Primitive Massenmedien – BOHLEN & die JUSTIZ - Kunstfreiheit
Dieter BOHLEN kann gewiss nicht mehr als „unterbelichtet, begriffsstutzig und primitiv“ hingestellt werden. Er wurde juristisch zum „Künstler“ erklärt: Dieter Bohlens flotte bis verletzende Sprüche bei „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) sind „Kunst“. Wer seine Sprüche im Gedächtnis hat, der glaubt es kaum. Höchstrichterlich ist es aber jetzt bestätigt. Für ihn und die anderen DSDS-Juroren müsse der Sender RTL daher Künstlersozialabgabe zahlen, urteilte am 01.10.09. das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az: B 3 KS 4/08 R).
Das „Kunst“-Verständnis der Richter des Bundessozialgerichtes (BSG) der documenta-Stadt Kassel ist GROß. Man lernte vom Erweiterten Kunstbegriff, der auf der documenta immer wieder gelehrt und durchgesetzt wurde: von BEUYS & Co – „Jeder Mensch ist ein Künstler“ – auch dessen Scheiße kann Kunstwerk sein; z. B. in Dosen verpackt (siehe Bild) oder auf Fliesen gemalt. (1)
Selbst DIETER BOHLEN ist als „Kunstwerk“ anzusehen: Ist er „Kunst- und KULTUR-Schaffender“ in der BRD; auch mit RTL-Scheiß--Sprüchen? Die Kunstfreiheits-Garantie macht’s möglich (Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz). FREIE & arme KünstlerInnen aller Schattierungen (der NICHT-Kunst, Anti-Kunst, echten KUNST) freuen sich. Die QUALITÄT ihrer Arbeiten wird vom BSG nicht geprüft; die Künstlersozialkasse (KSK) braucht Geld – man dankt BOHLEN, der Sender ärgert sich. Verbale Gewalt & Herabwürdigung des Menschen und der KUNST gehören wohl zum gesellschaftlichen und kulturellen Niedergang – KULTUR-Sterben (2) – der BRD. BOHLEN-Sendungen & Castingshows haben „freie Fahrt“ für Angriffe auf Erniedrigte und Beleidigte.
Die von der KSK als Teil der gesetzlichen Sozialversicherung geforderten Beiträge wollte RTL nicht zahlen: Behauptet wurde, die Jurymitglieder seien „Experten“, keine „Künstler“. Seit dem DUCHAMPismus (Readymades im Museum) und nicht erst seit der Fettecke von BEUYS sagen aber viele Leute, das sei gar KEINE „Kunst“. In der BRD haben wir einen – documenta geprägten - „offenen Kunstbegriff“. Es geht nicht um die QUALITÄT, sondern um den eigenschöpferischen Gehalt einer Tätigkeit. Im Fall von DSDS war zu prüfen: sind die Juroren „ Experten“ oder inszenieren sie sich als „Künstler“ selbst. Über die KSK erhalten (selbständige) „Künstler“ Zuschüsse zur gesetzlichen Renten-, Alters- und Krankenversicherung. Wenn RTL jetzt für Bohlen & Co. Beiträge nachzahlen muss, ist das GUT so. BOHLEN könnte jetzt den BEUYS machen; der Kunst-Markt braucht epigonale Talente. Schon 2008 musste RTL wegen BOHLENS herber Sprüche bei DSDS 100.000 E. Bußgeld zahlen. Siehe http://www.focus.de/kultur/medien/bohlens-derbe-sp... Oder BILD: http://www.bild.de/BILD/unterhaltung/TV/2008/07/09...
