Erfolgsmeldung vom Faschingswagen-TÜV
Wie der TÜV Süd berichtet, haben sich die Faschingswagen inzwischen bei Sammelterminen in allen Teilen des Landkreises Günzburg prüfen lassen. Das Landratsamt Günzburg hatte in diesem Jahr die Faschingswagenbauer verpflichtet, sich mit ihren Wagen vor der Teilnahme an den Umzügen einer technischen Überprüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen zu unterziehen. „Ich muss die Wagenbauer wirklich loben“, meint der TÜV-Sachverständige Bernd May, der die Prüfungen zusammen mit seinen Kollegen abgenommen hat. „Die Aufbauten sind fast zu hundert Prozent in Ordnung, auch alle anderen technischen Anforderungen wie Bereifung, Bremsen und Anhängevorrichtungen sind ok. Es ist festzustellen, dass sich die Wagenbauer im Hinblick auf den bevorstehendenTÜV besonders bemüht haben, den technischen Forderungen nachzukommen“.
Dr. Nina Sigel, die Leiterin des Geschäftsbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung, und Anita Müller von der Verkehrsbehörde des Landratsamtes machten sich vor Ort ein Bild von den Prüfungen. Auch sie konnten feststellen, dass die Wagen sehr stabil gebaut sind und damit kein Sicherheitsrisiko gegeben sein dürfte. „Unser Ziel war von Anfang an eine Verbesserung der Verkehrs- und Betriebssicherheit der Faschingswagen. Und das ist jetzt wohl auch wirklich gelungen.“ Die TÜV-Prüfungen stellen deshalb auch in erster Linie auf die beiden Merkmale der Verkehrs- und Betriebssicherheit ab. Dem Landratsamt und den Veranstaltern geht es darum, Gefährdungen, die durch falsche oder unzureichend gesicherte Aufbauten oder technische Mängel entstehen können, im Vorfeld zu vermeiden und damit einen sicheren Ablauf der Faschingsumzüge zu gewährleisten. „Jetzt kann der Fasching kommen“ meint Dr. Nina Sigel, „die Faschingswagen sind gerüstet“.
Das Landratsamt weist die Wagenbauer aber darauf hin, dass nach der TÜV-Abnahme keine wesentlichen Veränderungen mehr vorgenommen werden dürfen. Insbesondere sind nachträgliche Aufbauten am Frontlader und vor dem Zugfahrzeug mit der Möglichkeit, dort Personen zu befördern, zu unterlassen. Gerade bei solchen Vorbauten besteht ein besonders hohes Risiko.
Auch die vor einigen Jahren eingeführten Beschränkungen zum Einsatz von Lautsprechern und Musikanlagen sind zu beachten. Die Lautstärke ist auf ein erträgliches Maß zu beschränken. Dr. Nina Sigel erklärt dazu: „Ich hoffe, dass wir uns da wie in den Vorjahren auf die Einsicht der Wagenbauer verlassen können und sie ihre Musikanlagen nicht bis zum letzten hochdrehen. Der Faschingsumzug soll ja für alle lustig sein, ohne dass man sich dabei die Ohren zuhalten muss.“
Auflagen zum Einsatz von Lautsprechern und Musikanlagen auf Faschingswagen:
1. Lautsprecher und Musikanlagen auf oder an Faschingswagen dürfen nur 1,5 Stunden vor Beginn, während des Umzugs, sowie bis zu 1 Stunde nach Ende bzw. Auflösung des Umzugs in Betrieb gesetzt werden.
2. Auf der Anfahrt zum Umzugsort sowie auf der Rückfahrt zum Standort dürfen die Anlagen nicht betrieben werden.
3. Ein Zusammenschließen von Musikanlagen verschiedener Wagen ist nicht zulässig.
4. Die Lautstärke ist auch während des Umzugs in einem für Anwohner und Zuschauer erträglichen Maß zu halten.



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