BGH: Was draufsteht muss auch drin sein!

2Bilder

Laut Urteil des BGH (Az. I ZR 45/13) muss drin sein was draufsteht.

siehe z.B. hier:
- Urteil zu „Mogelpackungen“ Bilder auf Lebensmittelverpackungen

- Teekanne-Verpackung: Gericht verbietet Himbeertee ohne Himbeeren

- Bundesgerichtshof : Im Himbeertee müssen Himbeeren sein

Da habe ich mal in unserem Teepackungen nachgesehen und siehe da. Da sind Bilder und Versprechen, die sich so in der Inhaltsliste nicht wiederfinden.

Da gibt es Granatapfel ohne Granatapfel und Granberry ohne Granberry.

Habe ich oder die Teehersteller das Urteil vielleicht nur falsch verstanden? Sollte wirklich nur der Himbeertee Himbeeren haben dürfen und sollen?

Bürgerreporter:in:

Erster Geschichtenerzähler aus Naumburg (Saale)

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

15 folgen diesem Profil

4 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.