Mehr Geld für Pflegebedürftige
Gersthofen: Ökumenische Sozialstation | Mehr Geld für Pflegegeldempfänger!
Pflegegeldempfänger organisieren in der Regel die Pflege selbst, z.B. durch Angehörige oder andere Personen. Um jeweils 10 € monatlich steigen ab 01.01.2010 die Budgets des Pflegegeldes an.
Die Beträge: Pflegestufe 1 = 225 €/Pflegestufe 2 = 430 €/Pflegestufe 3 = 685 €
Das Budget der „Verhinderungspflege“ (bei Verhinderung der Pflegeperson z.B. wegen Urlaub, Krankheit bzw. aus anderen Gründen) steigt um 40 € auf nunmehr 1.510 € jährlich an. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Verhinderungspflege kann z.B. auch für den Besuch der Tagespflege bzw. für die Kurzzeitpflege verwendet werden.
Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege können unabhängig voneinander bei Vorliegen der Voraussetzungen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Zu beachten: Das Budget der Verhinderungspflege ist nicht in das nächste Kalenderjahr übertragbar und verfällt, wenn keine Inanspruchnahme erfolgt.
Tipp: Rechtzeitig Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Vorbehaltlich keiner anderen Änderung in der Gesundheitspolitik erfolgen die nächsten Erhöhungen im Jahr 2012. Angehoben werden auch die Budgets der
Sachleistungen (siehe dazu eigenen Beitrag).
Nähere Informationen bzw. Details erteilen die Pflegekassen bzw. die örtlichen Sozialstationen oder Tagespflegen, wie z.B. die Ökumenische Sozialstation Gersthofen, Tel. 0821-2990014.


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