Hundehändler aus dem südlichen Landkreis Günzburg steht vor Gericht

Am ersten Verhandlungstag gegen einen Hundehändler aus dem südlichen Landkreis Günzburg wurde zunächst die Anklageschrift, sowie verschiedene Zeugenaussagen, die im Hilfsverfahren von den verschiedenen Polizeiinspektionen durchgeführt wurden, verlesen. Im Anschluss hieran wurden dann zahlreiche Zeugen vernommen.

Knapp zwei Jahre nach dem Brand in einem Landwirtschaftlichen Anwesen im Altlandkreis Krumbach hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den dort lebenden, gelernten Metzger erhoben. Er soll über Jahre hinweg einen regen Hundehandel betrieben haben, bei dem auch immer wieder Welpen vom Ausland importiert wurden, die er hier dann an potentielle Kunden „verscherbelt“ haben soll. Insgesamt wurde hier über 28 Fälle verhandelt, in denen die Käufer einen augenscheinlich gesunden Hund erworben haben, aber jeweils zwischen einem und acht Tage danach feststellten, dass der Hund an diversen Krankheiten litt.

In 26 von 28 Fällen litten die Hunde an blutigem, wässrigem Durchfall, der tierärztlich behandelt werden musste. Ursache hierfür war fast immer ein extremer Parasitenbefall des Hundes mit Würmern und Giardien. In einigen Fällen traten zusätzlich Atemnot, Husten und entzündete Augen auf. Ebenso hatten viele der Hunde Flöhe und Milben.

Dieser Beitrag ist Teil der Serie: Hundewelpen erleiden tragischen Tod
► Hundewelpen erleiden tragischen tod
► Hundehändler kommt mal wieder mit einem blauen Auge davon


Vorgelegt wurde auch ein tierärztliches Attest, das eindeutig bestätigte, dass der Hund an der ansteckenden Krankheit Parvovirose litt und sich auch aufgrund der Inkubationszeit bereits am Hof des Hundehändlers angesteckt haben musste. Der behandelnde Tierarzt wies hier auch extra darauf hin, dass damit zu rechnen sei, dass auch noch weitere Tiere aus diesem Bestand mit der Krankheit befallen sind. Dieser Hund konnte nicht mehr gerettet werden und musste trotz intensiver Bemühungen von tierärztlicher Seite wenig später eingeschläfert werden.

Eine weitere Zeugin berichtete, dass sie von Herrn .........einen Blank-Impfpass ausgehändigt bekam, in den sie die Daten des ausgesuchten Hundes selbst eintragen musste und auch das Etikett mit der Chipnummer erst von ihr selbst dort eingeklebt wurde. Diese Zeugin bestätigte auch, dass auf dem Tisch noch ein Stapel weitere Impfpässe bereit lagen. Auf Nachfrage des Staatsanwaltes konnte Herr ...........nicht erklären, woher er wisse, welcher Impfpass, welchem Hund zuzuordnen sei. Auf dem Hof befanden sich jeweils zwischen 40 und 60 Hunde. Hier führte Herr ..........aus, müsse sich die Kundin auf seine Angaben verlassen und einfach glauben, dass es der richtige Impfpass sei.

Einer weiteren Kundin wurde von Herrn ............ein Mischling aus Shih Tzu und Yorkshiere Terrier verkauft. Auf Nachfrage der Kundin sicherte der Hundehändler zu, dass der Hund keinesfalls mehr als eine Schulterhöhe von maximal 30 cm erreichen wird, da er die beiden rassereinen Elterntiere persönlich kenne. Dieser Hund hat inzwischen eine Schulterhöhe von ca. 50 cm erreicht. Der Hundehändler stritt hier ab, jemals eine Aussage über die zu erwartende Größe des Hundes gemacht zu haben.

Auch gab er zu Protokoll, dass er niemals einen kranken Hund verkaufen würde und diese immer sofort dem Tierarzt vorstellen würde, wenn er hier irgend eine Auffälligkeit bemerkt.

Auffallend war hier noch, dass die Hunde am Hof immer einen recht gesunden Eindruck machten, aber stets innerhalb weniger Tage beim neuen Besitzer erkrankten, einige der Welpen starben. Auch war so gut wie nie die Hundemutter der Welpen vor Ort zu besichtigen. Laut Aussage der Käufer behauptete der Hundehändler immer, dass diese gerade Spazieren sei und auch in nächster Zeit noch nicht zurückkehre oder dass er die Hunde von Bekannten übernommen habe, weil diese die Welpen nicht mehr haben wollten.

Der Kontakt zu den Kunden wurde überwiegend über den Haustieranzeiger dhd hergestellt.

Hier gab eine Zeugin an, dass sie den Welpen zusammen mit einer Freundin und ihrer Mutter abgeholt hätte, nachdem ihr der Angeklagte „nicht so ganz kuscher“ (so ihre Worte) vorkam. Er hatte ihr nach dem Telefonat und einigen Auskünften über die inserierten Welpen, die sie angefordert hatte, auch ein Nacktfoto von sich zugeschickt.

Ein Welpe wurde mit einem in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoff geimpft, obwohl dieser nach eigenen Aussagen des Hundehändlers nicht aus dem Ausland, sonder angeblich aus seiner eigenen Zucht stammte.

Der ermittelnde Polizeibeamte gab bei der Verhandlung an, dass bei einer durchgeführten Hausdurchsuchung u. a. auch ein Stapel Blanko-Impfpässe, ein Rechner und mehrere Notizblöcke beschlagnahmt worden sind.

Auf Nachfrage des Staatsanwaltes, ob Herr.............bereits vorher schon einmal auffällig gewesen sei, erklärte der Polizeibeamte, dass gegen den Hundehändler bereits einmal ein Verfahren anhängig war, weil er eigenhändig Pferde kastriert habe, außerdem sei Herr ...........auch bereits anderweitig mehrfach bei der Polizei bekannt.

Am zweiten Verhandlungstag, der für Donnerstag, den 10. April 08, um 8.30 Uhr angesetzt wurde, sollen noch weitere Zeugen vernommen werden, u. a. auch Zeugen, die den Hundehändler entlasten sollen und Vertreter des Veterinäramtes.

Bericht folgt!

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Peter Rotter aus Wertingen am 09.04.2008 um 09:17 Uhr  
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