Verstaatlichung in Hannover - Warum die Sanierung von giftigen Altlasten im niedersächsischen Wunstorf-Luthe Proteste auslöst.

Oskar Lafontaine hat sie gefordert; die Verwaltung der Region Hannover setzt sie schon in die Tat um – die Verstaatlichung von Unternehmen. Ja, Sie haben richtig gelesen! Die Region Hannover will Unternehmen verstaatlichen. Der erste Modellversuch soll bald beginnen; der Regionsausschuss hat dafür am 15. April 2008 grünes Licht gegeben; SPD CDU und Grüne (ja auch die!) haben dafür gestimmt, die FDP enthielt sich und nur die kleine Fraktion der LINKEN war dagegen. Doch warum war ausgerechnet die LINKE gegen diese Verstaatlichung? Deshalb: Wie bei jedem Modellversuch wird auch bei diesem zunächst behutsam getestet. Nicht gleich das gesamte Unternehmen soll nationalisiert werden. Erst einmal wird das „Modell Ackermann“ erprobt – in der ersten Phase des Versuchs werden nur die unternehmerischen Risiken und Kosten von der Regionsverwaltung und anderen staatlichen und europäischen Financiers übernommen; versuchsweise sollen Vermögen und Gewinne bei den Unternehmern verbleiben.
Wer vermutet, dass es sich hier um einen Akt aus dem tragischen Lustspiel Immobilienkrise handelt, liegt allerdings falsch. Was in Wunstorf-Luthe und Hannover-Lahe geschehen soll, ist sehr viel ungesünder als das Stopfen von Finanzlöchern, die verantwortungslose Manager in die Bilanzen der Banken gesprengt haben:
Von Wunstorf-Luthe aus soll sich – auf LKWs verladen – eine Asbestzementschlammhalde von 166.000t gen Hannover-Lahe in Bewegung setzen, um dort ein großes Erdloch auf dem Gelände der Mülldeponie zu stopfen. Bezahlt werden soll das Ganze – jedenfalls zum allergrößten Teil – von der Europäischen Gemeinschaft und dem Land Niedersachsen (3,5 Mio. €), der Stadt Wunstorf (ca. 1 Mio. €), der Region Hannover (0,5 Mio. €) und einem privaten Investor (0,5 Mio. €), der am Erwerb des beräumten Haldengrundstücks interessiert ist. Mit nur minimalsten Beträgen werden zur Kasse gebeten dasjenige Unternehmen, das die Halde aufgetürmt hat, bzw. dessen Nachfolger.
Eine Nationalisierung von Kosten, die legitimerweise die den gefährlichen Müll verursachenden Unternehmen zu tragen hätten. Nun sollen das die Steuerzahler übernehmen, ohne dass sie dafür auch in den Genuss der Unternehmensgewinne kämen. Dafür kommen die Anwohner der Asbesthalde und der Mülldeponie in einen ganz anderen „Genuss“. Einen, für den sie obendrein noch mit ihren Steuermitteln zahlen sollen. Oder ist es etwa kein Genuss, wenn man befürchten darf, dass beim Abbaggern der Halde und beim Verfüllen des Asbestschlamms auf der Mülldeponie asbesthaltiger Staub in die Luft gerät und sich seinen Weg in die Lungen der Anwohner suchen wird? – Diese Verstaatlichung fällt geschmacklos zynisch und allzu einseitig aus!
Als ob die Region Hannover keine Haushaltslöcher hätte, will sie dieses dubiose Unterfangen mit 500.000 € mitfinanzieren. Statt diese Summe als Streichposten einzusetzen, will der Regionspräsident zur Haushaltskonsolidierung lieber die Ausgaben für die Naherholung streichen. Das ist – genauer besehen – allerdings auch konsequent: Warum in die Naherholung noch investieren, wenn wegen des herumwehenden Asbeststaubs ohnehin niemand mehr einen Ausflug an der „frischen“ Luft machen will?
