diese Öfen korrekt, d.h. umweltschonend zu betreiben. „Kommt es im Winter zu einer austauscharmen Wetterlage, kann es sein, dass die Abgase falsch betriebener Kaminöfen nicht ausreichend abtransportiert werden und somit in Bodennähe bleiben.

In solchen Fällen wirkt sich diese falsche Benutzung bei vielen Kaminöfen auf kleiner Fläche – zum Beispiel in einem Neubauviertel - gravierend aus“, so Dr. Heinrich Bottermann. In Deutschland regelt das „Bundesimmissionsschutzgesetz“ den Betrieb der Kaminöfen unter dem Oberbegriff „Kleinfeuerungsanlagen“ und nennt Grenzwerte für den Ausstoß von Schadstoffen (Emissionen).

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2 Kommentare zum Beitrag
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Andreas aus Niedersachsen aus Laatzen am 18.01.2012 um 17:08 Uhr  
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Andreas aus Niedersachsen aus Laatzen am 18.01.2012 um 18:27 Uhr  
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