Hundehändler kommt mal wieder mit einem "blauen Auge" davon!
Zum zweiten Verhandlungstag gegen einen Hundehändler aus dem südlichen Landkreis Günzburg waren weitere 9 Zeugen geladen. Darunter auch zwei Tierärzte, die den Hof jeweils in den Jahren 2005 und 2006 betreut haben.
Als Sachverständige war Fr. Dr. Gessler vom Veterinäramt Günzburg geladen.
Nachdem weitere vier Zeugen zu den Anschuldigungen vernommen worden waren und diese im wesentlichen die Zeugenaussagen vom letzten Verhandlungstag bestätigten, wurde nacheinander die beiden den Hof betreuenden Tierärzte vernommen.
Ein Tierarzt gab an, den Hof vom 19.07.2005 bis 15.05.2006 betreut zu haben und hier auch eine Bestandsimpfung der 13 Zuchttiere durchgeführt zu haben. Unter den Zuchttieren befand sich nach seinen Angaben weder ein Beagle noch ein Labrador, obwohl auch zu dieser Zeit mehrere Würfe Beagle und Labrador Welpen zum Kauf angeboten wurden.
Auch gab der Tierarzt an, dass der Hundehändler die ausländischen Impfpässe bei ihm in deutsche Impfpässe hat umschreiben lassen.
Nach eigenen Aussagen kam dies dem Tierarzt nicht ganz geheuer vor und er teilte dem Hundehändler am 23.05.2006 telefonisch mit, dass er nicht mehr weiter bereit sei die Impfpässe umzuschreiben, dies könnten die zukünftigen Besitzer der Hunde nach dem Kauf selbst machen lassen, wenn sie dies wünschen. Er hatte hier ebenfalls nach eigenen Aussagen die Befürchtung, dass der Hundehändler die ausländischen Hunde den Kunden als „eigene Zucht“ verkauft und verschweigt, dass er diese aus dem Ausland importiert hat und hiermit wollte er nichts zu tun haben.
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Ein weiterer Tierarzt, der den Hof bis zum 28. Juli 2006 dann betreut hat machte ähnliche Angaben. Er sagte auch aus, dass er einen Boxerwelpen, der wohl ebenfalls mit noch 3 weiteren Wurfgeschwistern aus dem Ausland kam einschläfern musste, nachdem die Behandlung nicht angeschlagen hatte und der Hund wohl an einem Herzklappenfehler litt. Auch dieser Tierarzt gab an, dass er dem Hundehändler nach dem Brand im Juli 2006 mitteilte, dass er keine weiteren Tiere mehr aus seinem Bestand behandeln werde, da er „Seinen Guten Ruf“ nicht verlieren wollte, er sich außerdem bei diesem Hundehändler nie ganz sicher war, ob die verschriebenen Medikamente den Hunden auch verabreicht wurden, bzw. ob die jeweils verordneten Maßnahmen auch richtig durchgeführt wurden. Außerdem hätte seiner Meinung nach das Ganze nicht mehr viel mit Zucht zu tun, sondern sei vielmehr ein Hundehandel.
Der Hundehändler wurde unter Anderem auch von der damaligen Tierpflegerin beschuldigt, einen damals kranken Beagle mit einem Bolzenschussgerät selbst getötet zu haben und diese zum Versicherungsbetrug angestiftet zu haben.
Hier verteidigte sich der Hundehändler dahingehend, dass er keinen Tierarzt erreichen konnte und er den Hund somit selbst erlöst hätte.
Dies wiederum widerlegte der vernommene Tierarzt, indem er ausführte, dass in seiner Praxis immer jemand zu erreichen sei, lediglich, wenn er unterwegs sei und die Rufumleitung geschaltet sei, könne es passieren, dass er einige Minuten nicht erreichbar sei. Aber es sei absolut unmöglich, dass er über mehrere Stunden hinweg nicht zu erreichen war.
Mit einem weiteren Boxerwelpen, der ebenfalls krank gewesen sein soll, soll der Hundehändler seine Tierpflegerin dazu angestiftet haben, dass, wenn dieser am nächsten Tag tot sei, diese mit ihm einen Fahrradunfall vortäuschen solle, um anschließend die Versicherungssumme zu kassieren.
