Kanuvereine, warum sie nicht von der Tourismusförderung ausgeschlossen werden sollten...

1)Kanuvereine, hier "Verein Kanusport " VK-Dresden, vermitteln Sicherheit, achten auf ordentlichen Umgang mit der Natur und bieten einfache Quartiere! Sie fördern somit den Tourismus!     Georg Tillberg, links, (verstorben 01.08.14)  und Walter Deppe 2004 auf 500Km Elbetour. Dieser Verein hält für Gäste sogar ein geräumiges Zelt bereit!  _ _ http://www.myheimat.de/hannover-mitte/politik/leineland-buerger-gestalten-mith-gruenespd-nieders-regierung- | Foto: Akener Kanuten
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  • 1)Kanuvereine, hier "Verein Kanusport " VK-Dresden, vermitteln Sicherheit, achten auf ordentlichen Umgang mit der Natur und bieten einfache Quartiere! Sie fördern somit den Tourismus! Georg Tillberg, links, (verstorben 01.08.14) und Walter Deppe 2004 auf 500Km Elbetour. Dieser Verein hält für Gäste sogar ein geräumiges Zelt bereit! _ _ http://www.myheimat.de/hannover-mitte/politik/leineland-buerger-gestalten-mith-gruenespd-nieders-regierung-
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...zumal weil die Mitglieder außerhalb ihres 50Km Wohnbereichs auch Kanu-Wanderer/Touristen sind! Sie haben außerdem Tourismusangebote. Siehe unten DKV -Programm: Kanuverein 2010 .
Weiterhin positiv: Vereinsausgebildete Kanuten können Kanumieter unterwegs gut kontrollieren, anleiten, auf Sicherheitmängel hinweisen und so auch zur Mitgliedschaft animieren, so sie sich selbst vorbildlich verhalten !

Das NDS Umweltministerium (Schw/Gelb u. Rot/Grün) lehnte meine Kombipassanträge für den Kanutourismus, trotz meiner Korrekturhinweise, immer wieder mit der Begründung ab: Keine Förderung des Kanusports!
Kanuwandern in Kanusportvereinen ist zwangsläufig touristische Tätigkeit. Wie bei vereinsungebundenen Kanuwanderern auch! Siehe dazu die Ausreden: http://www.myheimat.de/hannover-mitte/politik/lein...
___________________

Schwimmwesten-Pflicht,

wegen jährlich vieler tödlicher Wassersport- Unfälle, siehe "Deutscher Kanuverband" DKV,!!
http://www.kanu.de/go/dkv/_ws/mediabase/downloads/...
Der DKV führt per jeweiliger Landesverbände (LKV's,) regelmäßig Sicherheitsschulungen durch und zwingt verschiedenartig zur Teilnahme! DKV-Vereine veranstalten auch Schulungen!

Unverantwortliche Ausnahme eines Vereins: Bild Nr. 12 u.13, bitte nicht nachmachen!!!
___________________

Pro Kanuvermieter Bekenntnis:

2009 war ich Aushilfe bei einem Kanuvermieter. Grundsätzlich hatte ich ausführliche Einweisung zu geben und Schwimmwesten auszuhändigen. Zusätzlich kontrollierte ich meine 600 Mieter entlang der Leine ausgiebig. Bei 95% stellte ich verantwortungs- u. umweltbewusstes Verhalten fest! Der Ausnahmefall von 600 von mir 2009 betreuten Kanumietern, siehe Bild 14). Dem Vermieter teilte ich mit, daß ich die künftig ablehne!
_________________

Kanufahr-Neulinge auf Schnupperkurs:

Hier helfen Kanuvereine mit Steuerleuten und Streckensicherung! :
Teilerfolg Leine Göttingen:
Von mir 2010 per Stadtradio Göttingen Interview angeregt, durch Verlegung des Kraftwerks an den Altstadtleinearm, die attraktive Göttinger Altstadt mit anschließender 500m-Petroliumfunzel-Gruseltunnelstrecke für den Kanu-Leine-Tourismus zu erschließen! Das ergäbe außerdem 1 Reduzierung von 26 Kanu-Umtrage-Wehrhindernissen im Leine-Wanderweg Richtung Nordsee. (Kombi-Kanu)-Fischpassbauten müssen laut EU-WRRL sowieso bis 2027 erfolgen!
Seitdem gibt es zumindest schon mal im 3. Jahr 2 g e f ü h r t e Eintagestouren je Jahr, an denen das Kraftwerk am Umgehungsarm für den benötigten Pegelstand abgeschaltet ist! Am 29.06.14 bekam ich als Helfer noch einen Termin zur Teilnahme als Fahrer des Kameramanns flowwalt, obwohl die Tour schon Monate vorher ausgebucht war. Ich konnte beim Startortkanuverein VGF campen und somit einen alten Wildwasserfreund mal wiedersehen. Buchungen: 0551 70701 30 _ http://www.ssb-goettingen.de _ mack@ssb-goettingen.de

Film Göttingen Leine-Altstadtfahrt:
https://www.youtube.com/watch?v=97xqkZ_U6_U
________________

24.11.14 Vereins- und DKV/LKV Verbands-Versagen!

Bis heute keine Antwort: Ca. 30 angeschriebene Kanu-Vereine, Verbände unterließen bisher für Ihre zumal älteren, bedürftigen Mitglieder, den Wehrhindernisabbau auf EU-Flüssen! Kombi-Kanu-Fischpässe Förderung wäre die preiswerte Lösung bei der EU-WRRL-Auflagenerfüllung bis 2027 ! Die gesellschaftliche Aufgabe der Tourismusförderung wird außerdem völlig ignoriert!
Musterbeispiel Havel, ohne Treidelweg preiswerter! : _ http://www.fuerstenberger-seenland.de/fuerstenberg...

Von: Walter Deppe [mailto:walter-deppe@gmx.de]
Gesendet: Sonntag, 2. November 2014 19:16
An: 'kanusport@naturfreunde.de'
Betreff: WG: Kanu Abteilung Betreff:Bei den nach EU-WRRL bis 2027 sowieso zu bauenden Fischpässen in der EU, besteht die große Chance, für nur ca. 2% Mehrpreis dabei Kombi-Kanu-Fischpässe zu erhalten!!!

Herrn Stephan Thieme
Naturfreunde Bundesfachgruppenleiter Kanu

Betreff: Kanu Abteilung Betreff:Bei den nach EU-WRRL bis 2027 sowieso zu bauenden Fischpässen in der EU, besteht die große Chance, für nur ca. 2% Mehrpreis dabei Kombi-Kanu-Fischpässe zu erhalten!!!

Sehr geehrter Herr Thieme,
bisher war zu meinem Anschreiben (unten) keine schriftliche Antwort erfolgt. Erst mein Telefonat mit Thomas Hundeshagen ergab die knappe Antwort : „…am 08.10.14 wird auf Sitzung darüber beraten.“ Danach bis heute Funkstille.

Aus dem DKV bin ich wegen mangelnder Interessenvertretung vor Jahren ausgetreten, ob ich Mitglied bei den Naturfreunden werde, ist nach bisherigen Erfahrungen zu einem so wichtigen Thema sehr fraglich!

Setzen Sie sich für Erleichterungen der steigende Zahl älterer Kanuwanderer ein ? Betonfeste Wanderhindernis-Fakten werden durch Planung und Bau von „nur Fischpässen“ EU-weit täglich bis 2027 geschaffen!!!

Mit freundlichen Grüßen und ahoi : Walter Deppe

Molkereistr. 2
31028 Gronau
05182 942045 , Mobil, 2 km-Raum Gronau
05182 5862394, Wohnung
0176 6666 0135, Mobil
walter-deppe@gmx.de
________________________________________

Von: Walter Deppe [mailto:walter-deppe@gmx.de]
Gesendet: Freitag, 12. September 2014 14:32
An: NaturFreunde Deutschlands e.V. (info@naturfreunde.de); NaturFreunde Deutschlands e.V. (landesverband@naturfreunde-nds.info); NaturFreunde Deutschlands e.V. (NaturFreunde-Thomas@t-online.de)
Betreff: Kanu Abteilung Betreff:Bei den nach EU-WRRL bis 2027 sowieso zu bauenden Fischpässen in der EU, besteht die große Chance, für nur ca. 2% Mehrpreis dabei Kombi-Kanu-Fischpässe zu erhalten!!!

Hallo Naturfreunde,

mein langjähriger Freund, Kanu WW- und Wanderfahrer ist verstorben. Er war auch Naturfreunde Mitglied.

Georg_Schorse_Tillberg (links) , einige schöne Jahre mein treuer Begleiter beim Natur erleben, verstarb 01.08.14... Kanufahren war seine Haupt leidenschaft! Ahoi Schorse!!!
http://www.myheimat.de/gronau-leine/gedanken/georg...

