IGS reicht Antragsunterlagen für EBS-Kraftwerk ein

EBS-Kraftwerk Westansicht

Genehmigungsverfahren für das Heizkraftwerk im Industriepark Gersthofen kann planmäßig beginnen

Nach einer mehrmonatigen Vorbereitungszeit sind die Antragsunterlagen fertiggestellt. Die IGS (Industriepark Gersthofen Servicegesellschaft) hat in der vergangenen Woche die Arbeiten am Bauantrag für das geplante EBS-Kraftwerk abgeschlossen und bei der Stadt Gersthofen zur Behandlung im Bauausschuss eingereicht. Der komplette Genehmigungsantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wird in diesen Tagen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt Augsburg, vorgelegt. Damit beginnt das öffentliche Genehmigungsverfahren für eine Bau- und Betriebsgenehmigung des EBS-Kraftwerks.

Die Anlage wird durch die Verbrennung von Ersatzbrennstoffen (EBS) Emissionen und somit Immissionen verursachen. Der Gesetzgeber schreibt für die Zulassung der Errichtung und des Betriebes ein besonderes Verfahren vor, das so genannte "Genehmigungsverfahren nach BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz)". Zentrales Anliegen dieses Verfahrens ist es, sicherzustellen, dass die durch die Anlage verursachten Einwirkungen auf die Nachbarschaft so gering wie möglich sind und die strengen Anforderungen der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) erfüllen.

Öffentliche Auslegung im Herbst

Die Genehmigungsbehörde wird zunächst die Vollständigkeit der Unterlagen prüfen. Danach werden die Unterlagen an die zuständigen Fachbehörden und an die betroffenen Gemeinden zur Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet. Wenn die Vollständigkeit festgestellt ist, werden die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt. Die Bürgerinnen und Bürger können Einsicht nehmen und sich mit eventuellen Einwänden schriftlich an das Landratsamt Augsburg wenden.

Das Verfahren sieht nach Ablauf der Einwendungsfrist einen öffentlichen Erörterungstermin vor. Eingeladen werden dazu der Antragssteller, die umliegenden Kommunen, die Fachbehörden sowie Anwohner und diejenigen, die sich bei der Behörde mit Bedenken gemeldet haben. Während des Erörterungstermins nimmt die IGS als Antragsteller Stellung zu den Einwendungen.

Anregungen aufgenommen

In die Planung für das EBS-Kraftwerk sind verschiedene Anregungen aus den Informationsveranstaltungen für die Anwohner, für die Politik und für Umweltgruppen eingeflossen. Insbesondere die Möglichkeit der Dampfversorgung durch die AVA wurde einer gründlichen Prüfung unterzogen. Dr. Herbert Rauscher, Projektleiter für das EBS-Kraftwerk bei der IGS, dazu: "Wir haben festgestellt, dass für den Standort Gersthofen der Wirkungsgrad des EBS-Kraftwerk-Konzeptes um etwa 40 Prozent besser ist als die Ferndampfversorgung durch die AVA. Die Aufbrechung des bestehenden Energieverbundes im Industriepark Gersthofen würde die Effizienz der Energieversorgung des Standortes senken und das kann nicht unser Ziel sein."

Eine Betrachtung der Emissionsgrenzwerte von Gesamtstaub, Schwefeloxid, Stickoxiden und Kohlenmonoxid hat darüber hinaus ergeben, dass mit dem Einsatz von Ersatzbrennstoffen geringere Emissionen zu erwarten sind, wenn die moderne Anlage ihren Betrieb aufgenommen haben wird. Die Verbrennung von Ersatzbrennstoffen unterliegt den Bestimmungen der 17. BImSchV, die wesentlich strenger ausgelegt sind als die Verbrennung von fossilen Brennstoffen, die der TA Luft unterliegen.

Dialog ist willkommen

Die IGS bietet auf ihrer Homepage im Internet (www.mvv-igs.de) detaillierte Informationen zum EBS-Kraftwerk, die ständig aktualisiert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur direkten Kontaktaufnahme mit den Projektverantwortlichen. IGS-Geschäftsführer Dr. Hermann Teufel bekräftigt die Dialogbereitschaft des Unternehmens: "Wir haben in der Vergangenheit immer wieder bewiesen, dass wir die Bedürfnisse der Öffentlichkeit und vor allem unserer Nachbarn Ernst nehmen. Deshalb sind wir gerne zu Gesprächen und Diskussionen bereit."

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