Die Vorgänge um das Haldengrundstück und die Begründung, mit der die Verwaltung der Region Hannover diese beiden Zumutungen für die steuerzahlenden Anwohner zu rechtfertigen sucht, sind reichlich fragwürdig:
Seit etwa 1900 haben die Fulgurit-Werke in Luthe Baustoffe produziert. Bis Anfang der 1970er Jahre wurden asbesthaltige Produktionsabfälle aufgehaldet. In den 1990er Jahren wurde die Produktion eingestellt. Die meisten der Betriebsgrundstücke wurden verkauft. Nur die Halde blieb im Eigentum einer Gesellschaft, die heute unter Fulgurit Holding GmbH firmiert. Es handelt sich hierbei um eine erbarmenswert arme Unternehmung. Die Verwaltung der Region Hannover hat das nachgeprüft und herausgefunden, dass der Fulgurit Holding GmbH außer dem Haldengrundstück kein Vermögen gehört und dass sie weniger Einnahmen als ein Hartz-IV-Empfänger habe.
Verwaltungsrechtlich wäre dieser Sozialfall nun eigentlich dazu verpflichtet, die Halde in einen Zustand zu versetzten, dass von ihr keine Gefahren für die umliegenden Anwohner ausgehen. Das arme Unternehmen müsste also dafür sorgen, dass von der Halde keine Asbestfasern abwehen können. Technisch möglich wäre eine solche Sanierung der Halde an ihrem derzeitigen Standort. Wenn da nicht die Kosten wären! Niemals – so sagt es uns Anwohnern die Verwaltung – könne die bettelarme Fulgurit Holding GmbH das Geld für die Sanierung aufbringen. Zwänge sie der Staat dazu, bliebe dieser letztlich auf den Sanierungskosten sitzen.
Doch mit ein Wenig „Nachbarschaftshilfe“ will die Verwaltung die Sache doch noch in den Griff bekommen. Genauer gesagt will die Verwaltung dem Nachbarn der Halde helfen. Bei diesem handelt es sich um die Neukirch Logistics GmbH – eine international tätige Spedition. Die hätte das Grundstück schon ganz gern für sich. Allerdings hat dieser Wunsch einen kleinen Schönheitsfehler: Man will eine Lagerhalle auf dem Grundstück bauen. Und da steht die Halde nun leider im Weg. Komisch ist nur, dass in unmittelbarer Nähe des Speditionsgeländes baureife Gewerbeflächen wie Sauerbier angepriesen werden und trotzdem muss es unbedingt das einzige nicht bebaubare Grundstück in der näheren Umgebung sein.
Wer auch immer die Verwaltung davon überzeugt hat, sie hat sich der Idee der Wirtschaftsförderung angenommen und will nun auch, dass die Halde – statt in der für die Steuerzahler kostengünstigsten Variante vor Ort saniert zu werden – abgetragen und für viele Millionen Euro auf die Deponie in Hannover-Lahe gebracht werden soll. Ein halbes Jahr lang sollen täglich 60 große LKW-Ladungen Asbestschlamms über die Straßen rollen. In Luthe soll gebaggert werden; in Hannover abgekippt und verfüllt. Und das auf der A2 in einem Streckenabschnitt, der wegen des hohen Verkehrsaufkommens schon jetzt Stau- und Unfallgarantie hat.
Weil der Schlamm so feucht sei und weil das Asbest im feuchten Zustand keine Fasern freisetze, sollen die Verlagerungen nach den Vorstellungen der Verwaltung keinerlei Krebsrisiko mit sich bringen. Der große Vorteil dieses „genialen“ Plans soll es sein, dass ein bisher brachliegendes Grundstück industriell genutzt werden könnte. Noch genialer aber ist, dass weder das begünstigte Unternehmen noch die Region Hannover den Großteil der Kosten dieser Asbestverschickung zahlen sollen.