Immer häufiger wählten wir bei Packfahrten Flüsse ohne zahlreiche Querverbauungen wie z.B. die 26 Stück auf der Leine, da ich Schorse zum
Kanu-Umtragen in den letzten Jahren an der Schwimmweste aus dem Boot ziehen musste und der Restaufwand für ihn auch schwieriger wurde.

Ich hatte ihm versprochen, zumal auf der nahen Leine für Abhilfe zu sorgen. Leider hat er nur noch die neue Ufertreppe in Gronau erlebt.

Bei den nach EU-WRRL bis 2027 sowieso zu bauenden Fischpässen in der EU, besteht die große Chance, für nur ca. 2% Mehrpreis dabei Kombi-Kanu-Fischpässe zu erhalten!!!

Helft doch bitte mit! Einer alleine schafft das nicht, weil vielzahlige Wählerstimmen bei den Politikern zählen und nicht nur Vernunft:

LeineLand-Bürger gestalten mit… Grüne/SPD Nieders.-Regierung fördert Kanu--Tourismusentwicklung z.B. im LeineLand mit Nebenflüssen und somit die REK’s dort ?! http://www.myheimat.de/hannover-mitte/politik/lein...

Kanu Touren im LeineLand…:
http://www.myheimat.de/hannover-mitte/freizeit/kan...

Ahoi
Walter

----------------------------eines meiner Engagements-------------------------

•EU-LEADER- "Regionales EntwicklungsKonzept REK Leinebergland" , u.A. Tourismus-Projekte : W01, W07 u. das regionsübergreifende Ö16 Kanu-Wasserwandern, Hindernisse beseitigen. Grundlage: http://www.leinebergland-region.de/uploads/media/R...
•Ein Ö16-Arbeitskreis befasste sich mit der Reduzierung der Bootswander-Hindernisse, siehe >www.region-leinebergland.de >Foren>Projekte .
"Tourismusförderverein Leine-Land e.V."
Bergregion Alte Hansestadt Gronau, Gastmitglied.
•www.leine-land.de ,Vorbild: www.aller-leine-tal.de
http://www.myheimat.de/gronau-leine/politik/leinel...
http://www.myheimat.de/gronau-leine/freizeit/kanu-...
MFG: Walter Deppe
Sprecher, als Projekteinreicher, zu Ö16 Themen.
Molkereistr. 2
31028 Gronau
05182 942045 , Mobil, 2 km-Raum Gronau
05182 5862394, Wohnung
0176 6666 0135, Mobil
walter-deppe@gmx.de

________________

Werben für den Kanuverein

_Coop mit Tourismus-Kanuvermietern:
http://www.kanu.de/go/dkv/_ws/mediabase/downloads/service/Ratgeber_Veranstaltungen_im_Kanu-Verein0411.pdf _

Seiten 3_ bis_12 _ www.kanu.de > News > Downloads > Freizeitsport > Kanu-Verein 2010 , herunterladen nur noch unter: _ http://www.myheimat.de/gronau-leine/freizeit/kanuv... _ Neuerdings wieder: http://www.kanu.de/nuke/downloads/Kanutourismus_Ma...
____

DKV: Kanu-Tourismus im Verein_ Ein Ratgeber_Ideen zum Projekt Kanu-Verein 2010_Deutscher Kanuverband e.V.

Kapitel 1: Kanutourismus im Verein – muss das sein? ...............2

1.1. Was ist Kanutourismus? ........................................................3
1.3. Die Situation in den Vereinen .................................................5
1.4. Grundlinien kanutouristischer Aktivitäten im DKV ................6
Kapitel 2: Kanutourismus im Verein – Voraussetzungen ............10
2.1. Ordentliche Mitgliedschaft im LKV .......................................10
2.2. Regelmäßige kanutouristische Angebote .............................10
2.3. Nur bestimmte Angebote .......................................................11
2.4. Qualität ..................................................................................11
2.5. Angemessene Teilnehmergebühren .....................................13
2.6. Öffentlichkeitsarbeit ..............................................................15
2.7. Teilnahmenachweise ............................................................16
2.8. Gebühr an den DKV ...............................................................16
Kapitel 3: Kanutourismus im Verein und Steuern ........................18
3.1. Körperschaftssteuer ..............................................................18
3.1.1. Der ideelle Bereich .............................................................19
3.1.3. Der Zweckbetrieb ................................................................20
3.1.4. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb..................................22
3.1.5. Besteuerungsgrenze ...........................................................23
3.2. Gewerbesteuer ......................................................................25
3.3. Umsatzsteuer..........................................................................25
Kapitel 4: Kanutourismus und Versicherungen ............................28
4.1. Versicherungsschutz der Mitarbeiter ....................................28
4.2. Versicherungsschutz der Teilnehmer ....................................28
4.3. Weitere Versicherungen .........................................................30
Kapitel 5: Kanutourismus im Verein – einige Tipps ......................30
5.1. Kooperationen zwischen Vereinen.........................................30
5.2. Kooperationen mit gewerblichen Anbietern...........................31
5.3. Kooperationen mit Hotels oder Gasthöfen..............................31
5.4. Leitfaden Naturerlebnisprodukte ...........................................32
Kampagnenmotiv: „Kanusport tut Deutschland gut“....................33
Inhaltsverzeichnis
1
Kanutourismus ist eine Chance_

Liebe Leserinnen und Leser,
sicher sind Sie überrascht, dass der Deutsche Kanu-Verband
eine Broschüre zu „Kanutourismus im Verein“ veröffentlicht.

Keine Angst: Kanuvereine sollen sich nicht in gewerbliche
Anbieter verwandeln. Vielmehr können sie mit kanutouristischen
Angeboten wirksam auf den Kanusport aufmerksam machen, neue Mitglieder werben und weitere Einnahmequellen erschließen.
Kanuvereine, die sich touristisch engagieren, stellen sich den Veränderungen
der Gesellschaft und zeigen, dass Vereine modern denkende, auf die Zukunft ausgerichtete Personenvereinigungen sind.
Ich lade Sie herzlich ein, sich in Ihrem Verein unvoreingenommen
mit diesem Thema zu beschäftigen. Natürlich bietet sich Kanutourismus
nicht für jeden der 1.300 Kanuvereine innerhalb des DKV
an. Doch kann Kanutourismus für viele Vereine ein effektives Instrument
sein, um für kanutische Aktivitäten zu werben und den Verein bekannt zu machen.
Ich wünsche allen Kanuvereinen viel Erfolg bei der Entwicklung eigener
kanutouristischer Ideen. Der DKV nimmt gerne Ihre Erfahrungsberichte
entgegen. Sei es um auch anderen Vereinen Mut zu machen oder um Kritik anzubringen.
Wenden Sie sich an die DKV-Geschäftsstelle – die Adresse finden
Sie in dieser Broschüre.
Ihr Olaf Heukrodt
Präsident
DEUTSCHER KANU-VERBAND E.V.

2
Kap. 1: Kanutourismus im Verein, muss das sein?
Kapitel 1:

Kanutourismus im Verein, muss das sein?
Der Verbandsausschuss des Deutschen Kanu-Verbandes
hat am 8. April 2006 „Grundlinien zur Entwicklung
kanutouristischer Aktivitäten im DKV“ beschlossen.
Darin bezeichnet der DKV es als wichtige Aufgabe,
kontinuierlich kanutouristische Aktivitäten zu entwickeln,
um möglichst große Teile der Bevölkerung an
den Kanusport heranzuführen und für eine Vereinsmitgliedschaft
zu gewinnen. Angesichts der Zuwachsraten
für den kommerziellen Kanutourismus in Deutschland
hält es der DKV für notwendig, mit Nachdruck für Belange
der Sicherheit und des Naturschutzes einzutreten.
Konkret plant der DKV ein Verzeichnis für Kanu-Vereine,
die zwischen Mai und September regelmäßig kanutouristische
Angebote machen. Damit sind geführte
mindestens eintägige Kanufahrten gemeint, die Jedermann
zugänglich sind.
Die Aufnahme in das Verzeichnis setzt voraus, dass Betreuer
solcher Angebote eine Fahrtenleiterausbildung
oder eine Fachübungsleiter-Lizenz besitzen, sowie dass
ausschließlich angemessenes Bootsmaterial und Zubehör
zum Einsatz kommt. Sicherheitsrelevante und ökologische
Aspekte werden beachtet.
Die „Grundlinien zur Entwicklung kanutouristischer Aktivitäten“
sehen vor, dass Fahrten- oder Kurs-Teilnehmer
Urkunden nach einem einheitlichen Muster
erhalten und dass für die Angebote marktübliche Preise
erhoben werden. Die in der Liste erfassten Vereine erhalten
ein spezielles Logo, dass sie als DKV-anerkannte
Kanutourismus-Anbieter ausweist. Der DKV wirbt über
seine Medien für die Angebote dieser Vereine und berät
sie in Steuer- und Versicherungsfragen. (Den Wortlaut
des Beschlusses finden Sie am Ende dieses Kapitels.)