100.000 Euro Bußgeld fällt offensichtlich – wie die causa BOHLEN jetzt 2009 zeigt – den Nicht-Kultur-Machern nicht so schwer: 2008 hatte die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten ausgeführt (nach einer Anhörung des Senders natürlich): „Beleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten werden in dem TV-Format als Normalität dargestellt“. Dies sagte der Vorsitzende der Jugendschutzkommission, Wolf-Dieter RING. „So werden Verhaltensmodelle vorgeführt, die Erziehungszielen wie Toleranz und Respekt widersprechen. Das kann vor allem auf Kinder unter zwölf Jahren desorientierend wirken.“
Manche DSDS-User meinen: Für die Kandidaten-Weiterentwicklung sei es immer höchste Zeit für eine Begegnung mit Herrn BOHLEN: Richtig, dass er ihnen offenbar als Erster mal ganz respektlos sagt, was Realität ist und was Traum. Aber die RTL-BOHLEN-Kritik ist keine Lektion, für die jeder dankbar ist, sondern oft eine DEMÜTIGUNG. Man kann natürlich Kritik auch gut, verständlich und deutlich rüber bringen, ohne dass jemand gedemütigt und lächerlich gemacht wird. Das will indessen manch ein User von DSDS nicht. Eine konstruktiv kritisierte Person könnte sogar zwei Dinge fürs Leben lernen: 1. dass Scheitern zum Leben gehört und zu akzeptieren ist, und 2. dass deswegen die Welt nicht untergeht, wenn der andere fair bleibt. KRITIK wird gerade ernster aufgenommen und besser reflektiert, wenn diese eben sachlich und fair vorgetragen wird anstelle wenn Kandidaten der Lächerlichkeit Preis gegeben werden.
Anmerkungen
(1) Vgl. die Artikel
http://www.myheimat.de/gladenbach/beitrag/103308/z...
UND
http://www.myheimat.de/gladenbach/beitrag/104560/z...
(2) A propos KULTUR-Sterben
Schwarz-gelbe KULTUR-Politik: Angie & Guido
Nun arbeiten sich auch die Feuilletons an den Wahlen ab und versuchen vor allem, den Aufstieg Guido WESTERWELLEs zu verkraften. Guido als KULTUR-Staatsminister? Kultur als STAATSZIEL wollte die FDP unbedingt mit anderen Parteien im Grundgesetz verankert sehen. Allein CDU/CSU blockierten. Merkel antwortete auf Fragen hierzu bei abgeordnetenwatch.de NICHT. Westerwelle und Bernd Neumann befürworteten ebenda das Ziel. Viele finden G.W. schon gar nicht mehr so unsympathisch (Kultur-Magazin „perlentaucher“). Die „taz“ meint, "es gab in den vergangenen Jahren für einen deutschen Künstler kaum etwas Peinlicheres, als von Guido Westerwelle toll gefunden zu werden." Und: WESTERWELLE habe in der gegenwärtigen Kulturszene „viel Anerkennung (…) eh nicht“ zu verlieren. DIE SZ glaubt, in Berlin hätten „Meinungsmacher, Produzenten, Galeristen, Künstler“ in der FDP eine „neue Heimat“ gefunden.“ H. NUTT sagt in er FR „Mach’s noch einmal, Bernd“ und meint, der Staatsminister für KULTUR Bernd NEUMANN (CDU) solle weitermachen. Der kulturpolitische Sprecher Hans-Joachim OTTO votierte angeblich schon für Neumanns Verbleib im Kanzleramt. Er habe „einen guten Job gemacht, ich werde nicht an seinem Stuhl sägen". Über die Finanzmarktkrise und das Drohen einer „unmittelbaren Kultursterbens“ liest man: Vermutlich werde es „knirschen im Getriebe, Neumanns souveräne Amtsführung könnte Kratzer abbekommen, wenn er erst einmal mehr Ansprüche ablehnen als bewilligen muss.“
Siehe mehr in
http://www.myheimat.de/gladenbach/beitrag/129059/b...
Hier ist der offizielle Wortlaut der Medieninformation Nr. 44/09 des Bundessozialgerichts vom 01.10.2009 in der Sache "Az.: B 3 KS 4/08 R - RTL Television GmbH ./. Künstlersozialkasse" nachzulesen:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechts...
Bemerkenswert ist, dass erstmals höchstrichterlich entschieden wurde, dass die neuen Formen der sachbezogenen TV-Unterhaltung (sogenanntes "factual entertainment") Abgaben an die Künstlersozialkasse zu leisten haben. Diese in Zukunft doch nicht unerheblichen Mehreinnahmen stärken die schon oft zur Disposition gestandenen Künstlersozialkasse und deren Leistungen.
Die Kunst ist frei - "freie schöpferische Gestaltung" bei DSDS
Danke für den LINK in der Sache
"Az.: B 3 KS 4/08 R - RTL Television GmbH ./. Künstlersozialkasse" :
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechts...
Ein Gericht kann kaum definieren, was KUNST ist, ohne sich dem Verdacht auszusetzen, die KUNSTFREIHET einzuschränken. Ein KUNST-Merkmal ist jedenfalls die "freie schöpferische Gestaltung", meint das Bundesverfassungsgericht. Ansätze davon hatte schon 2007 (!) das Sozialgericht Köln bei Dieter BOHLEN erkannt.
