Büttner kann Rettungsdiensten frohe Nachricht überbringen

Eine frohe Nachricht konnte Ratsherr Hartmut Büttner in einem Schreiben kurz vor dem Weihnachtsfest den Garbsener Feuerwehren und dem Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes überbringen: Das Bundeskabinett hat am 15. Dezember einen Gesetzentwurf beschlossen, um den Weg zum so genannten Feuerwehrführerschein frei zu machen.
Im Bundesrat wird das Gesetz am 11. Februar 2011 beraten. Die 1. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 17. März vorgesehen, so dass das Gesetz noch im Frühjahr nächsten Jahres in Kraft treten kann.

Notwenig geworden ist der Gesetzentwurf durch die Einführung der 2. EU-Führerscheinrichtlinie im Jahr 1999. Hierdurch dürfen die Inhaber eines PKW-Führerscheins keine Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht zwischen 3,5t und 7,5t mehr steuern. Damit ist die Einsatzfähigkeit vieler ehrenamtlich Tätiger bei den freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten, dem Technischen Hilfswerk und dem Katastrophenschutz nicht mehr gewährleistet. Vor allem junge ehrenamtlich Tätige verfügen kaum über den deutlich aufwendigeren und teureren Führerschein für schwerere Einsatzfahrzeuge. Der Gesetzentwurf schafft nunmehr mit der Einführung einer speziellen Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen einen vernünftigen Ausweg.
Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Hartmut Büttner hatte ein erläuterndes Schreiben von Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer erhalten und an die Garbsener Feuerwehren und das DRK weitergeleitet.

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