Immer wenn es um Müll geht, ist der Gestank nicht weit. Und auch hier riecht etwas sehr streng. Nicht der Asbestschlamm; der täuscht geruchlich eher Harmlosigkeit vor. Was hier stink, ist das Vorhaben der Regionsverwaltung – es fault von seinen juristischen und die Gesundheitsgefahren betreffenden Begründungen her:
Dass das wesentliche Motiv dafür, sich für die Verlagerung der Halde statt der Sicherung vor Ort einzusetzen, nicht die Erschließung des Grundstücks für die Neukirch Logistics GmbH sondern die der Region Hannover drohenden Sanierungskosten sein sollen, ist entweder vorsätzliches Belügen der Bürgerinnen und Bürger oder aber Ergebnis schlampiger juristischer Entscheidungsvorbereitung. Was genau vor sich ging beim Verkauf der Betriebsgrundstücke und bei Verteilen von Gewinnen und Verlust bringenden Geschäften zwischen Fulgurit-Inhabern und -Nachfolgeunternehmen, hat die Verwaltung entweder noch nicht genau ermittelt oder zumindest nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Vieles spricht aber dafür, dass die Inhaber die Gewinne entweder selbst kassiert oder auf die noch heute geschäftlich tätigen Nachfolgeunternehmen verteilt haben und dass nur die Fulgurit Holding GmbH den großen Verlustbringer Asbesthalde zu übernehmen hatte. Sollte sich dies bestätigen, hätten die Fulgurit-Inhaber gezielt vorhandenes Vermögen davor geschützt, als Haftungsmasse für die Kosten der Haldensanierung herhalten zu müssen. So etwas nennt die Rechtsprechung vorsätzlich sittenwidrige Schädigung und gibt den dadurch um Haftungsmasse Geprellten – in unserem Falle der Region Hannover – einen Schadensersatzanspruch. Die Regionsverwaltung müsste also erst einmal zu Ende ermitteln, ob sie nicht völlig ohne Kostenlast die Sanierung vor Ort von der Fulgurit Holding GmbH verlangen könnte. Wäre dies möglich, könnte die Halde vor Ort – und damit ohne eine Asbestfaser freizusetzen und auf Kosten der Verursacher – saniert werden.
Nun müsste allerdings dieser Anspruch von der Verwaltung vor den Zivilgerichten gegen die Fulgurit-Rechtsnachfolger durchgesetzt werden. Die Regionsverwaltung meint, dass diese Verfahren zu lange dauerten, da wegen der Gefahr des Abwehens von Asbestfasern von der Halde Eile geboten sei, um die Gesundheitsgefahren schnellstens beseitigen zu können. Deshalb wolle man die Verlagerung wie dargestellt durchführen, weil in dem vorgeschlagenen Sanierungskonzept die Sicherung der Halde schneller zu realisieren sei. Allerdings bedarf es noch eines Planfeststellungsverfahrens – mit Beteiligung der Öffentlichkeit und weiteren Zeit raubenden Verfahrensschritten –, damit die Deponie den Asbestabfall überhaupt aufnehmen kann. Und der Abfallzweckverband aha, der die Deponie betreibt, muss erst noch seine Gebührensatzung ändern, da bisher für Abfälle dieser Art ein Gebührentatbestand noch gar nicht existiert. Überdies muss die Deponie Hannover-Lahe Mitte nächsten Jahres geschlossen werden. Man werde – so die Verwaltung – bis dahin wegen dieser notwendigen Vorarbeiten auf keinen Fall die Einlagerung des Asbestabfalls abgeschlossen haben. Deshalb müsse obendrein beim Land Niedersachsen noch eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um die Deponie bis zum Abschluss der Einlagerung weiter betreiben zu dürfen. Und über die Gewährung der Fördermittel von Land und EU ist auch noch zu entscheiden. So eilbedürftig ist die Sanierung also, dass man in aller Ruhe diese ganzen Vorarbeiten abwarten kann. Wie immunisiert sich die Regionsverwaltung eigentlich gegen die Erkenntnis, dass sie in dieser Zeit auch schon den Prozess gegen die Fulgurit-Rechtsnachfolger gewonnen hätte?