Es ging nicht um den Sänger BOHLEN, sondern um den Musiker in seiner Eigenschaft als JUROR der RTL-Sendung "Deutschland sucht den Superstar". DSDS-Bohlen sei ungeachtet des NIVEAUs "künstlerisch" tätig - deshalb musste RTL mehr als 173 000 Euro an die Künstlersozialkasse (KSK) zahlen.
Sendungen in den Jahren 2002 bis 2006 waren Gegenstand der Begutachtung. RTL hatte sich gegen den Bescheid der Künstlersozialkasse gerichtlich gewehrt. Die "künstlerische Leistung" bestehe bei BOHLEN etwa darin hieß es damals schon, zum "Unterhaltungscharakter der Sendung" beizutragen. Ob die Äußerungen der JURY spontan oder abgesprochen seien, spiele dabei keine Rolle. (Aktenzeichen S 23 KR 3/07)
Vgl. auch http://myheimat.op-marburg.de/beitrag/175290
BOHLEN als Steigbügelhalter für Menschen-Verachtung?
PRESSE-Stimmen zum Fall RTL/BOHLEN:
Sich selbst bezeichnete BOHLEN als "Steigbügelhalter für die Superstars". Ohne Dieter BOHLEN läuft nichts in der DSDS-Casting-Mühle. Wer auf die Unterstützung des sog. „Pop-Titanen“ zählen konnte, kam mit Hilfe der Medien-Maschinerie auch in die Charts. Der Rest vom Casting-Fest hatte es schwer. Ob BOHLEN seine HAMMER-Sprüche „zivilisieren“ wird, ist fraglich. Die BILD-Zeitung wäre ärmer – vgl. w.unten.
In einem Passauer-Neue-Presse Kommentar meint Raimund MEISENBERGER:
Die RTL-These vor Gericht, Bohlen sei ein „Experte“, sei nur behauptet worden, damit sich RTL den Beitrag an die Künstlersozialkasse spart: „Und es wäre eine kleine Justiz-Sensation gewesen, hätten die Richter Bohlens Analysen à la „Nicht alles, was zwischen zwei Backen rauskommt, ist ne Stimme“ als seriöse Expertise eingestuft.“ Witzig und schlagzeilenträchtig werde das Urteil nur dadurch, dass das Gegenteil von „Experte“ in diesem speziellen Fall eben „Künstler“ heißt: „Bohlen ein Künstler? Das zu unterschreiben, fällt schwer - schon bei seinem Heulbojen-Gesang zu Modern-Talking-Zeiten, und erst recht hier, wenn er exhibitionistisch veranlagte junge Menschen wegen ihrer Stimme, ihres Aussehens und oft auch wegen ihrer Persönlichkeit anpöbelt.“
Moralisch gesehen, müsse man leider haute damit leben, dass Kunst – juristisch abgesegnet - auch menschenverachtend sein kann.
Überregionale PRESSE-Medien interpretieren die BSG-Entscheidung so: Zum FALL BOHLEN ist zu lesen
„Wenn Dieter Bohlen die Kandidaten der Castingshow "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) beleidigt, ist das Kunst“, schreibt „Welt Online“. Der Fernsehsender RTL habe die oftmals bösen Kommentare der DSDS-Jury um Bohlen als "sachgerechte und pragmatische Expertenleistungen" eingestuft sehen wollen, um auf die Millionenhonorare der Juroren keine Beiträge an die Künstlersozialkasse (KSK) abführen zu müssen. Nach Angaben des Gerichts hätten BOHLEN und seine Kollegen „bis zu 1,2 Millionen Euro Gage pro Person und Staffel kassiert“. „WELT“ hat erfahren, dass die Bundesrichter sich in Kassel vor der Entscheidung eigens mehrere DVDs mit Ausschnitten der Castingshow angesehen haben und „dabei auch unjuristische Erkenntnisse gewonnen“ haben. Der Senatsvorsitzende Ulrich HAMBÜCHEN habe jetzt mehr Verständnis für Bohlens Attacken, als er sich vorher hätte träumen lassen, sagte der BSG-Mann: „Wenn man 20 unterirdische Musikdarbietungen hört, kann ich mir gut vorstellen, dass einem da die Hutschnur hoch geht."
