„Feuerwehrführerschein“

CSU-Bundestagsabgeordneter Dr. Georg Nüßlein

Wie der heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Nüßlein (CSU) mitteilt, hat die Bundesregierung heute den sogenannten „Feuerwehrführerschein“ beschlossen. Mit dieser Sonderregelung können die Helfer der örtlichen Feuerwehren, der Rettungsdienste, des THW und der anderen Katastrophendienste - ob aus Krumbach, Illertissen oder Babenhausen - endlich auch die schweren Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 t fahren. Bisher galt die Grenze 4,75 t. Dafür hatte sich Nüßlein mit seinen Kollegen der CSU-Landesgruppe bei Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer (CSU) eingesetzt.

Die mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes getroffene Regelung gilt auch für Fahrzeugkombinationen, was vor allem für Wasserrettungsorganisationen wichtig ist, die z.B. ein Boot auf einem Anhänger transportieren müssen. Voraussetzung für die ehrenamtlichen Fahrzeugführer ist, dass sie mindestens seit zwei Jahren einen Führerschein der Klasse B haben und ihre Befähigung in einer praktischen Prüfung nachgewiesen haben.

Bisher durften Katastrophenhelfer, die ihren EU-Führerschein der Klasse B nach 1999 gemacht haben, nur noch Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 4,75 t fahren. Die meisten Einsatzfahrzeuge sind aber deutlich schwerer, so dass den Freiwilligen Feuerwehren und den anderen Hilfsorganisationen die Nachwuchsfahrer auszugehen drohten. Damit wäre mittelfristig die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren und der anderen Hilfsdienste bedroht gewesen.
Georg Nüßlein ist erleichtert über die jetzt beschlossen Vereinfachung: „Unsere vielen ehrenamtlichen Helfer bei ihrem oft lebensrettenden Einsatz mit bürokratischen Hürden zu behindern und so die allgemeine Sicherheit zu gefährden, war lange genug ein untragbarer Zustand. Offenbar haben EU-Bürokraten in Brüssel nichts anderes zu tun, als sich zu überlegen, wie sie Rettungseinsätze erschweren können. Das werden wir im Deutschen Bundestag gewiss nicht tun, sondern das entsprechende Gesetz schnell verabschieden. Freiwillig Engagierten in den Feuerwehren, bei den Rettungsdiensten oder beim THW gebührt nicht nur die erleichterte Möglichkeit, einen Feuerwehrführerschein zu machen und somit ihren Dienst zu tun, sondern großer Dank und höchste Anerkennung“, so Nüßlein.

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