IST DAS UNWELT VERSCHMUTZUNG ??? ODER NICHT ???

Hier werden nasse Äste und Laub verbrannt, und man kann sehen wie viel Rauch es verursacht !! und es riecht gewaltig !

Dieses Grundstück liegt am Waldesrand, man kann mit ein Auto bis dorthin fahren. Ich meine wenn jeder Bürger sein Garten Abfall verbrennen würde, dann könnten wir alle mit Maske rumlaufen. Und ich habe ja diesen Herr gefragt ob es gesetzlich erlaubt ist, dann meinte er das viele mit Holzoffen heizen und das wäre das gleiche, oder wie sieht ihr das?
Waldbrände sind auch dramatisch aber die Natur erholt sich danach.
Industrie - Rauch, Autoabgase sind viel gefährlicher!
Liebe Grüße
Irene
Typisch deutsch, da wird auf den kleinen Schrebergärtner eingedroschen, der sehr bedenklich --- nasses Laub --- verbrennt.
Gleichzeitig setzt man sich bedenkenlos ins Auto, oder den Ferienflieger, macht daheim die Öl/Gaszentralheizung an, oder zündet den "offenen Kamin", ach wie heimelig, im Wohnzimmer an. Wer denkt da schon an die Umwelt, aber immer mit dem Zeigefinger auf den "Anderen" deuten!
Noch zum nachdenken: in anderen Ländern werden systematisch ganze Wälder, vielleich sogar nasse, abgebrannt nur um Land zu gewinnen.
Aber es ist schon auch richtig, wehret den Anfängen!!!
Also ich find daß es keine Umweltverschmutzung ist. Weil sonst währen ja die Waldarbeiter wo im Winter Holz fällen und das Reisig verbrennen alles Umweltsünder. Ebenso dürften wir dann auch den Kamin,Grill oder Ofen nicht mehr anzünden.
Wow, dann fackeln wir doch gleich alles ab, und die Schutte und Müllverbrennungs- anlagen kann man dann auch schließen.
Hallo Ursula,
ich gebe dir absolut recht, so geht es einfach nicht.
Die Landwirte dürfen nur an ganz bestimmten Tagen,
der Privatmann hat solche größeren "anzumelden" und
außerdem ist es eine Rücksichtslosigkeit pur !
Der gute Mann ist nur zu bequem, das Holz zu entsorgen
oder zu lagern, bis er es als Brennholz verschenken kann.
Solche liebe Nachbarn wünsche ich keinem vor der eigenen
Haustüre- dann richt jeder das plötzlich anders!
Manchmal frage ich mich selbst warum eigentlich bereist die Kanzlerin die ganze Welt wegen Unweltverschmutzung und hier nimmt keiner dieses zu Kenntnis. Ja sicher wenn man auf ein Dorf wohnt ist man auf einen Auto angewiesen, aber ob ich jetzt die Umwelt noch mehr belaste mit Verbrennung die nicht immer nötig sind das ist wieder eine andere Sache
Heute habe ich mich wegen der Sache bei der Gemeinde informiert und es ist untersagt das Privat Personen Garten Abfälle verbrennen, in diesen fall kann man die Polizei informieren.
Typisch deutsch oder nicht für Feuer in der Natur gilt folgendes:
II. Feuer
Ganz allgemein gilt: Feuermachen in der offenen Landschaft ist länderweise im Naturschutzgesetz geregelt und nur zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten erlaubt. Auch die Landeswaldgesetzte machen hier Aussagen. Für die Umgebung dürfen keine Brandgefahren entstehen können (§ 3 Abs. 2 Satz 1 VVB).
Offene Feuer sind erlaubnisfrei, wenn folgende Entfernungen eingehalten werden:
- mindestens 100 Meter von einem Wald (Art. 17 Abs. 1 BayWaldG)
- mindestens 100 Meter von leicht entzündbaren Stoffen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 VVB)
- mindestens fünf Meter von Gebäuden aus brennbaren Stoffen, vom Dachvorsprung ab gemessen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 VVB)
- mindestens fünf Meter von sonstigen brennbaren Stoffen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 VVB)
Bei geringeren Entfernungen von einem Wald ist eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde (Art. 17 Abs. 1, Art. 39 und 42 BayWaldG), bei geringeren Entfernungen von leicht entzündbaren Stoffen, Gebäuden aus brennbaren Stoffen und sonstigen brennbaren Stoffen eine Ausnahme der Gemeinde (§ 25 VVB) erforderlich.
Auch bei erlaubtem Feuer sollten folgende Bestimmungen beachtet werden:
Als Brennstoff darf nur Grillkohle oder unbehandeltes Holz - keine Altöle, Altreifen oder Kunststoffe (§ 61 Abs. 1 Nr. 2 KrW-AbfG) - verwendet werden.
Wie man auf dem Bild erkennen kann ist der Wald in nächster Nähe, wie auch Gebäude aus brennbarem Material
@ Jürgen, Danke für deine Fachgerechte Antwort.
Danke Herr Dippe für die leicht verständliche Einführung.
Das gezogene Fazit daraus:
das Feuer ist nicht generell verboten, sondern es bedarf lediglich einer Erlaubnis der zuständigen Behörde!
Daher verweise ich nur noch auf den Art. 8 LStVV, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den es eigentlich immer zu beachten gibt.
Ja, liebe Ursula,
dies ist ganz klar Umweltverschmutzung aber vor allem
Luftverschmutzung mit CO2 und wie dies alles heisst.
Jetzt aber, wo sollen die Leute den Abfall von einem
Wochenendgrundstück hinbringen und vor allem
wie wegfahren?
Wenn auf die Deponie gefahren wird, kostet es Geld
Es ist ischon schwierig hier die Antwrot zu geben
aufgrund eines Bildes