Frist zur Abgabe der Anträge auf Vereinspauschale 2010
Den Sport- und Schützenvereinen des Landkreises, denen im letzten Jahr die Vereinspauschale gewährt wurde, sind in den letzten Tagen die Anträge auf Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Vereinspauschale) wieder zugegangen.
Diese Zuschussanträge müssen in 1-facher Ausfertigung bis spätestens 01.03.2010 - Ausschlussfrist! – vollständig beim Landratsamt Fürstenfeldbruck eingegangen sein. Es wird gebeten, die Anträge so rechtzeitig abzugeben, dass eventuelle Ergänzungen noch fristgerecht nachgereicht werden können. Fragen zur Vereinspauschale können entweder persönlich beim zuständigen Fachreferat 33 oder telefonisch unter 08141/519-373 geklärt werden.
Die Übungsleiterausweise und Lizenzen sollen dem Antrag im Original beiliegen. Die Aufteilung einer Voll-Lizenz ist nur zwischen zwei Vereinen möglich; Zusatzlizenzen sind nicht teilbar. Eine entsprechende Erklärung des Übungsleiters ist beizulegen. Alle Lizenzen müssen ausnahmslos zum Stichtag gültig sein.
Jeder eingetragene Verein, der die Bagatellgrenze von 500 Mitgliedereinheiten (Faktor Jgdl. x 10, Faktor Erw. x 1, Faktor Lizenz x 650, Faktor Zusatzlizenz x 325) erreicht, kann den Antrag auf Ge-währung der Vereinspauschale stellen, unabhängig davon, ob er Übungsleiter im Sportbetrieb einsetzt.
Antragsformulare sowie die Sportförderrichtlinien finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamtes Fürstenfeldbruck unter www.lra-ffb.de aktuell Online-Verfahren und Formulare oder unter www.stmuk.bayern.de/km/aufgaben/sport/ausserschulisch/foerderrichtlinien/index/stml .


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