Fabian Müller und Stephan Niewerth zum Helfersprecher des THW Hannover/Langenhagen gewählt
Hannover: THW Hannover/Langenhagen | In fast jedem Betrieb gibt es von der Belegschaft gewählte Vertreterinnen und Vertreter (Betriebs- oder Personalräte), die sich um die Interessen der Belegschaft kümmern. So auch in der ehrenamtlich getragenen Behörde THW. Am Samstagdienst im Februar wählten die Helferinnen und Helfer des Ortsverbandes Hannover/Langenhagen ihre Interessensvertretung.
Die Helferinnen und Helfer des Ortsverbandes dankten dem bisherigen Helfersprecher Ibro Popaja und seinem Stellvertreter Fabian Müller für ihr Engagement bei der Helfervertretung.
Die Wahl wurde in zwei geheimen Wahlgängen durchgeführt und vom eingesetzten Wahlvorstand den beiden Gruppenführern Patrick Niedrum und Matthias Gerke geleitet. Das Wahlergebnis fiel zunächst denkbar knapp aus. Mit einer Stimme Mehrheit setzte sich Fabian Müller gegen Stephan Niewerth bei der Wahl zum Helfersprecher durch – Ein Zeichen dafür, dass das Vertrauen der Helferinnen und Helfer des Ortsverbandes beiden Kandidaten galt. So war es dann auch fast folgerichtig, dass Stephan Niewerth die anschließende Wahl zum stellvertretenden Helfersprecher deutlich gewann.
Der Ortsbeauftragte Ewald Nagel und sein Stellvertreter Ibro Popaja gratulierten den neuen Helfersprechern und freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit. Ibro Popaja der erst vor vier Wochen in das Amt des stellvertretenden Ortsbeauftragten berufen wurde, musste dafür sein Amt als Helfersprecher aufgeben und machte dadurch die Neuwahl notwendig.
Der Helfersprecher und sein Vertreter wird von den Helfern seines Ortverbandes gewählt. Wählbar ist jeder aktive Helfer und Reservehelfer, der dem THW seit mindestens zwei Jahren angehört. Orts- und Kreisbeauftragte sind nicht wählbar (§ 29 (1) Helferrichtlinie).
Der Helfersprecher vertritt die Interessen der Helfer gegenüber der Ortsverbandsführung, insbesondere dem Ortsbeauftragten und ist damit ein wichtiges Bindeglied zwischen der Helferschaft und der Führung des Ortsverbandes. Er ist bei allen wichtigen Angelegenheiten, insbesondere auch bei Ermahnungs- und Entlassungsverfahren in angemessener Form zu beteiligen und hat stets ein offenes Ohr für die kleinen und großen Probleme der THW-Kameraden.
Die Aufgaben im Einzelnen:
• Jeder Helfer kann sich in dienstlichen oder dienstbezogenen persönlichen Angelegenheiten an seinen Helfersprecher wenden.
• Die Wahrnehmung seiner Funktion als Sprecher entbindet den Helfer nicht von seinen sonstigen dienstlichen Verpflichtungen
• Der Helfersprecher wirkt insbesondere mit bei:
o Berufung und Abberufung von Führungskräften
o Entlassung von Helfern ohne deren Antrag
o Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Helfern untereinander oder mit der OV-Führung auf Antrag eines Beteiligten
o Einrichtung und Ordnung der Unterkünfte
o Dienst- und Ausbildungsplangestaltung
o Berufung und Abberufung des OB
• Der Helfersprecher kann Sprechstunden in der Unterkunft abhalten.


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