Diese weigerte sich hier allerdings mitzumachen. Der Boxerwelpe lag nach Aussage der Tierpflegerin am nächsten morgen tot im Zwinger und der Hundehändler teilte ihr mit, dass er den Versicherungsbetrug nun mit seinem Freund durchführen werde.
Dieser Freund des Hundehändlers war ebenfalls als Zeuge geladen, wobei hier das Gericht dann aber sehr schnell die Feststellung machte, dass man diesem wohl vorher sehr genaue Instruktionen für seine Aussagen gegeben hatte.
Nach dessen Aussage war hier immer alles in Ordnung, lediglich einmal hätte der Hundehändler einen Hund mit dem Gewehr betäubt. Auf Nachfrage des Richters musste er dann zugeben, dass der Hund getötet wurde. Auf nochmalige genaue Nachfrage antwortete der Zeuge, dass der Hund krank gewesen sei und deswegen von Herrn ...........getötet worden sei und dass dies doch auf das Gleiche herauskäme, als wenn man ihn einschläfern würde. Auch behauptete er anfangs, dass jeweils maximal 20 Hunde am Hof gewesen seien, auf Nachhaken des Staatsanwaltes revidierte er diese Aussage auf ca. 40 Hunde.
Nach Aussage der Sachverständigen hätte der Hundehändler für die eingeführten Welpen aus dem Ausland ein tierärztliches Zeugnis, nicht älter als 24 Stunden nachweisen müssen. Dies konnte er allerdings nicht und gab an, dies nicht gewusst zu haben.
Weiter gab der Tierarzt an, dass im Juni 2006 sehr viele Welpen am Hof an blutigem Durchfall und Erbrechen litten, sowie die Nahrungsaufnahme verweigerten. Diese wurden dann behandelt und es sei dann auch innerhalb von 3 Tagen eine Besserung eingetreten und die Welpen seien dann auch wieder gesund gewesen. Von einem Welpen wurde auch eine Kotprobe eingeschickt, mit dem Verdacht auf Parvovirose. Dieser Verdacht hatte sich aber nicht bestätigt, es seien lediglich Erreger nachgewiesen worden, die es hier in Deutschland eigentlich nicht gibt.
Recht bewegt schilderte die damalige Tierpflegerin die chaotischen Verhältnisse am Hof, wobei sie allerdings immer wieder vom Gericht darauf hingewiesen wurde, dass dies nichts zur Sache tut, da diese Punkte nicht angeklagt seien. Laut ihrer Aussage hätten sich auf dem Hof oft bis zu 100 Hunde befunden und zwar nicht nur in den Zwingern, sondern auch in den Scheunen und Pferdeboxen. Nach deren Aussage seien dort auch sehr viele Hunde einfach von selbst verendet, da sie bereits krank angeliefert wurden. Auf ihr Drängen hin hätte der Hundehändler sie oftmals hingehalten und ihr erklärt, dass der Tierarzt bereits da gewesen sei, allerdings hätte sie nur selten eine Besserung der Krankheiten, wie Husten oder Durchfall feststellen können. Sie selbst sei nur vormittags am Hof gewesen und sei dem Tierarzt deshalb auch nur selten begegnet. Lediglich einmal hätte sie mitbekommen, wie Impfpässe umgeschrieben wurden. Auch waren Medikamente, wie Antibiotika oder Durchfallpulver für die Hunde da, sie hätte hier aber nie mitbekommen, dass diese den Hunden verabreicht worden sind. Auch sie selbst hätte von Herrn ...........nie den Auftrag bekommen den Hunden die verordneten Medikamente zu verabreichen, obwohl sie ja für die Fütterung und Säuberung der Zwinger zuständig gewesen sei.
Am Tag des Brandes sei sie das letzte Mal auf dem Hof gewesen, danach habe sie diesen nie wieder betreten, habe allerdings gleichzeitig beim zuständigen Polizeibeamten ihre Aussagen über die dort herrschenden Zustände gemacht.