3
Kap. 1: Kanutourismus im Verein, muss das sein?

Das Bekenntnis des DKV zum Kanutourismus ist nicht
unumstritten.
Für viele Vereine hat der Kanutourismus ein negatives
Image. Die steigende Zahl von Befahrungsregelungen
führen Vereinspaddler zum Teil zurück auf die Aktivitäten
gewerblicher Verleiher und damit auf den Kanutourismus.
Vereinspaddler müssen sich ehemals
idyllische Flussabschnitte immer häufiger mit kaum ausgebildeten,
mitunter angetrunkenen Paddlern teilen.
Daher lehnen es viele Vereine ab, sich mit den Chancen
des Kanutourismus auseinanderzusetzen.
Das ist auf den ersten Blick nachvollziehbar. Bei genauerem
Hinsehen wird aber deutlich, dass dieses Verweigern
dem Vereinskanusport auf lange Sicht schadet.

1.1. Was ist Kanutourismus?
Denn was genau ist Kanutourismus? In einem 2002 von
der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten
zur Entwicklung des Wassertourismus in Deutschland
findet sich dazu folgende Definition:
Auf den Kanusport angewandt steht Kanutourismus
demnach für alle Aktivitäten, bei denen die Fahrt mit
einem Kanu Hauptmotiv von Tagesausflügen oder
Übernachtungsreisen ist. Gewerblichkeit ist demnach
kein notwendiges Merkmal von Kanutourismus. Vielmehr
sind alle Vereins-Wanderfahrten im Kern dem Kanutourismus
zuzurechnen.
Sie lesen richtig: Wir unterscheiden uns nicht von „normalen“
Kanutouristen, nur weil wir in einem Kanuverein
organisiert sind!
„...Wassertourismus sind alle diejenigen Aktivitäten,
bei denen der Aufenthalt im oder auf dem Wasser
Hauptmotiv von Tagesausflügen oder Übernachtungsreisen
ist.“
4
Kap. 1: Kanutourismus im Verein, muss das sein?

Andererseits gibt es natürlich erhebliche Unterschiede
zwischen dem Kanutourismus des Vereins und dem
eines gewerblichen Anbieters.
So ist ein Vereinspaddler in der Regel fähig, sein Boot
den Anforderungen eines Gewässers entsprechend zu
steuern. Die meisten Kunden gewerblicher Anbieter
sind Paddelanfänger und können das nicht.
Auch unterbleibt dort mitunter die notwendige Unterweisung und Kunden werden ohne geschulte Begleiter aufs Wasser geschickt.
Ein wichtiger Unterschied liegt auch in der Motivation,
mit der Paddler auf Tour gehen: Steht bei Vereinsfahrten
in erster Linie das Naturerlebnis im Mittelpunkt,
geht es vielen Kunden gewerblicher Anbieter vor allem
um ein „Fast-Food-Erlebnis“ nach der Devise: Rein ins
Boot und Spaß haben! Entsprechend rücksichtslos verhalten
sie sich dabei häufig gegenüber der Natur und
anderen Erholungssuchenden.

Auch in der räumlichen Konzentration kanutouristischer
Angebote unterscheiden sich kommerzielle von Vereinsangeboten:
Zwar gibt es Gewässerabschnitte, die
von Vereinspaddlern besonders gerne befahren werden.
Doch verteilen sie sich in der Regel auf eine Vielzahl
unterschiedlicher Gewässer. Vereinspaddler treten
nur selten massenhaft auf. Im Gegensatz dazu konzentrieren
sich gewerbliche Anbieter auf wenige profitable
– weil schöne und leicht zugängliche – Gewässer in
Deutschland. Massenbetrieb ist die logische Folge.

1.2. Umdenken beginnt.
Einige gewerbliche Anbieter haben bereits erkannt, dass
auf die Dauer nicht die Masse, sondern die Klasse entscheidet.
Entsprechend gestaltete Angebote werden
von Kunden sehr positiv aufgenommen, denn nicht
jeder Kunde ist mit seinem Kegelverein unterwegs.

5
Kap. 1: Kanutourismus im Verein, muss das sein?

Immer mehr wollen einfach die Natur erleben und suchen gezielt nach entsprechenden Angeboten qualifizierter Anbieter. Noch gibt es nicht viele Anbieter, die diesen Wünschen nachkommen. Ihre Zahl steigt aber, u.a. weil es sich die
Bundesvereinigung Kanutouristik zur Aufgabe gemacht hat, Kanutourismus naturverträglich und qualitativ hochwertig anzubieten. Untersuchungen zum Kanutourismus in Deutschland prognostizieren, dass die Nachfrage nach derartigen Angeboten immens steigen wird.

1.3. Die Situation in den Vereinen.
Die Lage in deutschen Kanu-Vereinen ist alarmierend:
In vielen Vereinen stagnieren die Mitgliederzahlen oder
sie gehen zurück. Damit steht die Finanzierung der Vereine
auf immer wackligeren Beinen. Während für touristische
Maßnahmen durchaus noch Gelder vorhanden sind, fahren die Kommunen ihre Sportförderung sukzessive zurück. Teilweise wird sie auch völlig eingestellt.
Der Einfluss der Kanuvereine gegenüber Behörden ist
deutlich gesunken.

Es häufen sich Beispiele, wo Befahrungsverbote oder wesentliche Einschränkungen nur abgewehrt werden konnten, weil sie den gewerblichen
Kanutourismus eingeschränkt hätten, aus dem die Gemeinden sich Arbeitsplätze und Steuereinnahmen erhoffen.
Zwei drängende Fragen für deutsche Kanu-Vereine lauten daher:
Wie können Kanuvereine den aktuellen Trend zum Wassertourismus aktiv nutzen?
Mit welchen Angeboten erreichen Kanuvereine zahlende Kunden und potenzielle neue Mitglieder?

6
Anhang: Grundlinien kanutouristischer Aktivitäten im DKV.

Die folgenden Ausführungen sollen zeigen, dass kanutouristische
Aktivitäten im Verein eine viel versprechende Möglichkeit sind, neue Mitglieder zu werben und finanzielle Mittel zu erwirtschaften.
Kanutourismus eignet sich nicht für jeden Verein. Doch sollte jeder Verein ernsthaft die Machbarkeit und die Erfolgs-Chancen eigener kanutouristischer Angebote prüfen.

1.4. Grundlinien kanutouristischer Aktivitätenim Deutschen Kanu-Verband
Einleitung:
Der Deutsche Kanu-Verband (DKV) sieht in der kontinuierlichen
Entwicklung kanutouristischer Aktivitäten eine wichtige verbandspolitische Aufgabe.
Bereits aus den in der Satzung des DKV festgelegten Aufgaben sowie den vereinbarten Zielen und Grundsätzen der Arbeit des DKV ergibt sich hier ein Betätigungsfeld des Bundesverbandes, aller Landes Kanu-Verbände und der
angeschlossenen Kanuvereine.

Nicht nur der Umstand, dass die Förderung von Wassertourismus als wichtige Aufgabe der Bundesregierung gesehen wird, zwingt zu kanutouristischen Aktivitäten.

Es ist vielmehr Aufgabe des DKV, möglichst große Teile der Bevölkerung
Deutschlands an den Kanusport /das Kanuwandern heranzuführen, gleichzeitig dabei aber sowohl Belange der Sicherheit als auch eines natur- und landschaftsverträglichen Kanusports/wandern zu berücksichtigen.
Schließlich sind kanutouristische Aktivitäten ein wichtiges Instrument einer aktiven Mitgliederwerbung
und Interessenvertretung.
Einzelheiten: Der DKV erstellt ein Verzeichnis, in das sich
Kanuvereine eintragen können, die die nachfolgenden
Anhang

7
Anhang: Grundlinien kanutouristischer Aktivitäten im DKV

Voraussetzungen erfüllen:
Der Verein muss ordentliches Mitglied in einem DKVLandesverband
sein.
Seine Mitgliedsgröße ist unbeachtlich, jedoch wird empfohlen,
dass insbesondere kleine Vereine das Instrument
von Kooperationen untereinander oder mit anderen Anbietern
nutzen, um qualitativ anspruchsvolle kanutouristische
Aktivitäten entwickeln zu können.
Eine Aufnahme von a.o. Mitgliedern in das Verzeichnis
kann erfolgen, wenn diese sich schriftlich verpflichten,
diese Grundlinien für Kanutourismus im DKV zu beachten.
Der Verein muss regelmäßige kanutouristische Angebote machen.
Dies bedeutet, dass Angebote regelmäßig zwischen Mai
und September gemacht werden. Eine Konzentration auf
einen kürzeren Zeitraum wird als nicht ausreichend angesehen.
Folgende Angebote kommen dafür in Betracht:
geführte ein- oder mehrtägige Kanufahrten, die für jedermann zugänglich sind;
ein- oder mehrtägige Kanukurse, die für jedermann zugänglich sind.
Ausschließlicher Verleih von Kanus an jedermann findet
keine Berücksichtigung.

