Bundeskartellamt mahnt HRS ab.

BONN. Das Bundeskartellamt hat das Buchungsportal HRS abgemahnt. Die Behörde bezieht sich auf die Meistbegünstigungsklausel des Portals. HRS verstoße gegen die Paragrafen 1 und 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, teilt Sprecher Kay Weidner mit.„Die von HRS seinen Hotelpartnern abverlangte Ratenparität über alle Online- und Offline-Vertriebskanäle ist auch aus unserer Sicht ein massiver Eingriff in die unternehmerische Freiheit und eine eklatante Wettbewerbsbehinderung“, erklärt Fritz Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Wir sehen uns durch das Handeln des Bundeskartellamtes vollumfänglich in unseren vorgetragenen Rechtsbedenken bestätigt.“

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