DGB: Mindestlohn ohne Wenn und aber

Ausnahmen für Langzeitarbeitslose werden nicht akzeptiert

Pressemitteilung des DGB Mittelhessen

„Der gesetzliche Mindestlohn muss für alle Menschen flächendeckend gelten – auch für unter 18-Jährige und Langzeitarbeitslose. 8,50 Euro sind eine Lohnanstandsgrenze, die nicht aufgeweicht werden darf“, so Klaus Zecher, Vorsitzender des DGB-Kreises Gießen im Rahmen eines Gespräches mit dem SPD-Bundestagsabgeordneten RüdigerVeit.

Die Einführung des Mindestlohns, wie von den Gewerkschaften gefordert – ohne Ausnahmen –, würde im Landkreis Gießen für etwa 25.940 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine unmittelbare Lohnerhöhung bedeuten, so Zecher. Bundesweit seien es rund 6,6 Millionen Menschen. So arbeiten im Landkreis 9.273 Menschen in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen mit einem Stundenlohn von weniger als 6,50 Euro. Weitere 16.667 Minijobber bekommen weniger als 8,50 Euro in der Stunde. Die Erhöhung ihrer Löhne würde die regionals Kaufkraft in Millionenhöhe stärken.

„Die Antwort der Gewerkschaften auf die Erwerbsarmut ist ein einheitlicher Mindestlohn von 8,50 Euro und zwar ohne Ausnahmen von Berufsgruppen und Branchen. Das ist eine Haltelinie nach unten, die Lohnunterbietungswettbewerben der Arbeitgeber einen Riegel vorschieben soll“, so Zecher. „Dass es nun Ausnahmen für Langzeitarbeitslose geben soll, ist ungeheuerlich und wird von uns nicht akzeptiert werden.“

Nach Jahren des Kampfes und politischen Drucks durch die Gewerkschaften hat sich die große Koalition in Berlin darauf verständigt, einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro zum 1. Januar 2015 einzuführen. Für Branchen, die Tarifverträge mit niedrigeren Lohnansätzen haben, soll eine Übergangsfrist bis 2017 gelten. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht Ausnahmen für Jugendliche unter 18 Jahren, Praktikanten, Ehrenamtliche und Langzeitarbeitslose vor.

Bürgerreporter:in:

Christian Momberger aus Gießen

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