In einem weiteren Artikel in der „Frankfurter Rundschau“ kommentiert Hans-Jürgen LINKE die Entscheidung des Bundessozialgerichts, dass D.B. ein Künstler sei und somit Anspruch auf die KSK habe. Die Zeit sei „aus den Fugen“: „Wir haben jetzt den Salat. Oh Schande, Schmach und Scham“. Die FR kommt auf Guido WESTERWELLE zu sprechen und fragt: „Fällt nicht jedem (…) nach kurzem Nachdenken eine mittellange Liste von Künstlern ein, die eigentlich keine sind?“ Es sei „kein Problem, erst recht nicht für Künstler, mit solchen Kollegen zu leben, zumal, wenn sie ihren Beitrag zum sozialen System abliefern“ Und: „Genauso wenig scheint es für landläufige deutsche Politiker ein großes Problem zu sein zu akzeptieren, dass Guido Westerwelle ein Staatsmann sein könnte“.
BILD.de zeigt zum Urteil 42 BOHLEN-Bilder (DSDS wird durch „kulturelle“ Berichterstattung vom (…..)-Blatt „Bild“-Zeitung gefördert): http://www.bild.de/BILD/unterhaltung/leute/2009/10... Zum Thema (unkritischen Text) liefert BILD zudem 45 „BOHLENS HAMMER-SPRÜCHE“. Siehe die BILDER-Kommentare des Beitrags von mir. Auch Kommentare in DIE ZEIT Online in WERNER HAHN’S BLOG:
http://community.zeit.de/user/wernerhahn/beitrag/2...
FAZ.Net schreibt bis zum 02.01.09 weder in „Staat und Recht“ noch im „Feuilleton“ oder unter „Kunst“ zum Fall BOHLEN. Unter „Medien“ lesen wir über „Castingshows – Erniedrigte und Beleidigte“ (Harald STAUN) Kritisches. (Ebenda dazu 2 Kommentare von mir.)
Was Bohlen&Co da äußern ist doch nichts Menschenverachtendes, sondern gutes Schauspiel. Die Künstler, die sich dem bei den Castingshows aussetzen, tun das freiwillig und wissen das vorher.
Wer das nicht vorher wusste, ist so doof, dass er eh nicht merken würde, ob man ihn beleidigt.
Und Schauspiel ist doch auch Kunst...
Und Westerwelle ist Kultur, ja - Spaßkultur - und die Kunst der unnetten Aussagen über manche Volksgruppen beherrscht er auch - et voila ;)
SPIEGEL Online - Kultur zu DSDS:
Langfristige Planung: RTL will seine Castingreihe "Deutschland sucht den Superstar" noch viele Jahre ausstrahlen. Juror Dieter Bohlen hat seinen Vertrag mit dem Kölner Privatsender RTL bis 2012 verlängert.
Mitgliedschaft Künstlersozialkasse – Fall Tätowierer / Koch Adrià
In meinem ONLINE zu lesenden ESSAY „Wege zur documenta-Akademie - Wie man die documenta reformiert/demokratisiert: Pluralistisches neues Gremium-Modell-Verfahren statt monokratisches Kuratoren-Modell“ (S. 21 ff.) erläuterte ich, was das Bundessozialgericht in Kassel 2007 entschieden hat (S. 22):
„Gerichte“ in Kassel (nicht gemeint ist Adriàs d12-„eat-art“) lassen uns manch (oft böse) Überraschungen erleben (z. B. im Fall documenta). Eine überraschende Lösung hat das Bundessozialgericht (BSG) verkündet, wenn es entschieden hat, dass neben Kunst-Handwerkern, Goldschmieden, Tangotänzern und Instrumentenbauern nunmehr auch
Tätowierer angeblich keine KUNST betreiben würden; sie hätten somit keinen Anspruch auf eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK). So will es das BSG: Nur wenn „ein Tätowierer bei der documenta auftritt“ könne er in die Kasse. Die Kasseler Richter verwiesen auf Star-Koch Adrià, der für die d12 Kochen darf; er könnte als „Künstler“ KSK-Mitglied werden (wenn er Deutscher wäre)! (Aktenzeichen B 3 KS 2/07 R; vgl. FAZ.NET) In einer Medieninformation des BSG heißt es zum Urteil des 3. Senates: „Ein
Tätowierer wird erst dann zum `bildenden Künstler` im Sinne des
