Exotische Urlaubssouvenirs – gehen Sie kein Risiko ein
Reiseandenken aus anderen Ländern hinterlassen oft schöne Urlaubserinnerungen. Doch Vorsicht: Von geschützte Tiere und Pflanzen bzw. Teilen davon oder daraus hergestellten Erzeugnissen sollten Sie die Finger lassen.
Wer ein Exemplar einer geschützten Art entgegen den Bestimmungen ins Land schmuggelt, riskiert nicht nur Ärger bei der Einreise.
Das Tier wird ihm nicht nur weggenommen, sondern er muss auch mit einer Strafanzeige rechnen.
Daher der Rat:
Kaufen Sie derartige Tiere, Pflanzen oder Waren im Urlaub erst gar nicht.
Legale Nachzuchten von z.B. Maurischen Landschildkröten können Sie problemlos bei den privaten Züchtern im Landkreis erwerben.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage www.landkreis-guenzburg.de , Rubrik Natur und Umwelt, Natur- und Landschaftspflege, Artenschutz.
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen in Deutschland "WA" und international "CITES" (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) genannt
- überwacht und beschränkt den internationalen Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten
- unterbindet den Handel für vom Aussterben bedrohte Arten
Das Bundesamt für Naturschutz ist die zuständige Behörde in Deutschland für die Ein- und Ausfuhr gefährdeten Tiere und Pflanzen.
Weitere Infos: www.bfn.de/0302 artenschutz.html
Kontaktdaten:
Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Telefon: 0228/8491 – 0
Telefax: 0228/8491-9999
Mailadresse: pbox-bfn@bfn.de



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