Kai Debus, CDU: Fluglärm - Weniger Kurzanflüge und höhere Entgelte für nächtliche Starts und Landungen

Kai Debus, Luftfahrtexperte und Kandidat der CDU für die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft 2015
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Der Hamburgische Senat beschließt in Zusammenarbeit mit Flughafen und Deutscher Flugsicherung (DFS) weitergehenden Fluglärmschutz

Der Senat setzt sich für mehr Schutz vor Fluglärm ein und hat jetzt per Drucksache auf ein bürgerschaftliches Ersuchen zum Fluglärmschutz aus dem Frühjahr geantwortet. Seinerzeit hatte die Bürgerschaft mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen und FDP den Senat ersucht, die Fluglärmsituation zu verbessern. Ein entsprechendes Programm enthielt Empfehlungen für verlängerte Landeanflüge, zur Einführung leiserer Flugzeuge, zur Überarbeitung der Start- und Landeentgelte, für weniger Nachtflüge und für weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms.

Die neue Drucksache stellt Kernpunkte eines neuen, in Zusammenarbeit mit dem Flughafen und der Deutschen Flugsicherung (DFS) erstellten Pakets zur Fluglärmminderung vor.

Demnach sollen Anflüge mit weniger als 7 nautischen Meilen (NM) - das sind 12,9 km Anflugweg - auf den Hamburger Flughafen künftig ganz unterbleiben. Bisher ist es erlaubt, die Endanfluglinie auch bis 4 NM (7,4 km) anzusteuern. Mit der neuen Regelung entfallen niedrige Queranflüge über Hamburger Stadtgebiet. Um eine Mehrbelastung für die Nachbargemeinde Ahrensburg zu vermeiden, wird die Mindestflughöhe dort auf 3.000 Fuß (ca. 900 m) herauf gesetzt. Außerdem will die Deutsche Flugsicherung in verkehrsarmen Zeiten am Wochenende bis 10 Uhr morgens und nach 20 Uhr den Endanflug auf 10 NM verlängern. Das bringt Vorteile für Ahrensburg mit sich, da dieses Gebiet dann nicht überflogen wird, ohne wesentliche Nachteile für die anderen Kommunen des Kreises Stormarn, insbesondere Bargteheide, zu verursachen.

Umweltsenatorin Jutta Blankau: „Das bürgerschaftliche Ersuchen nimmt die Sorgen und Nöte von Lärmbetroffenen aus Hamburg und Umgebung auf. Wir haben mit allen Beteiligten intensiv verhandelt und eine tragfähige Kompromisslösung zwischen Lärmschutz und Interessen des Flughafens für die nächsten Jahre entwickelt. Wichtig war uns, Lärm auf keinen Fall zu verlagern, sondern ihn für die jetzt Betroffenen so gut es geht zu mindern.“

Die Einführung neuer, leiserer Flugzeugtypen soll ab dem nächsten Jahr durch eine Änderung der Entgeltverordnung des Flughafens gefördert werden, indem diese zwei Lärmklassen niedriger eingestuft werden als die bisherige Variante des jeweiligen Flugzeugtyps. Außerdem wird der Aufschlag für verspätete nächtliche Starts und Landungen und die besonders lauten Flugzeuge am Hamburger Flughafen stark angehoben. Flüge nach 22 Uhr kosten dann 150 % Aufschlag (bisher 100 %), Flüge nach 23 Uhr sogar 300 % (bisher 200 %). Die Entgelte für die beiden lautesten Flugzeugkategorien erhöhen sich um bis zu 45%. Die Dienststelle der Fluglärmschutzbeauftragten in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt erhält ab 2015 detaillierte Verspätungsgründe der Fluggesellschaften für Flüge nach 23 Uhr vom Hamburger Flughafen. Damit soll das erreichte niedrige Niveau bei den Verspätungen gehalten werden, weil sich leichter gegensteuern lässt, wenn die Ursachen dafür so schnell wie möglich bekannt sind.

Die Fluglärmschutzbeauftragte wird künftig höhere Strafen bei Verstößen gegen die Nachtflugbeschränkungen verhängen und den Bußgeldrahmen (der bis zu 10.000 Euro betragen kann) stärker ausschöpfen. Die Luftaufsicht der Wirtschaftsbehörde und die Deutsche Flugsicherung erarbeiten ein Verfahren, Starts ohne Ausnahmegenehmigung zu unterbinden.

Weiterhin unterstützt der Senat den Vorschlag, positive Erfahrungen zum Fluglärmschutz von anderen Flughäfen zu prüfen und bewährte Maßnahmen dann auch in Hamburg einzuführen sowie sich an der Erarbeitung eines Nationalen Luftverkehrskonzepts zu beteiligen.

Die Kommunikation mit den Fluglärmbetroffenen soll weiter verbessert werden, dazu läuft u.a. im Augenblick versuchsweise eine Bürgerfragestunde vor Beginn der Sitzung der Fluglärmschutzkommission, die sich regen Interesses erfreut. Der Internetaufritt der Fluglärmschutzbeauftragten wurde erweitert um die Kategorie „Aktuelle Kurzmeldungen“.

Insgesamt erwartet der Senat, dass sich die Situation der Fluglärmbetroffenen durch die Umsetzung des 10-Punkte-Plans der Bürgerschaft innerhalb der nächsten Jahre verbessern wird.

Kontakt: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt,
Pressestelle, Volker Dumann, 040-42840-3 249,volker.dumann@bsu,hamburg.de

Bürgerreporter:in:

Kai Debus aus Hamburg

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