Keine Werbung an Straßen außerorts - Plakate lenken Autofahrer ab
Wer hat sie noch nicht am Straßenrand gesehen: Werbeplakate, die auf die nächste Party, Fete oder ein sonstiges Fest hinweisen. Für die Behörden und die Polizei ist dies allerdings nicht immer eine tolle Sache: Werbung außerhalb von Ortschaften ist nämlich verboten. Durch die Plakate und Werbewände an der Straße könnten Autofahrer abgelenkt werden und die Unfallgefahr nimmt zu. Solche Werbung muss deshalb vom Straßenrand verschwinden.
Dies gilt im übrigen nicht nur für Feten und Parties, sondern auch, wenn es um Werbung für Gewerbebetriebe oder private Zwecke geht. Einzige Ausnahme: Werbung für landwirtschaftliche Produkte direkt am Grundstück ist zulässig, wie z. B. Hin-weisschilder für Erdbeeren.
Jedes Jahr aufs Neue versucht das Landratsamt durch konse-quentes Handeln, dem Problem Herr zu werden. Die Veranstalter werden aufgefordert, die Werbung außerorts wieder weg-zuräumen und ihre Plakate zumindest bis hinter das Ortsschild zurückzusetzen.
Der zuständige Sachbearbeiter bei der Verkehrsbehörde, be-kommt dann oft zu hören, dass es ja gar nicht bekannt war, dass Werbung außerorts nicht aufgestellt werden darf. Viele beziehen sich auf andere Fälle, wo sie schon Werbeplakate außerorts gesehen haben. Nach einer kurzen Erklärung der Rechtslage sehen die Betroffenen aber fast immer ein, dass ihr Plakat am Standort außerhalb der Ortschaft entfernt werden muss. Eine schriftliche Aufforderung ist nur in den seltensten Fällen notwendig. Meist noch am selben Abend sind die Plakate wieder weg.



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