McDonalds-Betroffene-Arbeitnehmer e.V.

Mc Donalds Betroffene Arbeitnehmer e.V.

Wir kämpfen für Menschenrechte insbesondere Arbeitnehmerrechte und Meinungsfreiheit; wer uns dabei unterstützen will, ist selbstverständlich willkommen.

“Mc Donalds Betroffene Arbeitnehmer e.V.“ ist weder eine Gewerkschaft noch stehen wir einer politischen Partei nahe und eine "getarnte" Arbeitgebernahe Gruppe sind wir schon gar nicht.

Wir, die Arbeitnehmer (Auszubildende, Mitarbeiter, Schichtführer (Assistenten), Restaurantmanager) auch ehemalige, unterstützen uns gegenseitig in allen schwierigen, oft existenzbedrohenden Situationen, die der Personalabbau mit sich bringt: indem wir unser Wissen und unsere Erfahrungen zur Verfügung stellen, durch Begleitung bei Arbeitsgerichtsprozessen, in Gesprächen vor schwierigen Entscheidungen, bei Arbeitskonflikte, Mobbing, Abmahnungen usw.

Mache Dich nicht zum hilflosen Opfer von einer Abmahnung!

Abmahnungen sind keine Seltenheit mehr. Von einer Abmahnung kann jeder betroffen sein. Information was bei einer Abmahnung alles beachtet werden, soll gibt es bei uns. Liest man sich nämlich so eine Abmahnung durch kann es sein, dass man vor lauter Paragraphen, innerer Panik, Hektik, gar nicht mehr daran denkt sich zu wehren. Es wird nicht immer alles so heiß gegessen wie es im Abmahnungsschreiben gekocht wird - doch selten hat man Zeit, um sich dies zu überlegen. Fristen laufen, Stunden vergehen und Handlung tut Not.

Zusammen können wir uns zur Wehr setzen!

Der Druck der Firma hohe Profite zu erzielen und die Personalkosten gering zu halten, führt zur Unterbezahlung. Die Arbeitnehmer und Angestellten müssen härter und schneller arbeiten als sie können. Da ist es nicht verwunderlich, dass der Wechsel des Personals bei Mcdonald’s sehr häufig ist, was es wiederum praktisch fast unmöglich macht, mit Betriebsräten oder Gewerkschaften die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Zusammen mit dem Verein “Mc Donalds Betroffene Arbeitnehmer e.V. “ können wir uns zur Wehr setzen und gemeinsam drum kämpfen die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Reden Sie mit Freunden und Bekannten, Nachbarn und Mitarbeitern über dieses Thema.

Alles, was recht ist! Eine Kündigung muss sich niemand gefallen lassen.

Mehr als 2.000 Klagen gehen täglich bei den Arbeits- und Sozialgerichten in der Bundesrepublik ein. Streitigkeiten nach:

• Krankheit
• Kündigung oder
• Arbeitsunfällen
• Mobbing
• sonstige Arbeitskonflikte
• Auseinandersetzungen
• Abrechnung des Lohns und vieles mehr.

Die Mitglieder von “Mc Donalds Betroffene Arbeitnehmer e.V.“ gehen hier auf Nummer Sicher: mit sachkundiger und kostenloser Beratung Prozessvertretung beim Arbeitsgericht mit Spezialisten. Wenn nötig, durch alle Instanzen.

Mit Unterstützung von NGG-Gewerkschaft und der Deutschen Gewerkschaftsbund werden wir einen Betriebsrat in den Mc Donalds Filialen Raum Koblenz gründen.

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen, Betriebsrat, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.

Im Mittelpunkt des Betriebsverfassungsgesetzes steht der Betriebsrat - von seiner Wahl, über seine Aufgaben bis zu seinen Rechten.

Die Wahl von Betriebsräten erfolgt nach dem Gesetz in allen Betrieben der privaten Wirtschaft, wenn diese ständig mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmerinnen beschäftigen, von denen drei wählbar sein müssen.

Wer Kämpft kann verlieren,
wer nicht kämpft hat schon verloren!!!

* * Wer kann einen Betriebsrat gründen? * *

Grundsätzlich jeder Arbeitnehmer in einem Betrieb. Die Initiative zur Gründung eines Betriebsrates geht immer von den Beschäftigten eines Betriebes selbst aus. Tun Sie sich mit Gleichgesinnten zusammen, drei engagierte Kollegen können die Gründung eines Betriebsrates betreiben. Eine Abstimmung darüber ist nicht erforderlich.
Auch der Arbeitgeber kann und darf eine Gründung nicht verhindern. Tatsächlich darf er das gar nicht, will er sich sonst strafbar macht.
Im Betrieb müssen mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sein, von denen drei das passive Wahlrecht besitzen. Das bedeutet, dass sie sich zur Wahl aufstellen lassen können.

