Strenge Regelungen für das Einstellen von Rindern aus anderen Regionen

Bayern ist frei von Rinderkrankheit BHV-1. Das hat die
Europäische Kommission bescheinigt.
Dies stärkt auch den Wirtschaftsstandort Bayern. Kälber und Rinder können nun leichter in die Länder verkauft werden, die nur BHV-1 freie Tiere importieren.

Zum Schutz bayerischer Rinder gelten ab sofort zusätzliche Bestimmungen für Tiere, die von außerhalb nach Bayern gebracht werden. Nur wenn diese Tiere nachweislich frei von dieser Rinderseuche sind, dürfen sie in einen bayerischen Betrieb eingestellt werden. Dazu müssen die Rinder von einer BHV1-Freiheitsbescheinigung begleitet sein. Alle Rinder, die diese Anforderung noch nicht erfüllen, können nur nach Genehmigung des Veterinäramtes in einen reinen Mastbetrieb zur Endmast unter besonderen Bedingungen verbracht werden.
Da die Nichtbeachtung der o.a. Voraussetzungen die Seuchenfreiheit Bayerns erheblich gefährden, drohen bei Verstößen empfindliche Bußgelder.

Bei BHV-1 (bovines herpesvirus vom Typ 1) handelt es sich um eine ansteckende Viruserkrankung der Rinder. Symptome sind unter anderem Fieber, Fehlgeburten und geringere Milchleistung. Diese Erkrankung ist für den Menschen ungefährlich. In der Europäischen Union sind derzeit neben Österreich und der Provinz Bozen in Italien noch Dänemark, Finnland und Schweden offiziell BHV-1 frei.

Für weitere Informationen und Anträge steht das Veteri-näramt unter der Telefonnummer 08221/95-723 zur Ver-fügung.

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