Mehr Wildunfälle durch Zeitumstellung

Hase überquert Landstraße | Foto: © Winsmann / djv
  • Hase überquert Landstraße
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Münster, Oktober 2012.Die verstärkte Aufmerksamkeit der Autofahrer
ist gefragt: Am letzten Wochenende wurde die Uhr um eine Stunde zurückgestellt und damit von Sommer- auf Winterzeit. Mit der Zeitumstellung erhöht sich auch das Risiko für Wildunfälle. Denn: Durch die Zeitumstellung verlagert sich der Berufsverkehr in die Dämmerungsstunden.

Wildtiere kennen weder Sommer- noch Winterzeit. Doch gerade die Dämmerungsstunden sind für sie gefährlich, da sie sich dann auf Nahrungssuche begeben. Zudem zwingen sie abgegraste Futterplätze, ihre Nahrungssuche auszudehnen. Besonders gefährlich sind neben Landstraßen auch Wege durch Feld und Waldgebiete – auch dann, wenn keine Schilder auf den Wildwechsel hinweisen. „Wir empfehlen eine vorsichtige und vorausschauende Fahrweise“, sagt Dr. Rolf Eversheim, Geschäftsführer der Jägerstiftung natur + mensch. „Auf diese Weise können Wildtiere die Gefahr durch herannahende Fahrzeuge besser einschätzen und Fahrer haben die Möglichkeit, rechtzeitig zu reagieren“, erläutert er.

Wie groß die Gefahr sowohl für Autofahrer als auch für Wildtiere ist, belegen aktuelle Zahlen: Laut ADAC werden jährlich 2.500 Verkehrsteilnehmer durch Wildunfälle verletzt. 220.000 Rehe, 12.000 Wildschweine und über 200.000 Hasen und Kaninchen kommen jedes Jahr unter die Räder. Selbst Wildunfälle mit kleinerem Rehwild können ernste Folgen haben – einfach, weil das plötzlich auftauchende Tier den Fahrer zu einer spontanen Ausweichreaktion verleiten kann. Damit verbunden ist das Risiko, dass das Fahrzeug in den Gegenverkehr gerät oder ins Schleudern kommt. Neben einer vorsichtigen Fahrweise und angepasster Geschwindigkeit sollte zudem immer ausreichend Abstand zum Vordermann gehalten werden. Taucht Wild am Straßenrand auf, sollte man versuchen, es durch lautes Hupen auf die Gefahr aufmerksam zu machen und vom Straßenrand zu vertreiben. Scheinwerfer aufzublenden bewirkt eher das Gegenteil: Das grelle Licht verwirrt die Tiere häufig und nimmt ihnen jede Orientierungsmöglichkeit.

„Bei einem Unfall muss auf jeden Fall die Polizei oder der Jagdpächter verständigt werden. Bei Verkehrsunfällen getötetes Wild darf auf keinen Fall mitgenommen werden: Das ist Wilderei und somit ein Straftatbestand“, betont Eversheim.

Bürgerreporter:in:

Karl-Heinz Huber aus Langenfeld

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