Künstlersozialversicherungsgesetzes, wenn er mit seinen Arbeiten in Fachkreisen der Kunst Anerkennung erlangt hat“; „Künstler im Sinne diese Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt“ (Rechtslage nach § 2 Satz 1 KSVG; BSG-Info Nr. 9/07 v. 23.02.07)
Im ESSAY „Plädoyer für die Gründung einer öffentlich-rechtlichen
Hessischen „documenta-Akademie“ mit Akademie-Komitee-Modell“
Formulierte ich zur Kochkunst (Beispiel Adrià: Adriàs d12-„eat-art“ und das Bundessozialgerichts (BSG) in der Anmerkung (10) S. 38 f.:
Kasseler Richter - der 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) - verwiesen auf Star- Koch Adrià, der für die d12 „eat-art“ kochen darf; er könnte als „Künstler“ KSK-Mitglied werden, ein `bildenden Künstler` im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes, wenn er Deutscher wäre! (Aktenzeichen B 3 KS 2/07 R; (…) Ein kreativer Tätowierer werde Künstler“, wenn er in Fachkreisen der Kunst (z. B. documenta) Anerkennung erlangt; „Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt“. (Rechtslage nach § 2 Satz 1 KSVG; BSG-Info Nr. 9/07 v. 23.02.07 – Urteil ausführlich: (…) Homepage BSG.)
LITERATUR:
http://www.art-and-science.de/PDF/PDF12.pdf
Marcel Reich-Ranickis TV-General-Kritik: „Blödsinn, Unsinn, kompletter Dreck"
Über Fernseh-Qualität wurde einmal in der ZDF-Sondersendung „Aus gegebenem Anlass" gesprochen: es duellierten sich Marcel Reich-Ranicki (MRR (89)) & Thomas Gottschalk, wobei der „ZDF-Co-Intendant Gottschalk“ als wahrer Sieger hervorgegangen ist. MRRs Kritik an der Qualität des geistlosen Fernseh-Programms war mit einer Sondersendung belohnt worden, während Bücher-Versteherin Elke Heidenreich wegen ihrer harten Haltung vom ZDF an die Luft gesetzt worden ist.
Vieles, was nicht in den privaten Kanon des MRR passte, hatte beim Kritiker Gottschalk keine Chance. MRRs These: „Literatur und Theater sollten zwar unterhalten (…), aber nur die TV-Autoren Brecht oder Shakespeare seien gegenwärtig dazu in der Lage“, ist höchst welt- und TV-fremd.
Zum Fall BOHLEN & RTL hat sich MMR noch nicht öffentlich geäußert. Sein Urteil kann man sich denken: MMR übte Generalkritik am FERNSEHEN: „Blödsinn, Unsinn, kompletter Dreck" sei vieles. Aber den Einwand, dass es auch in der Literatur analog so sei, ließ der Literatur-Papst MRR nicht gelten. Für ihn stellt allein die Hochkultur das Reich des Wahren, Schönen und Guten dar. Eine Hypothese, aus der aber kein öffentlich-rechtlicher Programmauftrag ableitbar ist.
Marcel Reich-Ranicki hatte 2008 beim TV-Jahresrückblick (ZDF) Charlotte ROCHEs Debütroman „Feuchtgebiete“ so beurteilt: „Es ist gar keine Literatur, aber es ist ein pornographisches Buch! Die Frau hat keinen Stil, das ist kein schlechter Stil – es ist gar kein Stil!“
55 mal gelesen wurde der Beitrag bis zum 06.10.09. Es existiert eine PRINT-Form zum Beitrag. Auf den Artikel wurden LeserInnen zusätzlich aufmerksam gemacht: Mit der Überschrift „Laut Gericht sind DSDS-Juroren keine Expeten, sondern Selbstdarsteller". 3spaltig ohne Bild mit 3 x 37 Zeilen.
Zu lesen in „Hinterland Extra“ am 07.10.09. (25. Jahrgang - Nr. 41) Wochenblatt der OP. Da DSDS viele interessiert und bei RTL sehen, ist es interessant zu sehen, wieviel UserInnen mehr diesen Beitrag ab 07.10. aufsuchen werden. Frage: Welchen Einfluss hat das PRINT-Veröffentlichen auf die WEB-Leser-Zahl?








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