Zudem meint die Verwaltung, dass beim Abbaggern und Abladen des Asbestabfalls nahezu keine Asbestfasern in die Luft gelangen könnten. Sie hat dafür eine reichlich haarsträubende Begründung: Sie ließ einen Versuch durchführen, bei dem das Abbaggern der Halde und das Verfüllen in der Deponie simuliert worden sein sollen. Interessanterweise fand dieser Versuch unter einem Zelt statt. Dieses schloss Windbewegungen ebenso aus wie Sonneneinstrahlung. Ohne Sonne kann der Asbestschlamm nicht austrocknen und damit keine gefährlichen Fasern freisetzen. Und ohne Wind kann keine Faser aus dem Asbestzement abgeweht werden. Diese Versuchsanordnung schloss also alle Gefahrenquellen vorsorglich aus, um keine für die Verwaltung nachteiligen Gefahrenpotentiale mit Messergebnissen belegen zu können. Nun hat aber die Verwaltung gar nicht vor, die Bagger- und Verfüllarbeiten unter Zelten durchführen zu lassen. Versuch und Praxis entsprechen sich also ungefähr so, wie der Südpol unserer Vorstellung von der Sahara entspricht.
Eine Beregnung von Halde und Deponie soll es zwar geben, um den Asbestmüll ungefährlich feucht zu halten. Nach einer ganzen Reihe von vorhergehenden Ungereimtheiten, vollendeten und Beinahe-Störfällen glaubt aber kein Anwohner so recht daran, dass diese Kosten steigernde Beregnung tatsächlich immer durchgeführt wird. Kontrollieren kann man es auch nicht.
Weder die Notwendigkeit noch die Gefahrlosigkeit dieser kolossalen Giftmüllverschickung stehen also fest. Dennoch will die SPD-geführte und vom grünen Koalitionspartner unterstützte Regionsverwaltung ihre Pläne durchsetzen. Bei so halbherzigen Sachverhaltsermittlungen und so untauglichen Versuchen zur Gefahr der Freisetzung von Asbestfasern wird man als kritischer Beobachter einen bestimmten Argwohn nicht los, der ein mögliches Motiv für die Haltung der rot-grünen Regionskoalition liefert: Um die Sanierung vor Ort – also die einzige Asbestgefahren vermeidende Vorgehensweise – ging es von Anfang an nicht. Egal wie gefährlich das für die Anwohner wird, es sollte die Neukirch Logistics GmbH um jeden Preis mit einem baureifen Grundstück versorgt werden. Der Aufschwung in Wunstorf-Luthe ist in der Logik dieser Koalition allemal wichtiger als die Gesundheit der Menschen. Man müsste dieses Konzept mit einem von den Zigarettenschachteln bekannten Warnhinweis versehen: „Diese Wirtschaftsförderung kann tödlich sein.“
Das ist Menschen verachtende Wirtschaftsförderung ohne Rücksicht auf Verluste. Das Vertrauen hat die rot-grüne Verwaltung schon verloren. Wenn der sich formierende Bürgerwiderstand nicht erfolgreich sein sollte, wer weiß dann zu prognostizieren, wie viele Verluste unter den Anwohnern drohen?
Hiergegen hat sich das Aktionsbündnis gegen Asbest(ver)schiebung gegründet. Es ist zum Erfolg verurteilt. Auch wenn die Regionsverwaltung angesichts von ca. 1000 am Montag (18. August 2008) übergebenen Unterschriften beunruhigter Bürger gegen die Asbestverlagerung noch immer kein Einlenken zeigt – das Aktionsbündnis wird weiter kämpfen. Mit alllen Interessierten wird jede Chance genutzt werden, das Vorhaben zu verhindern, damit Luthe, Lahe und die angrenzenden Regionen von einer möglicherweise tödlichen Asbestwolke verschont werden.
Welche Aktionen von den Aktiven auf die Beine gestellt werden und wie Sie dem Aktionsbündnis helfen können, das erfahren Sie auf der Homepage des Umweltschutzvereins ( http://www.umweltschutzverein.de ).

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Siegfried Lemke aus Isernhagen am 20.08.2008 um 14:30 Uhr  
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