Sofern zukünftig ein Nachweissystem im DKV vorhanden
ist, aus dem sich die Qualifikation möglicher Entleiher ableiten
lässt (z.B. Europäischer Paddel-Pass), wird diese
Form touristischer Aktivitäten in Eigenverantwortung der
Vereine akzeptiert. Die Angebote müssen qualitativ hochwertig
sein. Dies ist der Fall, wenn insbesondere die nachfolgenden
Kriterien erfüllt sind:

8
Anhang: Grundlinien kanutouristischer Aktivitäten im DKV

Die Leiter von Kanufahrten müssen die Teilnahme an der
Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter nachweisen oder eine
gültige DKV-Fachübungsleiterlizenz besitzen. Während
einer Übergangsfrist von vier Jahren nach Einführung der
Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter reicht es aus, wenn
Personen die Fahrt leiten, die an den Öko- und Sicherheitskursen
des DKV teilgenommen haben und auch ansonsten
geeignet sind, Fahrten verantwortungsbewusst zu begleiten.
Die Leiter von Kanukursen müssen eine gültige DKVFachübungsleiterlizenz
besitzen. Sofern sie weitere Hilfspersonen
einsetzen, müssen diese die Teilnahme an der
Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter nachweisen (bzw. die
Bedingungen der Übergangslösung erfüllen).
Für die Fahrten- bzw. Kursteilnehmer muss technisch einwandfreies
Bootsmaterial sowie die erforderliche Ausrüstung
(insbesondere Schwimmwesten, wasserdichte
Behältnisse etc.) vorhanden sein. Der Verein ist dafür verantwortlich,
dass gesetzliche Vorschriften eingehalten
werden. Die Angebote dürfen nur unter Beachtung ökologischer
und sicherheitsrelevanter Aspekte stattfinden! Es
wird erwartet, dass den Teilnehmern an kanutouristischen
Aktivitäten entsprechendes Informationsmaterial (z.B. die
einschlägigen Faltblätter des DKV) überreicht werden.
Den Teilnehmern an den Fahrten/Kursen wird ein
Nachweis über die Teilnahme nach einem einheitlichen Muster überreicht.
Für die Teilnahme an Fahrten/ Kursen wird von den
Vereinen ein angemessener und marktüblicher Teilnehmerbeitrag
erhoben. Die Leiter der Fahrten/Kurse
bzw. die Helfer erhalten für ihre Tätigkeit eine angemessene
Aufwandsentschädigung.
Der Verein bemüht sich, seine Angebote so zu planen,
dass eine frühzeitige Veröffentlichung in den entsprechenden
DKV-Medien möglich ist. Soweit der DKV die
Herausgabe einer gesonderten Broschüre plant, sollen

9
Anhang: Grundlinien kanutouristischer Aktivitäten im DKV

die vom DKV vorgegebenen Termine eingehalten werden.
Das vom DKV erstellte Verzeichnis kanutouristisch aktiver
Kanuvereine wird unter einem besonderen Titel
geführt. Vereine, die in dieses Verzeichnis eingetragen
werden, erhalten ein besonderes Logo und das Recht,
damit entsprechend zu werben.
Der DKV wird für diese Vereine auch auf seiner Homepage
und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten in anderen
Medien (z.B. der Zeitschrift KANUSPORT) werben.
Der DKV wird darüber hinaus die mitmachenden Vereine
umfassend über rechtliche Rahmenbedingungen (Steuern,
Versicherungen etc.) informieren.
(Einstimmig vom DKV-Verbandsausschuss
am 8. April 2006 beschlossen)

10
Kapitel 2: Kanutourismus im Verein – Die Voraussetzungen

Kapitel 2: Kanutourismus im Verein –Voraussetzungen
Um in dem Verzeichnis der Vereine aufgenommen zu
werden, die kanutouristisch aktiv sind, müssen nicht
viele Voraussetzungen erfüllt werden. Welche dies
sind, wird nachfolgend erläutert.

2.1. Ordentliche Mitgliedschaft im LKV
Der Verein muss ordentliches Mitglied in einem DKVLandesverband
sein. Mit dieser Voraussetzung soll sichergestellt
werden, dass in diesem Verzeichnis nur
DKV-Vereine aufgenommen werden und sich nicht andere
Vereine mit fremden Federn schmücken können.
Es gibt allerdings eine Ausnahme: außerordentliche Mitglieder
der Landes Kanu-Verbände (LKV) können ebenfalls
berücksichtigt werden, wenn sie sich schriftlich
verpflichten, diese Grundlinien für Kanutourismus im
Verein zu beachten.

2.2. Regelmäßige kanutouristische Angebote
Es reicht nicht, wenn ein Verein einmal im Jahr ein entsprechendes
Angebot macht, um dann im Verzeichnis
aufgeführt zu werden. Es ist vielmehr erforderlich, dass
regelmäßige Angebote in der Saison vorhanden sind –
Kontinuität ist das Stichwort. Mögliche Interessenten
sollen so die Gelegenheit erhalten, die Teilnahme anhand
ihrer individuellen Termingestaltung zu planen.
Also können regelmäßige monatliche Angebote ebenso
in Betracht kommen, wie eine Serie von Angeboten in
einem Teilausschnitt der Saison.
Beispiele:
Der Kanuverein A bietet zwischen Mai und September an jedem
ersten Samstag im Monat eine geführte Kanufahrt an – die Vor11
Kapitel 2: Kanutourismus im Verein – Die Voraussetzungen
aussetzung der Regelmäßigkeit ist erfüllt.
Der Kanuverein B bietet im Juli und August an jedem zweiten
Mittwochabend einen zweistündigen Schnupperkurs für Anfänger
an – auch hier sind die Voraussetzungen der Regelmäßigkeit
erfüllt.
Der Verein C bietet im Juni und im August jeweils am zweiten
Wochenende einen Kanukurs für Anfänger an – hier ist keine
Regelmäßigkeit zu erkennen, es handelt sich vielmehr um individuell
bestimmte Termine.

2.3. Nur bestimmte Angebote:
Mit seinen kanutouristischen Angeboten möchte der
DKV deutlich machen, dass es einen Unterschied zwischen
vielen gewerblichen Angeboten und denen der teilnehmenden
Kanuvereine gibt. Aus diesem Grund kann
der ausschließliche Verleih von Kanus an jedermann
nicht berücksichtigt werden. Vielmehr gibt es nur zwei
Angebotsformen, die Berücksichtigung finden:
ein- oder mehrtägige geführte Kanufahrten und
ein- oder mehrtägige Kanukurse.

Mit dieser engen Festlegung soll sichergestellt werden,
dass Kanuvereine nicht ausschließlich als Touristikanbieter
auftreten, sondern weiterhin als Sportvereine
wahrgenommen werden. Immerhin haben sie die Gemeinnützigkeit
wegen Förderung des Kanusports erhalten!
Damit muss der Schwerpunkt der touristischen
Angebote auch auf der Sportausübung liegen – es handelt
sich also um kanutouristische Sportangebote.

2.4. Qualität
Die Angebote sollen sich durch hochwertige Qualität
auszeichnen. Die Leiter von Kanufahrten müssen die
Teilnahme an der Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter
nachweisen oder eine gültige DKV-Fachübungsleiterlizenz
besitzen.

12
Kapitel 2: Kanutourismus im Verein – Die Voraussetzungen

Während einer Übergangsfrist von vier Jahren nach Einführung
der Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter reicht
es aus, wenn Personen die Fahrt leiten, die an den Ökound
Sicherheitskursen des DKV teilgenommen haben
und auch ansonsten geeignet sind, Fahrten verantwortungsbewusst
zu begleiten. Die Leiter von Kanukursen
müssen eine gültige DKV-Fachübungsleiterlizenz besitzen.
Sofern sie weitere Hilfspersonen einsetzen, müssen
diese die Teilnahme an der Ausbildung zum
DKV-Fahrtenleiter nachweisen (bzw. die Bedingungen
der Übergangslösung erfüllen).
Für die Fahrten- bzw. Kursteilnehmer muss technisch
einwandfreies Bootsmaterial sowie die erforderliche
Ausrüstung (insbesondere Schwimmwesten, wasserdichte
Behältnisse etc.) vorhanden sein. Der Verein ist
dafür verantwortlich, dass gesetzliche Vorschriften eingehalten
werden.
Die Angebote dürfen nur unter Beachtung ökologischer
und sicherheitsrelevanter Aspekte stattfinden! Es wird
erwartet, dass den Teilnehmern an kanutouristischen
Aktivitäten entsprechendes Informationsmaterial (z.B.
die einschlägigen Faltblätter des DKV) überreicht werden.
In diesem Zusammenhang ist auch zu empfehlen,
für eine Mitgliedschaft im Verein oder als Einzelmitglied
im LKV zu werben. Überreichen Sie den Teilnehmern
Informationsmaterial über Ihren Verein, aus denen die
Namen und Adressen von Ansprechpartnern erkennbar
sind. Stammen die Teilnehmer nicht aus der Region, so
dass eine Mitgliedschaft nicht in Frage kommt, sollten
Sie auf die einfache Vereinsuche auf der DKV-Homepage
hinweisen. Und sollte kein Interesse an einer Vereinsmitgliedschaft
geweckt werden können, kann auf
die Möglichkeit der Einzelmitgliedschaft hingewiesen
werden.
13
Kapitel 2: Kanutourismus im Verein – Die Voraussetzungen

