Nicht der Arzt, sondern der Gutachter stellt die Diagnose.

Hubschrauberlandeplatz am Klinikum Landsberg am Lech
  • Hubschrauberlandeplatz am Klinikum Landsberg am Lech
  • hochgeladen von Hans Bucsek

Wenn Gutachter Therapien, Medikamente oder Verhaltensweisen nach Aktenlage attestieren sind ärztliche Ethik und die den Berufsstand normierenden Grundlagen nicht mehr gewährleistet:

Ein Pneumologe hatte im April 2015 eine Patientin zu einer Rehabilitationsmaßnahme in die Hochgebirgsklinik Davos Wolfgang eingewiesen. Die Patientin legte das Attest der Post-Beamten-Krankenkasse, mit der Bitte die Kosten zu übernehmen, vor. Bei der Krankenkasse lief das übliche Prozedere der Genehmigung an: Ein von der Krankenkasse beauftragter Gutachter bewertete die Rehamaßnahme nicht für erforderlich. Die Patientin legte Widerspruch ein. Weitere Gutachten wurden erstellt und bewertet. Das Verfahren zog sich ohne positives Ergebnis nahezu über sechs Monate hin und ist bis heute nicht abgeschlossen.

Die Patientin ist Allergikerin und leidet an Asthma. Beide Symptome konnten bereits einige Male in der Hochgebirgsklinik Davos Wolfgang gebessert und stabilisiert werden. Sie hatte deshalb, weil das Genehmigungsverfahren zeitlich nicht zum Abschluss kam, einen zweiwöchigen Urlaub in Davos gebucht. In der Mitte des Urlaubs erkrankte die Patientin an einem Infekt. Schwere Atemnot veranlasste sie ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sie suchte die Ambu-lanz in der Hochgebirgsklinik Davos Wolfgang auf. Die Diagnose des diensthabenden Arztes führte zu einer Notaufnahme in die Klinik. Die Liquidation der Klinik legte die Krankenkasse einem Gutachter vor. Dieser attestierte im Nachhinein, dass die Notaufnahme nicht erforderlich gewesen wäre. Das heißt die Patientin hatte hohe Kosten für die ärztliche Versorgung und den Klinikaufenthalt selbst zu tragen, obwohl sie auch für Krankheitsfälle im Ausland versichert ist. Nach geltender Rechtsauffassung kann der Patientin nicht zur Last gelegt werden, dass sie der Diagnose und Therapieempfehlung des behandelnden Arztes Folge leistete.

Am 23. Dezember erlitt die Patientin einen Schwächeanfall und zog sich beim Sturz eine Fraktur am Halswirbel zu. Die Erfahrungen mit der Kostenübernahme aus der Noteinweisung in Davos veranlassten sie weder einen Arzt noch die Notaufnahme des Klinikum Landsberg in Anspruch zu nehmen. Sie hatte Bedenken, dass die Krankenkasse erneut einen Gutachter nachträglich über die Notwendigkeit einer ärztlichen Konsultation entscheiden lässt und ihr wiederum hohe Kosten für die Behandlung verbleiben, die sie selbst nicht mehr verkraften könne. Am 24. De-zember stiegen die Schmerzen allerdings so stark an, dass sie von Familienmitgliedern ins Klinikum Landsberg gebracht wurde. Von dort wurde sie per Hubschrauber in die Unfallklinik Murnau überstellt. In Murnau hat man ihr eröffnet, dass sie „mit viel Glück am Tod oder Rollstuhl vorbeigeschruppt sei“.

Obwohl Versicherungsschutz besteht, unterbleiben Leben rettende Maßnahmen. Die Angst Kosten selbst tragen zu müssen konterkariert das System des Versicherungsschutzes im Krankheitsfall. Wenn Gutachter Diagnosen nach Aktenlage in Frage stellen oder gar wie im geschilderten Fall nachträglich für nicht erforderlich attestieren, ist unser Gesundheitswesen selbst krank. Gutachter - selbst Ärzte, die allerdings auftragsbezogen und nach Aktenlage arbeiten - widerlegen praktizierende Ärzte. Ärztliches Ethos verbietet derartige Methoden. Ärzte sind verpflichtet, sich an die den Berufsstand normierenden Grundlagen zu halten, so dass das heute grassierende Gutachterunwesen überflüssig ist. Wenn finanzielle, wirtschaftliche Interessen wichtiger werden als medizinische, ist in einem Sozialstaat die Politik gefordert.

Bürgerreporter:in:

Hans Bucsek aus Landsberg am Lech

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