Spannungsfeld zwischen Kommunen und Unternehmen
Finanzdirektor Emil Schneider (Landkreistag) referierte bei den KPV-Kreisverbänden Günzburg und Neu-Ulm
Nur eine „Verlockung“ um die Einnahmen zu verbessern oder eine zwingende Notwendigkeit einen defizitären Haushalt auszugleichen? Viele Kommunen suchen nach Möglichkeiten ihre Einnahmen zu verbessern um den steigenden Ausgaben Herr zu werden. Durch die Möglichkeit, dass Einzelunternehmen und Personengesellschaften bis zum 3,8fachen des Gewerbesteuermessbetrages von der Einkommenssteuer absetzen können wird in einigen Ratsgremien darüber nachgedacht, die Gewerbesteuer deutlich zu erhöhen. Dazu kommt, dass alles was über 300 Punkte erhoben wird, bei den Kommunen bleibt und nicht in die Umlagenberechnung einfließt.
Emil Schneider vom Bayer Landkreistag schilderte zunächst die Zusammen- aber vor allem Abhänge der kommunalen Finanzen von Land und Bund. Gemeinde und Städte bilden mit Landkreis und Bezirken Schicksalsgemeinschaften. Sie müssen auf Umlagen zurückgreifen um ihrer Aufgabe der Daseinsvorsorge nachkommen zu können. „Damit der Sozialstaat, wie wir ihn kennen, funktioniert“, so der ausgewiesene Finanzexperte. Am ertragsreichsten ist immer noch die Gewerbesteuer. Einige Unternehmer gestanden ein, so kompakt es noch nie gehört und auch noch nicht ganz verstanden zu haben.
Kern- und Knackpunkt des Referats und der Diskussion war jedoch die Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer. Dies greift nämlich nicht bei Kapitalgesellschaften und GmbHs. Kämmerer und Kommunalpolitiker sollten daher dringend prüfen und ventilieren von welchen Gewerbebetrieben kommen vor Ort die Steuern. Wie geht es denen? Wichtig ist, dass die Menschen eine Beschäftigung haben. Dazu sollte die Kommune als Gewerbestandort auch attraktiv bleiben.
Roland Bürzle, 24 Jahre Bürgermeister in Bellenberg und jetzt Stellvertreter des Landrates in Neu-Ulm erläuterte sein Rezept um aus einer finanziellen Tieflage zu kommen. Er empfahl die Drittellösung: Einsparen, Kreditaufnahmen und Erhöhung der Grundsteuer. Dies aber zeitlich begrenzt. Damit sind alle eingebunden, auch die Flächen von Gewerbetreibenden.


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