Wer bestimmt über Leben und Sterben.....

Manchmal muss man die Hand heben...

....oder besser gesagt, wie sollte man mit Sterbehilfe umgehen? Eine immer wieder, gerade in Deutschland, entfachte Diskussion. Kann ein Komapatient fühlen, spüren, was hat ein Mensch den nur noch Maschinen am Leben erhalten? Wenn Schmerzen unerträglich werden und man weiß, es wird sich hin ziehen, sollte dieser Mensch über das Ende seines Lebens, wie in der Schweiz oder Belgien, auch in Deutschland selber verfügen können?

Im Amtseid eines Arztes steht es fest verankert, er muss das menschliche Leben so lange erhalten wie nur möglich. Und die dafür vorgesehenen und entwickelten Maschinen machen es heute möglich einen Menschen künstlich über Jahre hinweg am Leben zu erhalten. Nicht selten, ob durch Unfälle oder Schlaganfälle, liegen viele fast leblose Körper in ihren Betten und die Maschinen atmen für sie. Niemand weiß wie lange, niemand weiß wirklich ob es Sinn oder Unsinn macht.

Ein Mensch ist schwer erkrankt, kann nur noch mit starken Medikamenten einiger Maßen schmerzfrei leben. Er weiß, es kann sich noch lange hin ziehen, die Schmerzmittel werden immer stärker, der Körper immer schwächer. Und er weiß, er kann diese Krankheit nicht mehr besiegen, es ist ein dahin vegetieren. Das Leben nimmt er nur noch in der Trance wahr, aber das Gesetz schreibt es in Deutschland so vor. Hat er dennoch die Möglichkeit dieses Leben zu beenden, durch Suizid, bekommen die Hinterbliebenen Probleme mit den Versicherungsträgern.

In welchen Fällen kann Sterbehilfe sinnvoll sein? Kann daraus ein neuer wirtschaftlicher Geschäftszweig werden und die schwarzen Schafe, ähnlich wie bei einer Abtreibung, überhand nehmen? Kann man für so etwas einen Achtung, Zustimmung oder Ablehnung empfinden? Selbst wenn es gesetzlich noch so ausgetüftelt erscheinen mag, es wird immer Mittel und Möglichkeiten geben diese zu umgehen. Falsche Gutachten würden hier nicht zum ersten Mal ausgestellt werden, schnell haben gierige Erben eine Vollmacht zum töten erwirkt.

Ist aktive Sterbehilfe auch die Lizenz zum legalen Töten? Wird daraus auch ein legaler Suizid? Man kann und darf sicher nicht alles über einen Kamm scheren, nicht jeden, der zur Sterbehilfe steht einen Mörder nennen. Und es wird sich im Regelfall kein Verfügungsberechtiger Mensch leicht machen, leichtfertig damit umgehen und gefühllos eine Maschine abschalten lassen. Dennoch kann so etwas zum zweischneidigen Schert werden, die Grauzonen können sich erheblich ausweiten.

Gibt es eine Zwischenlösung zwischen den Ländern Schweiz und Belgien? Wo setzt man die Linie zwischen Sterbehilfe und Selbsttötung? Jemand der psychisch am Ende ist und mit der Welt und seinen Problemen nicht mehr klar kommt, wie kann ein solcher Mensch eingereiht werden? Einen Präzedenzfall zu schaffen, so wie es ein deutscher Arzt jetzt vor hat, ist ganz sicher nicht der ideale Weg. Denn bei allem Respekt vor dem Menschen der im körperlichen Schmerz das Leben so nicht mehr ertragen kann, dieses lieber beenden möchte, die Gefahr der Geschäftemacherei und des Kommerzes liegt hier dann sehr nah. Und es würde auch hier nicht wenige schwarze Schafe geben die sich aus der anderen Not gewaltig bereichern würden...........

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12 Kommentare zum Beitrag
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Ursula Schriemer aus Greifenberg am 12.12.2007 um 14:54 Uhr  
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Heinrich Wörle aus Gersthofen am 12.12.2007 um 16:37 Uhr  
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Gotlind Blechschmidt aus Augsburg am 12.12.2007 um 21:24 Uhr  
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Dagmar Goßner aus Krumbach am 14.12.2007 um 08:01 Uhr  
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Dagmar Goßner aus Krumbach am 15.12.2007 um 12:25 Uhr  
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Roland Greißl aus Fuchstal am 18.12.2007 um 11:23 Uhr  
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