Vor einer Kündigung ist eine Anhörung des Betriebsrats zwingend vorgeschrieben.
Jeder Verstoß führt automatisch zur Unwirksamkeit.

Noch immer glauben manche Arbeitgeber, dass es bei einer Kündigung reicht, sich nachträglich die
Zustimmung des Betriebsrats zu holen.
Damit sitzen sie einem gefährlichen Irrtum auf.
Klagt in so einem Fall der gekündigte Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht, ist das Urteil klar:

Unwirksam wegen fehlender Anhörung des Betriebsrats.

1. Die Anhörungspflicht gilt für jede Art von Kündigung, also für

• ordentliche Kündigungen
• außerordentliche Kündigungen
• Änderungskündigungen

2. Jede Anhörung muss schriftlich erfolgen.

3. Zur Anhörung steht dem Betriebsrat das Recht zu, die vom Gesetzgeber vorgesehenen Mindestinhalte zum jeweiligen Fall zu erhalten.

Diese beinhalten

• die Angaben zur Person
• die sozialen Daten
• die Art der Kündigung
• den Kündigungsgrund
• den Kündigungszeitpunkt
• die Kündigungsfrist
• den Kündigungstermin
• die Bestätigung, dass eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit nicht besteht und
• gegebenenfalls erteilte Abmahnungen

Schon das Fehlen einer einzigen dieser Mindestinhalte kann zur Unwirksamkeit der Anhörung und damit der Kündigung führen.

4. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsrat im Rahmen des Anhörungsverfahrens die wesentlichen, Ihm bekannten Kündigungsgründe zu nennen.


5. Wissentlich falsch abgegebene Information oder das Zurückhalten wichtiger Informationen wie z. B. eine schriftliche Gegendarstellung des Mitarbeiters sind ein grober Verstoß und führen zur Unwirksamkeit der Kündigung.

6. Die Anhörung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die Kündigung selbst noch innerhalb der Frist des § 626 Absatz 2 BGB zugehen kann.

7. Als Arbeitgeber können Sie die Kündigung erst dann aussprechen, wenn sich Ihr Betriebsrat innerhalb der Anhörungsfrist
abschließend äußert (die Äußerung muss schriftlich erfolgen). wenn sich der Betriebsrat innerhalb der jeweiligen Anhörungsfrist (3 Tage bei einer außerordentlichen Kündigung, 1 Woche bei einer ordentlichen Kündigung)
nicht geäußert hat.

Wenn der Arbeitgeber zu früh kündigt und die Anhörungsfristen nicht abwartet, ist die Kündigung unwirksam.

Alle früheren und jetzigen Mitarbeiter die Arbeitkonflikte und Probleme hatten oder haben, können HILFE, vom “Mc Donalds Betroffene Arbeitnehmer e.V.“ mit Sitz in Koblenz, bekommen. Selbstverständlich werden alle Anfragen vertraulich behandelt!!!

Der Verein “Mc Donalds Betroffene Arbeitnehmer e.V.“ wird betreut von:
VB-Anwaltskanzlei von Bodelschwingh & von Braunschweig
Aachener Str. 321, 50931 Köln
Telefon: 0221 9643830
Telefax: 0221 96438323
E-Mail: bodelschwingh [at] vb-anwaltskanzlei.de
Internet: www.vb-anwaltskanzlei.de

Mit freundlichen Grüßen
Mc Donalds Betroffene Arbeitnehmer e.V.

Telefon: 0175-6377000
e-Mail: z.o@arcor.de

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8 Kommentare zum Beitrag
18
Zlatko Obradovic aus Koblenz am 13.03.2009 um 10:49 Uhr  
18
Zlatko Obradovic aus Koblenz am 13.03.2009 um 10:51 Uhr  
3.963
Klaus Dieter Hotzenplotz aus Marburg am 14.03.2009 um 00:04 Uhr  
47
Enes Mahmutovic aus Koblenz am 22.03.2009 um 00:59 Uhr  
18
Zlatko Obradovic aus Koblenz am 07.04.2009 um 10:17 Uhr  
7
Spongebob Schwamkopf aus Koblenz am 02.11.2009 um 11:02 Uhr  
7
Spongebob Schwamkopf aus Koblenz am 02.11.2009 um 11:06 Uhr  
18
Zlatko Obradovic aus Koblenz am 01.12.2010 um 10:00 Uhr  
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