Zur Begründung hat Niemetz gut recherchiert. Die Energieausbeute einer Biogasanlage um-fasst neben der Stromgewinnung von ca. 30 % der aufgewendeten Energie aus dem produ-zierten Biogas auch die Gewinnung erheblicher Abwärme, die bei ca. 60 % liegt.
Mit der sinnvollen Nutzung dieser Abwärme in einem Nahwärmenetz wäre also die Energie-effizienz einer derartigen Anlage deutlich erhöht gegenüber der alleinigen Nutzung zur Stromgewinnung. Der Betreiber der Biogasanlage erhielte zudem eine höhere Förderung.
Die Vorteile der Nahwärmenutzung liegen in der
• Unabhängigkeit von den großen Energiemärkten,
• einer größeren Wohnraumnutzung in den Wohneinheiten durch die Einsparung von Heiz- und Lagerraum,
• in der Kostenreduktion der Baukosten durch den Wegfall von Heizkessel und Kamin,
• der hohen Versorgungssicherheit auch bei weltwirtschaftlichen Krisen.
Das Neubaugebiet in Nornheim selbst habe gute Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Nahwärmeversorgung, weil es eine hohe Mindest-Wärmeabnahme, relativ dicht zusammen stehende Gebäude mit allen Abnehmern in einem zusammenhängenden Gebiet, kurze Leitungswege mit geringen Verlusten und Rohrleitungskosten, rechtzeitige Konzeption für eine optimale Netzplanung und die mögliche Verlegung der Nahwärmeleitungen noch vor dem eigentlichen Baubeginn in einem überschaubaren Zeitrahmen aufweise.
Die Möglichkeiten einer Nahwärmeversorgung in Nornheim sollten daher nach Ansicht der CSU geprüft werden.
Die Stadt Günzburg könne mit dieser ökologischen Energieversorgung ein vorbildliches Bauprojekt ausweisen und öffentlich bewerben. Dies könnte sich auch positiv auf die Vermarktungschancen auswirken.








