Kooperation bei Kindeswohlgefährdung
Gelungene Vernetzung und Kooperation im Landkreis Günzburg zum Schutz von Kindern.
Durch aktuelle Medienberichte über Misshandlungen und Vernachlässigung von Kindern ist der Schutzauftrag verstärkt in das öffentliche Interesse gerückt.
Der Gesetzgeber hat dies durch neue gesetzliche Grundlagen und durch eine Gesetzesnovellierung betont. Die Fachkräfte der Fachstelle Sozialdienst und des Jugendamtes des Landratsamtes Günzburg haben bereits lange Zeit vor Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen ihre Dienstvorschriften und Handlungskonzepte überprüft und eine standardisierte Vorgehensweise bei Kindeswohlgefährdung zu dem jetzt gesetzlich verpflichtenden Niveau hin weiterentwickelt.
Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Vernetzungspartnern im Landkreis Günzburg.
Eine enge Kooperation besteht bereits zwischen Fachkräften des Jugendamtes und der Fachstelle Sozialdienst des Landratsamtes Günzburg mit verschiedenen Einrichtungen der Jugendhilfe, z. B. allen Kindertagesstätten, aber auch zu weiteren Institutionen und Stellen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wie z. B. Schulen, Frühförderstellen usw. Durch gemeinsame Kriseninterventionsteams und kontinuierliche Helferkonferenzen wird versucht, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Misshandlung und Vernachlässigung sicherzustellen.
Eine Besonderheit in dem Bereich von Kindeswohlgefährdung stellt der Bereich der sexuellen Gewalt dar. Hierzu ist in enger Kooperation zwischen den Fachkräften der Fachstelle Sozialdienst und dem Fachdienst „gegen sexuelle Gewalt“, angegliedert bei der Psychologischen Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Trägerschaft der Katholischen Jugendfürsorge, für diesen sensiblen Bereich eine spezifische Vorgehensweise mit verbindlichen Verfahrensstandards entwickelt worden.
Die enge Zusammenarbeit macht es möglich, eine multiprofessionelle Risikoeinschätzung bei Gefährdungssituationen zu gewährleisten, umfassende diagnostische Überlegungen zu erstellen und mit einer Vielzahl von Hilfeformen flexibel und individuell bei Kindeswohlgefährdung zu intervenieren.

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