2.5. Angemessene Teilnehmergebühren
Wie teuer soll ein Kanukurs oder eine geführte Fahrt
sein? Diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten,
denn verschiedene Faktoren beeinflussen die anfallenden
Kosten. Und diese Faktoren sind bei jedem Kanuverein
anders gelagert.
Zu beachten ist auch, dass bei vielen Kanuvereinen ein
Trend erkennbar ist, besonders billig aufzutreten. Dabei
werden dann gelegentlich Teilnehmergebühren verlangt,
die so eben die anfallenden Kosten decken –
mehr aber auch nicht. Wir sollten uns davon trennen,
dass wir als Kanuvereine nur dann Teilnehmer gewinnen
können, wenn wir besonders preiswert sind. Hier
besteht einmal die Gefahr, dass dann die gewünschte
Qualität nicht eingehalten werden kann.
Zum anderen ist aber auch zu befürchten, dass so Teilnehmer
gewonnen werden, die nur ein einmaliges
preiswertes Erlebnis suchen, sich aber ansonsten nicht
weiter für Kanusport interessieren. Umgekehrt kann
man durch einen angemessenen und marktüblichen
Teilnehmerbeitrag eine erste Weichenstellung ermöglichen:
Wer einen höheren Betrag entrichtet, will nicht
nur kurzes Erlebnis, sondern ist eher offen für ein längerfristiges
Engagement. Um also den angemessenen
Beitrag zu ermitteln, sollten Sie genau auflisten, welche
Kosten auf jeden Fall entstehen. Dazu zählen insbesondere:
Aufwandsentschädigung für die Fahrtenleiter, Fachübungsleiter
und deren Helfer.
Bitte machen Sie nicht den Fehler und erwarten von Ihren ehrenamtlichen
Mitarbeitern, dass diese noch mehr Zeit und Geld
investieren, damit der Verein neue Mitglieder gewinnt. Schaffen
Sie vielmehr mit einer angemessenen finanziellen Aufwandsentschädigung
einen Anreiz, sich als Mitarbeiter an solchen Angeboten
zu beteiligen. So stellen Sie auch gleichzeitig sicher,

14
Kapitel 2: Kanutourismus im Verein – Die Voraussetzungen

dass ihre Mitarbeiter zuverlässig an Planung und Durchführung
herangehen – was die Teilnehmer sicher positiv bemerken werden.
Pauschale Beträge für Organisationskosten (Werbung, Porto,
Gebühren für DKV) Pauschale Beträge für Nutzung des Bootshauses (Sanitäreinrichtungen, Müll…)
Pauschale Beträge für Nutzung der Boote und sonstiger Ausrüstungs-gegenstände, Pauschale Beträge für Versicherungen
Die Kalkulation für eine Fahrt mit zehn Teilnehmern könnte dann wie folgt aussehen:
(Hinweis: Die Kosten für Anreise, Verpflegung und ggf.
Übernachtung tragen die Teilnehmer selbst.) 1tägig 2tägig,
2 Mitarbeiter zu je 30,- Euro pro Tag 60,- 120,-
Pauschale Organisationskosten (je Teilnehmer 7,- Euro) 70,- 70,-
Pausch. Gebühr für Nutzung der Bootshauseinrichtungen (Sanitärbereich, Müll…) Je Teilnehmer 3,- Euro/Tag 30,- 60,- Pauschale Gebühr für Nutzung der Boote und Ausrüstung (je Teilnehmer 10,- Euro/Tag) 100,- 200,-
Weitere Kosten (Versicherungen etc.) je Teilnehmer 5,- Euro/Tag 50,- 100,-
Gesamt: 310,- 550,-
Pro Teilnehmer 31,- 55,-
Kalkulation „Schnupperfahrt“.

15
Kapitel 2: Kanutourismus im Verein – Die Voraussetzungen

Die Kostenkalkulation für einen eintägigen bzw. zweitägigen
Kanukurs könnte wie folgt aussehen:
(Hinweis: Die Kosten für Anreise, Verpflegung und ggf.
Übernachtung sind von den Teilnehmern selbst zu tragen!)
Bei diesen Kalkulationen handelt es sich um Vorschläge,
die nicht verbindlich sind. Sie sollten als Richtwert berücksichtigt
werden.
2.6. Öffentlichkeitsarbeit
Als weitere Voraussetzung muss der Verein für Öffentlichkeitsarbeit sorgen.
Der DKV wird zu diesem Zweck auf seiner Homepage
eine besondere Termindatenbank einrichten, über die
interessierte Personen die notwendigen Informationen
erhalten und auch Kontakt mit dem Verein aufnehmen
können. Geprüft wird derzeit noch, ob hierfür eine spezielle
Broschüre (vergleichbar mit dem DKV-Sportprogramm)
herausgegeben wird. In beiden Fällen müssen
die hierfür gesondert bekannt gegebenen Veröffentlichungstermine
von den Vereinen eingehalten werden.
1tägig 2tägig, 2 Mitarbeiter zu je 50,- Euro/Tag 100,- 200,-
Pauschale Organisationskosten (7,- Euro / Teilnehmer) 70,- 70,-
Pauschale Gebühr für Nutzung der Bootshauseinrichtungen
(Sanitärbereich, Strom…)
Je Teilnehmer 5,- Euro / Tag 50,- 100,- Pauschale Gebühr für Nutzung der
Boote und Ausrüstung. (Je Teilnehmer 15,- Euro / Tag) 150,- 300,-
Weitere Kosten (Versicherungen etc.) je Teilnehmer 5,- Euro / Tag 50,- 100,-
Gesamt: 420,- 770,- Pro Teilnehmer 42,- 77,- Kalkulation Kanukurs.

16
Kapitel 2: Kanutourismus im Verein – Die Voraussetzungen

Der DKV wird im Rahmen seiner Möglichkeiten Werbung für die teilnehmenden Vereine betreiben. Daneben ist aber auch eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit des Vereins für die jeweiligen Veranstaltungen notwendig. Wie eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit aussehen kann, beschreibt der DKV-Leitfaden für Öffentlichkeitsarbeit. Dieser steht zum Download bereit unter:
http://www.kanu.de/nuke/downloads/DKVHinweise_
zur_Oeffentlichkeitsarbeit.pdf
Aber auch die Landessportbünde und - verbände bieten zum Thema Öffentlichkeitsarbeit umfangreiches Material und Lehrgänge an.

2.7. Teilnahmenachweise
Den Teilnehmern an den Fahrten bzw. Kursen sind Nachweise über die Teilnahme zu überreichen. Diese werden ausschließlich vom DKV erstellt und müssen
von den Vereinen dort erworben werden.

2.8. Gebühr an den DKV
Ein letzte Voraussetzung muss der teilnehmende Verein
noch erfüllen: es ist eine Gebühr an den DKV zu entrichten.
Das DKV-Präsidium hat beschlossen, für die Aktivitäten des Bundesverbandes (Zurverfügungstellung von Schildern, Logos und Formularen sowie Veröffentlichungen
im KANU-SPORT und im Internet) eine pauschale Gebühr von 75 Euro pro Verein einzuführen.
Darin sind folgende Grundleistungen enthalten:
Grundpaket:
ein Schild Kanutouristik
ein Logo zu Werbezwecken (für Briefkopf, Homepage o.ä.)
20 Nachweise der Teilnahme DKV-Leitfaden
Öffentlichkeitsarbeit Grundleistungen für 75,- Euro

17
Kapitel 2: Kanutourismus im Verein – Die Voraussetzungen

Aufnahme in spezielle Datenbank
Werbung durch Artikel im Kanusport
Besondere Werbemaßnahmen des DKV (z.B. durch Kontakte zu
Tourismusorganisationen, Presseberichte etc.)
Infomaterialien zu rechtlichen oder steuerrechtlichen Fragen)
Zusatzpaket:
Für einen pauschalen Preis von jährlich 50 Euro haben
teilnehmende Kanuvereine zudem Anrecht auf folgende
Leistungen:
Besondere Hervorhebung in der Datenbank
Veröffentlichung der Termine in entsprechender Datenbank
Weitere Zusatzleistungen:
Zusätzliches Schild: 30,- EUR
Weitere Teilnahmenachweise (je 10 Stück): 12,- EUR
Diese Gebühren wurden ebenfalls vom DKV-Verbandsausschuss
bestätigt!
Musterrechnung:
Ein Kanuverein, der am Tourismusprojekt teilnimmt,
bietet 4 Kurse bzw. geführte Fahrten an. Insgesamt
nehmen (nur) 40 Personen teil. Entscheidet sich der
Verein ausschließlich für das Grundpaket, benötigt er
zusätzlich 20 Teilnahmenachweise.
Seine Kosten würden sich also auf 99,- belaufen. Das
entspräche einem Betrag von 2,48 EUR pro Teilnehmer.
Entscheidet er sich zusätzlich für das Datenpaket
belaufen sich die Gesamtkosten auf 149,- . Pro Teilnehmer
bedeutet dies einen Anteil von 3,73 EUR.
Zusatzpaket für 50,- Euro
18
Kapitel 3: Kanutourismus im Verein und Steuern
Kapitel 3:

