Frühzeitig Bafög beantragen

„Im September gehe ich auf die Fachoberschule. Kann ich dafür Bafög beantragen?“ fragte Daniel M. bereits Anfang Juni beim Amt für Ausbildungsförderung.
Ausbildungsförderung für den Besuch weiterführender Schulen sollte frühzeitig beantragt werden. Gerade zu Schulbeginn im September sowie den Monaten Oktober und November jeden Jahres gehen beim Amt für Ausbildungsförderung die meisten Anträge ein. Zusätzlich erfolgen in dieser Zeit zahlreiche mündliche und telefonische Anfragen. Für die eigentliche Sachbearbeitung bleibt kaum Zeit und die Auszahlung des Geldes verzögert sich. Dabei kann BAföG schon einige Zeit vor Schulbeginn beantragt werden. Die frühzeitige Antragstellung lässt dem Amt für Ausbildungsförderung ausreichend Zeit für Rückfragen, etwa noch erforderliche Unterlagen können angefordert und durch die Antragsteller ohne Zeitdruck beigebracht werden. Voraussetzung für die BAföG-Zahlung ist zwar immer auch eine aktuelle Schulbescheinigung. In der Regel wird diese von den Schulen frühestens am ersten Schultag ausgestellt, sie kann aber nachgereicht werden. Geschieht dies umgehend nach Erhalt der Schulbescheinigung und sind auch die sonstigen für eine Förderung erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig, kann mit einer baldigen Zahlung der Ausbildungsförderung gerechnet werden. „Die Anträge werden grundsätzlich nach dem zeitlichen Eingang bearbeitet. Wir empfehlen daher, einen Antrag zirka zwei Monate vor Schulbeginn zu stellen“ so die BAföG-Sachbearbeiterinnen Barbara Ganser und Sigrid Neiber.

Daniel M. hat sich frühzeitig erkundigt und mit den Antragsformularen das Bafög-Amt verlassen. Ihm bleibt genügend Zeit für das Ausfüllen der Formulare und das Beibringen der benötigten Unterlagen. Wenn er den Antrag schon bald abgibt und die Schulbescheinigung umgehend nachreicht, kann er im kommenden Schuljahr bei den ersten sein, die das Bafög auf dem Konto haben.


Für Auskünfte zur Ausbildungsförderung stehen die beiden Sachbearbeiterinnen Barbara Ganser und Sigrid Neiber gerne zur Verfügung. Für persönliche Vorsprachen wird dringend die vorherige telefonische Terminvereinbarung empfohlen
(Telefon-Nummer 08221 – 95 217 oder 95 228).
Antragsformulare im Internet unter
www.das-neue-bafoeg.de

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