Kinder stören Jagdinteressen
Wörthsee: Kindergarten | Wörthsee – Nun hat das Landgericht München bestätigt, dass Jagdinteressen in Wörthsee Vorrang vorm heimischen Waldkindergarten haben. Den Kindern und Erziehern ist bei Androhung eines Bußgelds in Höhe von 50000 Euro untersagt, dreizehn im Wald gelegene Parzellen zu betreten.
Wie berichtet, hat die VR-Bank in Wörthsee den Eltern des Waldkindergartens pacht-frei ein Grundstück zur Verfügung gestellt und die Aufstellung eines Bauwagens genehmigt. Dagegen klagte Jagdpächter. Vor Gericht führte er an, dass nicht nur die Tiere durch die 16 Kinder gestört werden, sondern auch seine Jagdinteressen beeinträchtigt sind. Der Pachtvertrag läuft noch bis zum Jahre 2016. Des lieben Friedens Willen hatte FortSchritt bereits im Dezember den Bauwagen auf ein Grundstück gestellt, das Bür-germeister Peter Flach angeboten hatte. „Deshalb kam für uns das Urteil auch völlig überraschend“, sagte Peter von Quadt, Geschäftsführer der FortSchritt gGmbH. Die zuständige Richterin am Landgericht München hatte zum Jahreswechsel nicht nur das Aufstellen eines Bauwagens untersagt. Für die Kinder und Erzieher gilt ab sofort gene-relles Betretungsverbot. Bei Zuwiderhandlung droht FortSchritt ein Bußgeld in Höhe von 50000 Euro. Im Übrigen wurde FortSchritt verurteilt, 5500 Euro Prozesskosten zu zahlen. „Ich denke, dieser Fall ist einmalig in Deutschland und Richtungsweisend“, sagte von Quadt. Zumal es nicht der erste Waldkindergarten für FortSchritt ist und es bisher nie Schwierigkeiten gegeben hat. Auch dem Landesjagdverband ist die Sache unangenehm. Ein Sprecher bestätigte, dass es bisher noch keinen Fall gegeben hat, wo sich Jagdpächter und Waldkindergarten nicht einigen konnten. Am Donnerstag, 21. Januar, berichtet die Abendschau über diesen Streitfall. FortSchritt wird außerdem in Berufung gehen.
Die Berufung ist ja wohl das Mindeste, was versucht werden muss.
Jagdinteressen vor Kindererziehung, das darf ja wohl nicht sein.
Man sollte prüfen, ob die Richterin selbst Jägerin ist. Dann ist alles klar.
Das Aufstellen eines Bauwagens kann schon baurechtlich verboten sein (da ist es egal, was irgendeine komische Bank da erlaubt).
Und wenn ein Jagdpächter Nachteile nachweisen kann, sind es eben Nachteile.
Und mal ehrlich: Wer nimmt denn schon freiwillig Nachteile hin?
Ausserdem geht es hier nicht gegen "Kindererziehung" sondern "Kinderaufbewahrung" und die kann ja nun überall stattfinden, aber Jagd nicht.
Andreas, da müsste man überprüfen, in wie weit Genehmigungen erteilt worden sind und ob die Waldstücke frei zugänglich sein müssen, wie es eigentlich üblich ist. Was ich komisch finde, nachdem ich einige andere Artikel von Uli gelesen habe: Der Herr von Quadt rührt scheinbar in vielen Töpfen.
Vielleicht hat er zu heftig gerührt und das hat jemandem nicht gefallen.
Normal ist das, was da abläuft jedenfalls nicht. Wenn keine gravierenden Gründe vorgebracht werden, fällt meistens eine Entscheidung pro Kinder.
Ich neige nach Sicht der anderen Artikel jetzt eher zur Vorsicht.
Ich kenne keine Hintergründe und kann mich nur auf das beziehen, was man hier lesen kann.
Was mir neu wäre, ist, dass angeblich Banken Baugenehmigungen erteilen können, wo man sonst für jedes Klohäuschen zum Amt muss.
Und ich wundere mich, dass man sich wundert, dass es Probleme gibt, wenn ein Kinderparkplatz mitten im Jagdgebiet liegt. Zumindest hätte mich dieser Umstand eh eher dazu gebracht, dort erst gar nichts zu machen, aus Angst um die Kinder.
Hallo,
zum Thema Waldkindergarten Wörthsee:
Es handelt sich hier um eine Eltern-Initiative. Die gemeinnützige FortSchritt GmbH wurde lediglich gebeten, die Trägerschaft zu übernehmen.
Das Grundstück stellte die Raiffeisenbank als Grundstückseignerin zur Verfügung, abgesegnet hat es der Gemeinderat, bzw. die Gemeinde Wörthsee. War also alles rechtens.
Zu Peter von Quadt: Der Vater eines spastisch gelähmten Jungen rührt nicht in vielen Töpfen, sondern gründete vor 16 Jahren den Verein FortSchritt zur konduktiven Förderung spastisch gelähmter Kinder und Jugendlicher. Seither setzt er sich dafür ein, dass Kinder mit Bewegungseinschränkungen nicht nur nach der Petö-Therapie erfolgreich therapiert werden. Er schaffte es auch, diverse konduktive Einrichtungen und integrative Kindergärten in ganz Bayern ins Leben zu rufen. Nachzulesen übrigens unter http://www.fortschritt-starnberg.de
> "Das Grundstück stellte die Raiffeisenbank als Grundstückseignerin zur Verfügung, abgesegnet hat es der Gemeinderat, bzw. die Gemeinde Wörthsee. War also alles rechtens."
Die Bank kann aber nichts genehmigen.
Und inwiefern hat Gemeinde oder Rat "abgesegnet"?
Gab es echte Baugenehmigungen?
Und was ist mit dem Problem der Jagdgebiete?
traurig - traurig, schade, dass ich da nicht Richterin bin






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