Antrag auf Einberufung einer Sitzung des Samtgemeinderates zur Kreisfusion

Antrag auf Einberufung einer Sitzung des Samtgemeinderates zur Kreisfusion

Bad Grund (kip) Der Vorsitzende des Samtgemeinderates Bad Grund Manfred von Daak (SPD) und der stellvertretende Ratsvorsitzende Peter Schwinger (CDU) haben - unterstützt von den Ratsmitgliedern Egon Schmidt und Jürgen Knackstädt (FWG) sowie weiteren Ratsmitgliedern- am 20. Dezember 2012 die Einberufung einer Samtgemeinderatssitzung zu dem Thema "Kreisfusion mit Goslar" beantragt. Ihr Antrag beinhaltet folgenden Beschlussvorschlag:
1. Der Samtgemeinderat beschließt, die Kreistagsabgeordneten des Kreistages Osterode aufzufordern, die Verhandlungen zur Bildung eines Großkreises zu beenden und die Verhandlungen zu einer Fusion mit dem Landkreis Goslar aufzunehmen.
2. Im Falle der Bildung eines Großkreises spricht sich der Samtgemeinderat dafür aus, dass sich die (Einheits)Gemeinde Bad Grund (Harz) im Rahmen der Gesamtabwägung dem Landkreis Goslar anschließt.
Zur Begründung führen sie aus, dass der Bürgerentscheid deutlich gemacht hat, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises mit deutlicher Mehrheit keinen Großkreis wollen. Die Widerstände in den Räten und in der Bevölkerung der Landkreis Northeim und Göttingen gegen einen Großkreis werden immer größer. - Im Gegensatz zum Landkreis Goslar, denn von dort wird eine Fusion mit dem Landkreis Osterode weiterhin angestrebt.
Die Bildung eines Westharzkreises ist erklärtes Ziel des Rates der Bergstadt Bad Grund. Auf einer gemeinsamen Fraktionssitzung von SPD und CDU wurden Bürgermeister Manfred von Daak und CDU-Fraktionssprecher Peter Schwinger aufgefordert, diesen Antrag zu stellen. Als besonderer Grund wurde angeführt, dass die Quote zum Erfolg des Bürgerentscheides in der Samtgemeinde erfüllt wurde. Insbesondere in der Bergstadt Bad Grund!
Die Kreistagsabgeordneten sollen den Bürgerwillen beachten, auch wenn in Niedersachsen, bei einer Anforderung von 25 Prozent - die Quote mit 21,35 Prozent- nicht erfüllt wurde.
Im Gegensatz zu sieben anderen Bundesländern, in denen die Quote mit 21,35 Prozent erfüllt worden wäre, da sie dort nur bei 20 Prozent liegt.
Als besondere Anmerkung: Für zukunftsweisende Entscheidung, wie die einer Kreisfusion, dürfen die Kreistagsabgeordneten keinem "Fraktionszwang" unterworfen werden.
So der von mehreren Mitglieder des Samtgemeinderates Bad Grund unterschriebene Antrag.
Erinnert wird an die Verwaltungs- und Gemeindereform 1972. Damals wurden die Bergstadt Bad Grund aus den Landkreis Zellerfeld (heute Landkreis Goslar), der Flecken Gittelde und die Gemeinden Badenhausen, Teichhütte und Windhausen aus dem Landkreis Gandersheim (dieser Teil wäre wie die Stadt Seesen heute Landkreis Goslar) in den Landkreis Osteode eingegliedert.
Die Bürgerinnen und Bürger in der Samtgemeinde Bad Grund sind bitter enttäuscht, dass die Rote-Grüne Kreistagsmehrheit Osterode mit dem Ersten Kreisrat Gero Geißlreiter über dieses Bürgervotum einfach hinweggehen und dieses Bürgervotum mit Gesetzesnormen abtun. Würde diese vom Landesgesetzgeber vorgegebene Norm auch für die Mandatsträger gelten, würde mancher Mandatsträger heute nicht in einer kommunalen Vertretungskörperschaft sitzen und entscheiden können.

Bürgerreporter:in:

Winfried Kippenberg aus Bad Grund (Harz)

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