Landratsamt appelliert an Bürger und Wasserversorger: Grundstück im Wasserschutzgebiet - Verantwortung für sauberes Trinkwasser
Die Meldungen der jüngsten Zeit über Trinkwassergefährdungen durch unsachgemäßes Ausbringen von Gülle in Wasserschutzgebieten (GZ und MN berichteten) waren für Landrat Hubert Hafner Anlass, erneut in einem Rundschreiben an Wasserversorger mit Wasserschutzgebieten im Landkreis Günzburg eindringlich auf deren Überwachungspflichten hinzuweisen.
Hafner: „Wasser ist das wichtigste Nahrungsmittel überhaupt. Ein intaktes Wasserschutzgebiet und ordnungsgemäße Anlagen sind Grundvoraussetzungen, um diese wichtige Aufgabe erfüllen zu können.“ Eine umfassende Information der betroffenen Grundstückseigentümer ist hierzu Voraussetzung. So bittet Hafner die Wasserversorger auch, die Eigentümer von Grundstücken in Wasserschutzgebieten nochmals einzeln zu informieren.
Infos:
Das Landratsamt Günzburg bietet umfassende Informationen an. Alle Verordnungen und Lagepläne der Wasserschutzgebiete, ein aktuelles Info-Blatt des Landratsamtes und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Günzburg (www.landkreis-guenzburg.de, Stichwort: Natur und Umwelt – Wasserrecht – Wasserversorgung). Das Info-Blatt in Papierform ist beim Landratsamt Günzburg und der Außenstelle Krumbach erhältlich.


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