Kanutourismus im Verein und Steuern
Auch Kanuvereine unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht.
Jedoch enthalten die Steuergesetze viele Ausnahmen
für gemeinnützige Tätigkeiten, so dass kaum
ein Kanuverein tatsächlich Steuern bezahlen muss.
Häufig wird gefragt, ob ein gemeinnütziger Kanuverein
überhaupt Angebote gegen Entgelt durchführen
darf oder ob er dann Steuern bezahlen muss.
Nachfolgend geben einen Überblick über die wichtigsten,
Kanuvereine betreffenden Steuervorschriften.
Achtung: Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Broschüre
wurde ein vom Bundesfinanzministerium erstellter
Referentenentwurf zur Förderung des Ehrenamtes
diskutiert. Dieser Referentenentwurf sieht u.a. höhere
Freibeträge für verschiedene Steuerformen vor. Die
nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf die
zum Februar 2007 gültigen Freibeträge. Sollten die höheren
Freibeträge wirksam werden, informieren wir auf
unserer Homepage www.kanu.de und in unserer Zeitschrift
KANU-SPORT.
3.1. Körperschaftssteuer
Während natürliche Personen zur Einkommenssteuer
herangezogen werden, unterliegen juristische Personen
(also z.B. Vereine) der Körperschaftssteuer.
Im Körperschaftssteuergesetz (KStG) ist in § 5 Absatz 1
festgehalten, dass gemeinnützige Vereine von der Körperschaftssteuer
befreit sind. Wird jedoch ein wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb unterhalten, ist die
Steuerbefreiung ausgeschlossen.
Somit ist zu klären, ob kanutouristische Sportaktivitä19
Kapitel 3: Kanutourismus im Verein und Steuern
ten einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellen
und damit der Steuerpflicht unterliegen. Dafür muss
man aber wiederum wissen, welche Tätigkeitsbereiche
es für Kanuvereine überhaupt gibt und wie diese steuerrechtlich
einzustufen sind.
3.1.1. Der ideelle Bereich
Damit sind die Tätigkeiten gemeint, die unmittelbar der
Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke dienen oder
erst die Voraussetzung dafür schaffen.
Die damit verbundenen Einnahmen wie Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren,
Spenden oder Zuschüsse der öffentlichen Hand sind steuerfrei.

3.1.2. Die Vermögensverwaltung
Besitzt ein Verein Vermögen, bleiben bei gemeinnützigen
Vereinen die Erträge aus diesem Vermögen steuerfrei.
Zinserträge aus Vermögen unterliegen ebenso
wenig der Körperschaftssteuer, wie die Einnahmen aus
einer langjährigen Verpachtung einer Vereinsgaststätte.
Aber es gibt auch viele Besonderheiten, die zu beachten
sind. Verpachtet der Verein z.B. seine Räumlichkeiten
häufig an Mitglieder oder auch Nichtmitglieder für Feiern,
sind die Einnahmen wieder steuerpflichtig, denn er
betätigt sich in diesem Fall wie andere gewerbliche Anbieter
auf dem Markt (= wirtschaftliche Aktivität). Auch
wenn die Erträge ausschließlich für gemeinnützige
Zwecke eingesetzt werden, müssen sie aus Gründen der
Wettbewerbsgleichheit versteuert werden.

20
Kapitel 3: Kanutourismus im Verein und Steuern
3.1.3. Der Zweckbetrieb

Nicht jede wirtschaftliche Aktivität bedeutet automatisch
Steuerpflicht. Auch ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
kann dem steuerbefreiten Bereich eines Vereins
(dem Zweckbetrieb) zugerechnet werden, wenn bestimmte
Voraussetzungen erfüllt sind. § 65 der Abgabenordnung
(AO) regelt hierzu die Einzelheiten:
Ein Zweckbetrieb ist gegeben, wenn
der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung
dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke
der Körperschaft zu verwirklichen,
die Zwecke nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht
werden können und 3. der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zu
nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art nicht
in größerem Umfang in Wettbewerb tritt, als es bei Erfüllung
der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist.
Gleichzeitig hat der Gesetzgeber einige eigentlich wirtschaftliche
Geschäftsbetriebe als Zweckbetriebe eingeordnet
– z.B. sportliche Veranstaltungen.
§ 67 a AO sieht vor:
(1) Sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins sind
ein Zweckbetrieb, wenn die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer insgesamt 30.678 Euro im Jahr nicht übersteigen. Der Verkauf von Speisen und Getränken
sowie die Werbung gehören nicht zu den sportlichen Veranstaltungen.
(2) Der Sportverein kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit
des Körperschaftsteuerbescheids erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 Satz 1 verzichtet. Die Erklärung bindet den Sportverein für mindestens fünf Veranlagungszeiträume.

(3) Wird auf die Anwendung des Absatzes 1 Satz 1 ver21
Kapitel 3: Kanutourismus im Verein und Steuern
zichtet, sind sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins ein Zweckbetrieb, wenn
1. kein Sportler des Vereins teilnimmt, der für seine sportliche Betätigung oder für die Benutzung seiner Person, seines Namens, seines Bildes oder seiner sportlichen Betätigung zu Werbezwecken von dem Verein oder einem Dritten über eine Aufwandsentschädigung hinaus Vergütungen oder andere Vorteile erhält und
2. kein anderer Sportler teilnimmt, der für die Teilnahme an der Veranstaltung von dem Verein oder einem Dritten im Zusammenwirken mit dem
Verein über eine Aufwandsentschädigung hinaus Vergütungen oder andere
Vorteile erhält. Andere sportliche Veranstaltungen sind ein steuerpflichtiger
wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Dieser schließt die Steuervergünstigung nicht aus, wenn die Vergütungen oder andere Vorteile ausschließlich aus
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die nicht Zweckbetriebe sind, oder von Dritten geleistet werden.
Das bedeutet:
Die Bruttoeinnahmen aus den sportlichen Veranstaltungen
übersteigen nicht 30.678,- Euro im Jahr.
Hierzu sind Eintrittsgelder, Startgelder, Ablösezah22
Kapitel 3: Kanutourismus im Verein und Steuern
lungen oder Einnahmen aus Sportkursen zu rechnen.
Ist dies der Fall, werden die sportlichen Veranstaltungen
als Zweckbetrieb behandelt. Der Verein verzichtet auf die Anwendung der
Zweckbetriebsgrenze. In diesem Fall entscheidet sich
die Frage, ob eine Steuerpflicht besteht, danach, ob
bezahlte Sportler an den Veranstaltungen teilnehmen
oder nicht. Nehmen keine bezahlten Sportler
teil, handelt es sich auch bei Bruttoeinnahmen über
30.678,- Euro um Zweckbetriebe. Nehmen dagegen
bezahlte Sportler (auch neben unbezahlten Sportlern)
teil, handelt es sich auch bei geringeren Einnahmen
nicht um Zweckbetriebe.
Der Vorteil dieser Variante liegt darin, dass bei der Teilnahme
unbezahlter Sportler auch höhere Einnahmen
unschädlich sind oder aber bei der Teilnahme bezahlter
Sportler mögliche Verluste aus anderen steuerpflichtigen
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben verrechnet
werden können. Allerdings kommt diese Variante nur
bei sehr wenigen Kanuvereinen in Betracht. Allenfalls
sehr große Kanuvereine oder Abteilungen von Mehrspartenvereinen
wären möglicher Weise betroffen. Angesichts der Komplexität dieser Steuerfragen wird in solchen Fällen empfohlen, Expertenrat einzuholen.

