Ratgeber an Unternehmer/ und Arbeitnehmer

An die Unternehmer/innen im Landkreis / Personalleiter/innen./Betriebsrat
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Artikel im Handwerksblatt (siehe unten) war der Auslöser für diesen Brief an Sie.
Aus meiner Vergangenheit weiß ich, dass viele Unternehmen im Bereich Altersvorsorge sich engagieren, bzw. die Altersvorsorge der Mitarbeiter wie im Bericht erwähnt, ebenso handhaben. (3.Säule der Altersvorsorge)
Dass sich die Situation zu Ungunsten der Mitarbeiter (Arbeitnehmer) gewendet hat, wissen in der Regel weder die Mitarbeiter noch der Personal Verantwortliche, bzw. der Unternehmer.
Weder die Versicherungs-Unternehmen noch die Gesetzl. Krankenkassen informieren die Mitglieder.
Erst in der Auszahlungs-Fase (Rentenanspruch) kommt dann das Überraschungspaket,
dass die Gutgemeinte 3. Altersvorsorge Säule, die private Vorsorge,
in der Form, in der über Direktversicherung über den Arbeitgeber, jedoch als Netto-Lohn/Entgelt Umwandlung, ein Minusgeschäft wird, bzw. war.

Es werden zum zweiten mal bzw. sogar drei mal Krankenkassenbeiträge(Sozialabgaben) fällig, die bereits bei der Lohnabrechnung bezahlt wurden.
Der Betroffene muss nach dem Neuen Gesetz (2004) für den Kapitalertrag aus seiner Direktversicherung nochmal den KK.- und den Pflegevers.-Anteil zahlen, und zusätzlich den Arbeitgeber Anteil dazu.
In keiner anderen Form der privaten Alters-Vorsorge werden Beiträge erhoben, nur hier bei der Kapital-Direktversicherung.
Die verantwortlichen Unternehmer, der seine Mitarbeiter unterstützt bzw. den Mitarbeiter wertschätzt, werden ebenso wie der Mitarbeiter vom Gesetzgeber in übler Weise geschröpft. Denn es ist das Geld vom Unternehmen und letztendlich dann vom Mitarbeiter, welches nicht dort ankommt, wo es sollte.
Ich will nicht auf die weiteren Einzelheiten eingehen, das kann in einem Gespräch weiter erläutert werden, bzw. in verschiedenen Medienberichten nachgelesen werden. (www.dvg-ev.org/)(www.handwerksblatt.de)
Dieses Thema ist gerade jetzt besonders aktuell, da viele Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter diese Gelder zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge in Form der Kapital-Direktversicherungen nutzen.

Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung, auch mit Hinweis auf Berichte zu diesem Thema.
Hier wird der Vertrauensschutz gebrochen, der Vertragsschutz außer Kraft gesetzt, kein Gesetz darf rückwirkend angewendet werden, aber hier wird Rechtsbeugung zum Gesetz.
Vielen Dank für Ihr Interesse, bitte Informieren Sie Ihre Mitarbeiter.
(zu diesem Thema sind verschiedene Berichte über die 3.Programme TV,,Hinweise und Reportagen gesendet worden.)

Bürgerreporter:in:

Edgar Krieger aus Heusweiler

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