Überschwemmungsgebiet der Günz ist jetzt rechtlich gesichert

Zum Schutz vor Hochwassergefahren hat das Landratsamt Günzburg das Überschwemmungsgebiet der Günz amtlich bekannt gemacht und damit "vorläufig gesichert". Die veröffentlichten Karten helfen z. B. Bauwerbern, hochwassergefährdete Bereiche zu meiden und den Eigentümern vorhandener Gebäude, ihr Hab und Gut vor Hochwasser zu schützen.

Im Vorfeld hatte das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth Luftbilder des Günztals fertigen lassen und mit dem Computer ausgewertet. Das entstandene Abflussmodell wurde mit den Erkenntnissen aus früheren Hochwässern abgestimmt, also "geeicht". Das Ergebnis der umfangreichen Berechnungen ist eine Karte, die darstellt, wie weit und wie hoch ein Hochwasser reicht, das rein statistisch alle 100 Jahre vorkommt.

Mit der jetzt erfolgten, gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachung gelten die als Überschwemmungsgebiet dargestellten Flächen als "vorläufig gesicherte" Gebiete. In diesen Gebieten bedürfen das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche und das Errichten oder Ändern von Gebäuden und Anlagen einer besonderen Genehmigung des Landratsamtes. Landwirtschaftliche oder sonstige Grundstücke sind so zu nutzen, dass mögliche Erosionen oder erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Gewässer, insbesondere durch Schadstoffeinträge, vermieden oder verringert werden.

Die Bekanntmachung samt Übersichtskarten und weitere Infos finden Sie im Internet unter www.landkreis-guenzburg.de, Auswahl Natur und Umwelt / Wasserrecht / Hochwasserschutz.

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