3.1.4. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb
Alle anderen wirtschaftlichen Aktivitäten, die nicht einem der vorher genannten Bereiche zuzuordnen sind, werden als „normaler“ wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
behandelt und unterliegen damit der Steuerpflicht.
Insbesondere die stundenweise Vermietung von Sportanlagen oder Sportgeräten an Nichtmitglieder sind somit einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
zuzurechnen. Auch hier entsteht keine automatische Steuerpflicht. Entscheidend ist vielmehr,

23
Kapitel 3: Kanutourismus im Verein und Steuern
ob die Besteuerungsgrenze überschritten wird.
3.1.5. Besteuerungsgrenze
Die Grenze von 30.678,- Euro spielt auch noch in einem
weiteren Fall eine große Rolle.
So muss ein gemeinnütziger Kanuverein keine Körperschaftssteuer
bezahlen, wenn er aus allen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben im Jahr nicht mehr als diese Summe einnimmt. Hier wird erneut die Einteilung in die
verschiedenen steuerpflichtigen oder steuerfreien Tätigkeiten
des Vereins bedeutsam. Denn Einnahmen aus dem ideellen Bereich werden ebenso wenig berücksichtigt wie die Einnahmen aus der steuerfreien Vermögensverwaltung,
aus Zweckbetrieben oder Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen, die als
Zweckbetrieb zu bewerten sind.
Was bedeutet diese Einstufung für kanutouristische Aktivitäten des Kanuvereins?
Führt der Verein ausschließlich Kanufahrten im Rahmen
seines jährlichen Fahrtenprogramms durch und können
daran nur Vereinsmitglieder teilnehmen, handelt es sich
um den ideellen Bereich. Bietet der Verein selbst keine
Aktivitäten an, sondern trifft mit einem gewerblichen
Anbieter die Vereinbarung, dass Gelände, Bootshaus
und/oder Material des Vereins für dessen kanutouristischen
Aktivitäten gegen ein festes Entgelt genutzt werden
können, handelt es sich um Vermögensverwaltung.
In diesen beiden Fällen besteht Steuerfreiheit.
Tritt der Verein selbst als Anbieter der kanutouristischen
Sportangebote auf, handelt es sich um steuerfreien
Zweckbetrieb, wenn die Bruttoeinnahmen daraus den
Betrag von jährlich 30.678,- Euro nicht übersteigen.
Übersteigen die Bruttoeinnahmen diesen Betrag, handelt
es sich um einen steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb

24
Kapitel 3: Kanutourismus im Verein und Steuern

– es sei denn, der Verein hat auf die Anwendung von
Zweckbetriebsgrenzen verzichtet und es nehmen keine
bezahlten Sportler an den Veranstaltungen teil.
Hier nun einige Beispiele, die die bisherigen Erläuterungen
verdeutlichen sollen.
Beispiel 1:
Kanuverein A hat in einem Jahr folgende Einnahmen:
Beiträge: 12.000,- Euro
Zinsen aus Sparguthaben: 1.500,- Euro
Heizkostenzuschüsse der Kommune: 1.000,- Euro
Erlös aus einem Vereinsfest: 3.000,- Euro
Pachterträge (Vereinsgaststätte): 10.000,- Euro
Teilnehmergebühren aus
kanutouristischen Sportangeboten: 5.000,- Euro
Gesamt: 27.500,- Euro
Unabhängig davon, welchen einzelnen Tätigkeitsbereichen
die Einnahmen zuzurechnen sind, ist der Verein
weiterhin von der Körperschaftssteuer befreit, denn
seine Einnahmen liegen unter der Besteuerungsgrenze
von 30.678,- Euro.
Beispiel 2:
Kanuverein B hat in einem Jahr folgende Einnahmen:
Beiträge: 25.000,- Euro
Zinsen aus Guthaben: 3.000,- Euro
Zuschuss der Kommune zur Anschaffung von Sportgeräten 11.000,- Euro
Einnahmen aus selbstbewirtschafteter Vereinsgaststätte 13.000,- Euro
Startgebühren aus einer Kanu-Drachenbootregatta 10.000,- Euro
Teilnehmergebühren aus kanutouristischen Sportangeboten: 4.000,- Euro
Gesamt: 62.000,- Euro
Hier muss genau unterschieden werden, was in die
steuerpflichtigen bzw. steuerfreien Bereiche fällt:

25
Kapitel 3: Kanutourismus im Verein und Steuern

Die Beiträge sind dem ideellen Bereich zuzuordnen,
ebenso der Zuschuss der Kommune für die Anschaffung
der Sportgeräte. Sie sind also steuerfrei.
Die Zinsen gehören zur Vermögensverwaltung – sind
also auch steuerfrei. Die Startgebühren für die Kanu-
Drachenbootregatta und die Teilnehmergebühren aus
den kanutouristischen Sportangeboten übersteigen
nicht den Betrag von 30.678,- EUR. Diese Sportangebote
sind als steuerfreier Zweckbetrieb einzustufen.
Die Einnahmen aus der selbstbewirtschafteten Vereinsgaststätte
liegen ebenfalls unter der Besteuerungsgrenze.
Also muss der Kanuverein A ebenfalls keine
Körperschaftssteuer bezahlen.

3.2. Gewerbesteuer
Das Thema Gewerbesteuer kann kurz und knapp behandelt
werden: Im Prinzip gelten die gleichen Voraussetzungen
wie bei der Körperschaftssteuer: Die
Einnahmen aus dem ideellen Bereich, der Vermögensverwaltung
und aus Zweckbetrieb sind gewerbesteuerfrei.
Erst wenn aus allen wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieben die Besteuerungsgrenze von
30.678,- Euro in einem Jahr überschritten wird, fällt
auch Gewerbesteuer an.
3.3. Umsatzsteuer
Auch gemeinnützige Vereine werden wie Unternehmer
behandelt, wenn sie gegen Entgelt Lieferungen oder
sonstige Leistungen ausführen. Dann müssen sie auch
Umsatzsteuer ( = Mehrwertsteuer) bezahlen. Eine unternehmerische
Tätigkeit liegt z.B. vor bei:
dem eigenen Betrieb einer Vereinsgaststätte
sportlichen Veranstaltungen, für die Eintritt erhoben wird
Verkauf von Speisen oder Getränken bei diesen Veranstaltungen

26
Kapitel 3: Kanutourismus im Verein und Steuern

Verkauf von Losen für die Vereinstombola.
Inseraten in der Vereinszeitung.
Werbung an Banden oder dem Trikot von Sportlern,
der Vermietung oder Verpachtung von Sportanlagen oder Sportgeräten.
Aber auch Einnahmen aus der Vermögensverwaltung
(z.B. aus der Verpachtung der Vereinsgaststätte) werden
als unternehmerische Tätigkeit eingestuft. Damit
gilt: Einnahmen aus dem ideellen Bereich lösen keine
Umsatzbesteuerung aus, wohl aber Einnahmen aus
Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb oder wirtschaftlichem
Betrieb.
Auch bei der Umsatzsteuer bestehen für kleinere Vereine
Vergünstigungen. So muss keine Umsatzsteuer gezahlt
werden, wenn die Umsätze aus den
unternehmerischen Tätigkeiten im vergangenen Jahr
17.500,- Euro nicht überstiegen haben und im laufenden
Jahr voraussichtlich 50.000,- Euro nicht übersteigen
werden.
Der Verein kann gegenüber dem Finanzamt erklären,
auf diese Kleinunternehmerregelung verzichten zu wollen.
Dieser Verzicht bindet den Verein dann fünf Jahre.
Festzuhalten bleibt, dass Einnahmen aus kanutouristischen
Sportangeboten den unternehmerischen Tätigkeiten
des Kanuvereins zuzuordnen sind. Kanuvereinen
wird daher empfohlen zu prüfen, mit welchen Einnahmen
aus diesen Tätigkeiten kalkuliert wird und ob dadurch
u.U. die Kleinunternehmerregelung nicht mehr greift.
Fazit:
Die meisten Kanuvereine im DKV werden aufgrund
ihrer geringen Mitgliederzahl und nur geringen wirtschaftlichen
Aktivitäten die Besteuerungsgrenze von

27
Kapitel 3: Kanutourismus im Verein und Steuern

30.678,- Euro unterschreiten. Gelegentliche kanutouristische
Sportangebote führen dort in der Regel nicht zu
einer Körperschaftssteuerpflicht für den Verein.
Vereinen, die Einnahmen aus einer Vielzahl von Aktivitäten
erzielen, wird empfohlen, ihre steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten
sorgfältig zu prüfen um eine Steuerpflicht zu vermeiden. In Grenzfällen sollte Rat
von Steuerexperten eingeholt werden.
Fast alle Landessportbünde bzw.- verbände bieten auf
ihren Internetseiten Informationen zum Steuerrecht an.
Empfehlenswert, vor allem hinisichtlich der vielfältigen
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Umsatzsteuer, sind
steuerrechtliche Weiterbildungsmaßnahmen der Landessportbünde.
Auch die Finanzministerien der Länder bieten kostenlose
Broschüren an, in denen ausführlich das Steuerrecht
für Vereine erläutert wird.
Schließlich sei auf die Fülle an aktueller Ratgeber-Literatur
hingewiesen. Doch bevor ein Verein Geld für entsprechende
Titel ausgibt, sollte er prüfen, ob nicht unter
seinen Mitgliedern Experten sind, die ihm unentgeltlich
weiterhelfen können.
28
Kapitel 4: Kanutourismus und Versicherungen
Kapitel 4:

Kanutourismus und Versicherungen
Muss ein Vereinsmitarbeiter für kanutouristische Angebote
zusätzliche Versicherungen abschließen?