Auf Nachfrage des Verteidigers, ob dies evtl. eine Retourkutsche gegen Herrn ...........sein könnte, weil er ihr angeblich noch am Brandtag gekündigt haben soll, erklärte die Tierpflegerin, dass sie nie gekündigt worden sei, da sie Herrn ...........ebenfalls noch am gleichen Tag mitgeteilt hat, dass sie diesen Hof nie wieder betreten wird. Die Anzeige gegen Herrn...........habe sie deshalb gemacht, weil sie ständig die Bilder der verbrannten Hunde im Kopf hatte und es nicht zulassen konnte, dass die Überlebenden nun ihrem Schicksal alleine und ohne ihre Hilfe dem Hundehändler überlassen bleiben, nachdem sie diese ja nun nicht mehr versorgt.
Ein weiterer Zeuge, nämlich der Lebensgefährte der Tierpflegerin, der einmal wöchentlich am Hof mithalf schilderte vor allem auch den Tag des Brandes recht genau, wobei auch hier das Gericht immer wieder unterbrach, mit dem Hinweis darauf, dass dies kein Punkt der Anklageschrift sei und dass hier wohl bei den Ermittlungen und Befragungen der Polizei ein gravierender Fehler unterlief, als sie die Tierpflegerin und deren Lebensgefährten zusammen und nicht getrennt vernommen hat. Trotzdem schilderte der Zeuge das damalige Geschehen am Hof, was sich im Wesentlichen auch mit den Aussagen der damaligen Feuerwehrleute deckte, die den Anwesenden des Tierschutzvereins die Geschehnisse aus ihrer Sicht schilderten.
Der Zeuge gab an, dass er ca. 5 Minuten nach dem Hundehändler am brennenden Hof eingetroffen sei. Dieser habe bis dahin nur die Pferde aus dem Stall gelassen und stand hier nun mitten im Hof und habe nichts weiter unternommen, während in den wenigen Meter entfernten Zwingern die Hunde verbrannten. Er selbst und zwei oder drei Männer von der Feuerwehr hätten hier dann noch einige Zwingertüren geöffnet, damit die Hunde flüchten können. Bei den vorderen drei Zwingern sei dies jedoch nicht mehr gelungen und die Hunde (11 St.) seien bei lebendigem Leib verbrannt. Hier habe er sich dann auch verbal mit dem Hundehändler angelegt und diesen beschimpft, warum er nichts unternommen habe um die Hunde zu retten, dies wäre ihm nämlich durchaus, zumindest zum Teil, noch möglich gewesen, hätte er sofort reagiert.
Auch gab der Zeuge zu Protokoll, dass er sich selbst die Hände verbrannt habe, das T-Shirt sei hierbei kaputt gegangen und seine Schuhe seien ebenfalls vom Feuer versengt gewesen. Herr.............dagegen sei sauber und unversehrt da gestanden und hätte erklärt, dass er jetzt einen Schock habe und deshalb nichts tun würde.
Auf Befragung der Sachverständigen zu den verschiedenen Zeugenaussagen erklärte diese zunächst, dass Durchfall bei Welpen durch Stress oder Futterumstellung durchaus normal sei, allerdings deute ein blutiger Durchfall immer eher auf eine Infektion hin, die bereits die Darmschleimhaut angegriffen habe.
Zur Inkubationszeit von Parvovirose konnte die Sachverständige keine Angaben machen, da sie hiermit nach eigener Aussage momentan überfragt sei.
Auf dem Hof selbst hätte sie mehrmals kontrolliert, hier habe es zwar immer wieder Beanstandungen gegeben, allerdings nie in sehr hohem Maße.
Nachdem der Richter mehrmals auch darauf hingewiesen hatte, dass hier wohl bei den Ermittlungen einiges schief gelaufen sei und die Aussagen, die der zuständige Polizeibeamte aufgenommen habe, mehr als dürftig und somit auch kaum verwertbar seien, einigten sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger darauf, dass das Verfahren eingestellt wird und dem Hundehändler eine Geldbuße von 1.500 EUR auferlegt wird.


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