In einer Polizei-Verordnung vom 28. Januar 1889 wurde festgelegt, dass der
Feuerlöschdienst in der Gemeinde Markröhlitz der freiwilligen Feuerwehr des
Ortes übertragen wird. In sechs Paragrafen sind die Rechte und Pflichten
für die Mitglieder dieser freiwilligen Feuerwehr festgelegt worden.
Bereits 1888 gab es eine genehmigte Satzung der freiwilligen Feuerwehr zu
Markröhlitz.
Die Feuerwehr von Markröhlitz kam in der Nacht vom 22. zum 23. Februar 1859
zum Einsatz, als in Goseck in den Gebäuden des Schenkenwirtes Karl Koch
ein vernichtendes Feuer ausgebrochen war.
2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können dann mit einem zweiten Klick Ihre Empfehlung an Facebook senden. Mit dem Aktivieren des Buttons erlauben Sie einen begrenzten Datenaustausch mit Facebook. Mehr dazu rechts unter .
2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können dann mit einem zweiten Klick Ihre Empfehlung an Twitter senden. Mit dem Aktivieren des Buttons erlauben Sie einen begrenzten Datenaustausch mit Twitter. Mehr dazu rechts unter .
2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können dann mit einem zweiten Klick Ihre Empfehlung an Google+ senden. Mit dem Aktivieren des Buttons erlauben Sie einen begrenzten Datenaustausch mit Google+. Mehr dazu rechts unter .
Altes Feuerwehrhaus hat ausgedient
Laugnas Feuerwehrhaus hat ausgedient
Das bisherige Laugnaer Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr, das im alten Schulgarten stand wurde...
6. Platz der Feuerwehr Stadtallendorf bei...
Heute war es wieder soweit. In Kirchhain wurden die Leistungswettkämpfe der Freiwilligen Feuerwehren des Kreises durchgeführt. Die Feuerwehr...
Gemeindejugendfeuerwehr Wedemark verleiht...
Die Gemeindejugendfeuerwehr Wedemark hat die Bedingungen für die Verleihung der Jugendflamme I der Deutschen Jugendfeuerwehr abgenommen. 34 Mädchen...
Mit dem Aktivieren des Buttons erlauben Sie einen begrenzten Datenaustausch mit Facebook. Mehr dazu rechts unter .