4.1. Versicherungsschutz der Mitarbeiter
Ob Vereinsmitarbeiter bei kanutouristischen Aktivitäten
versichert sind oder nicht, hängt von Einstufung des
Angebots ab. Handelt es sich um kanutouristische
Sportangebote, sind diese wie Werbemaßnahmen für
den Verein oder wie normale Sportkurse zu bewerten.
Da diese im Auftrag des Vereins durchgeführt werden,
besteht der über den jeweiligen Landessportbund /
Landesverband gewährte Versicherungsschutz auch für
die beteiligten Vereinsmitarbeiter.
Leider sind diese Versicherungsleistungen nicht bundesweit
einheitlich. Wir empfehlen daher, sich beim jeweiligen
Versicherungsbüro des LSB bzw. LSV über
entsprechende Versicherungen zu informieren.
Der DKV-Leitfaden für Versicherungen
gibt Tipps dazu, welche Zusatzversicherungen für
Kanu-Vereine sinnvoll sind. Der Leitfaden steht als PDFDatei
im Internet zum Download bereit unter:

4.2. Versicherungsschutz der Teilnehmer
Teilnehmer an Fahrten oder Kursen unterliegen nicht
dem Versicherungsschutz der LSB / LSV. Deshalb ist zu
prüfen, ob für die Teilnehmer eine besondere Unfallversicherung
abgeschlossen werden sollte. Zwingend DKV-Leitfaden Versicherungen
www.kanu.de > Info & Service > Service für Vereine >
Downloads > DKV-Leitfaden Versicherungen.

29
Kapitel 4: Kanutourismus und Versicherungen

erforderlich ist dies nicht. Es würde ausreichen, Teilnehmer
in der Ausschreibung oder seiner Anmeldung
darauf hinzuweisen, dass für ihn keine besonderer Versicherungsschutz
besteht. Es ist allerdings besser (und ein besonderer Service), wenn Vereine für die Teilnehmer automatisch einen Unfallversicherungsschutz anbieten.
Kanuvereine, die die DKV-Zusatzversicherung abgeschlossen
haben, können Kursteilnehmer bzw. Fahrtenteilnehmer über diese Zusatzversicherung sehr preiswert versichern. Einzelheiten dazu sind mit dem
zuständigen Versicherungsbüro Kuhlmann in Bremen zu klären.
D. Kuhlmann & Sohn
(Versicherungsagentur des DKV)
Rockwinkeler Landstr. 13-15
28355 Bremen
Tel. (04 21) 16 81 18
Fax (04 21) 16 81 19
d.KuhlmannSohn@t-online.de
Der DKV empfiehlt Vereinen ausdrücklich, die DKV-Zusatzversicherung
abzuschließen – auch wenn sie keine
kanutouristischen Kurse anbieten. Mit der DKV-Zusatzversicherung
ist ein umfassender Schutz für alle
Vereinsmitglieder gegeben – sowohl bei privaten als auch bei Vereinsfahrten.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, für die Teilnehmer
bei den Versicherungsbüros der LSB / LSV entsprechende
Zusatzversicherungen abzuschließen.
Dieser Versicherungsschutz erfasst jedoch ausschließlich
die Teilnehmer. Nähere Einzelheiten erfahren Sie in den Versicherungsbüros der LSB / LSV.

30
Kapitel 5: Kanutourismus im Verein – einige Tipps
4.3. Weitere Versicherungen

Ob weitere Versicherungen abgeschlossen werden sollen,
muss jeder Verein für sich entscheiden. Der DKVVersicherungsleitfaden
ist hierzu ein praktischer Ratgeber. Eine wichtige Zusatzversicherung ist die Insolvenzversicherung. Der Grund dafür ist, dass für Vereine
das Reisevertragsrecht gilt wenn:
sie mehr als zwei Reisen pro Jahr durchführen,
die jeweilige Reise länger als 24 Stunden dauert, eine Übernachtung
einschließt und den Preis von ca. 75,- Euro übersteigt.
In diesen Fällen ist bei Vertragsschluss ein sogenannter
Sicherungsschein zu übergeben. Diese Voraussetzungen
sind zwar nur selten bei kanutouristischen Sportangeboten
der Kanuvereine erfüllt, aber in Einzelfällen können solche Sicherungsscheine tatsächlich erforderlich werden. Die Versicherungsbüros der LSB / LSV bieten
hierzu günstige Optionen an.
Kapitel 5:
Kanutourismus im Verein – einige Tipps

5.1. Kooperationen zwischen Vereinen
Der DKV treibt seit einiger Zeit das Projekt „Kanuverein
2010“ voran. Im Rahmen dieses Projektes hat er
mehrfach auf die Möglichkeit der Zusammenarbeit zwischen
Vereinen hingewiesen. Solche Kooperationen
machen vor allem bei kleinen Vereinen Sinn. Wenn z.B.
zwei Kanuvereine in einem Ort einen Kooperationsvertrag
schließen, können Sie Kurse im Wechsel anbieten.
Der DKV bietet in diesen Fällen sogar an, dass nur eine
Gebühr zu entrichten ist, aber beide Vereine die Gegenleistungen
des DKV erhalten.

31
Kapitel 4: Kanutourismus und Versicherungen
5.2. Kooperationen mit gewerblichen Anbietern

Auch Kooperationen mit gewerblichen Anbietern können
erhebliche Vorteile für einen Kanuverein bieten. So
stellt der gewerbliche Anbieter den ersten Kontakt mit
Kanuinteressierten her und bietet seine Leistungen an.
Kanuvereine können sich in die Angebote mit einbringen,
indem sie z.B. ihr Bootshaus als Zielpunkt geführter
Kanutouren anbieten. Gegen eine angemessene
Nutzungsgebühr können sich die Kunden der gewerblichen
Anbieter hier umziehen und/oder sanitäre Einrichtungen
nutzen.
Verfügt der Verein über eine Vereinsgastronomie, können
Getränke oder kleine Speisen verkauft werden.
Dabei besteht die Möglichkeit, aktiv für eine Mitgliedschaft
im Verein zu werben. Und die Vereine können
Einfluß auf die Angebote der gewerblichen Anbieter
nehmen, indem Sie mit ihm Vereinbarungen über Art
und Weise seiner Angebote treffen.
Über derartige Kooperation können Kanuvereine auch
an staatliche Fördermittel außerhalb der reinen Sportförderung
gelangen – etwa durch touristische Fördermaßnahmen.
Beispielsweise haben entsprechende
Kooperationen bei entsprechend kooperierenden Kanuvereinen
dazu geführt, dass der Vereinssteg saniert
werden konnte.
5.3. Kooperationen mit Hotels oder Gasthöfen
Hotels und Gasthöfe stehen in einem harten Wettbewerb
untereinander. Um sich von anderen Wettbewerbern
abzusetzen, versuchen sie oftmals, durch
besondere Angebote in Erscheinung zu treten.
Vielleicht gibt es auch in Ihrer Nähe Hotels oder Gasthöfe,
die mit geführten Kanutouren besondere Leistungen
für ihre Kunden anbieten wollen. Sie sollten die

32
Kapitel 4: Kanutourismus und Versicherungen

Möglichkeit prüfen, durch Zusammenarbeit mit Hotels
oder Gasthöfen gleichermaßen für neue Mitglieder zu
werben und neue Einnahmequellen zu erschließen.

5.4. Leitfaden Naturerlebnisprodukte
Der Deutsche Tourismusverband hat einen Leitfaden
zur Entwicklung von Naturerlebnisprodukten erstellt.
Dieser steht als Download bereit unter:
http://www.naturerlebnisangebote.de
Unter dieser Adresse können Sie sich auch kostenlos für
verschiedene Leistungen registrieren lassen. Dazu zählt
z.B. ein Pauschalen-Assistent. Dieser begleitet Sie in
fünf aufeinander aufbauenden Schritten bei der Erstellung
eines individuellen Naturerlebnis-Angebotspaketes.
Sie erhalten Unterstützung bei der Auswahl der
Teil-Leistungen, der Berechnung des Angebotspreises
bei der individuellen Angebotsbeschreibung und können
das fertige Produkt abschließend im html Format
oder als pdf Datei herunterladen.
Im Rahmen der Gesellschaftskampagne „Sport tut
Deutschland gut“ des Deutschen Olympischen
Sportbundes (DOSB) hat der Deutsche Kanu-Verband
das Plakatmotiv
„Kanusport tut Deutschland gut“ entwickelt. Die Druckvorlage steht unter
www.kanu.de/nuke/downloads/kanututgut.pdf
zum Download bereit. Kanuvereine in Deutschland
können es ab sofort für ihre Eigenwerbung nutzen.
Besonderer Service des DKV: Auf Wunsch passen wir
die Druckvorlage so an, dass der jeweilige Stadtname
(siehe „Musterstadt“, rechts oben), die Anschrift
und das Logo des Vereins integriert werden. Das
Motiv wird dann als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.
Anfragen bitte an Tel. 0203-9975954 bzw. per
E-Mail an service@kanu.de.
Plakatmotiv für Vereinswerbung...
Schluß DKV Text.
_____________________

___________________

Bürgerreporter:in:

Walter Deppe aus Gronau (Leine)

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