Leistung lohnt sich doch oder das Märchen vom Hartz-IV-Empfänger, der mehr hat als ein Arbeiter
Es war einmal ein Politiker, der, als er merkte, dass das Volk Mitleid mit dem Prekariat bekam und sich solidarisierte, um sein Stimmvieh und seine Claqueure zu bangen begann. Da entsann er sich an den bereits länger zurückliegenden Geschichtsunterricht und die römischen Imperatoren. Julius Cäsar sagte mal was von "teile und herrsche". Also dachte der Politiker nach, wie er das Volk denn teilen könne aufdass sein Licht wieder hell erstrahle. Und da kam ihm auch schon der Gedanke: Lohnabstandsgebot. Nachdem die Arbeiter im Lande durch jahrelanges Lohndumping bereits schon zu einem guten Teil in Armut lebten, sollten die Empfänger von staatlicher Hilfe auch weniger bekommen. Während er dies dem Volke verkündete, ließ er absichtlich einen Punkt des Gesetzes unter den Tisch fallen: es ist garnicht möglich, trotz Arbeit weniger Geld in der Tasche zu haben als ein Arbeitsloser, denn das Gesetz zur Grundsicherung gilt für alle. Wehe, wenn das Volk erführe, dass ein niedriger Lohn zur Aufstockung berechtigt und mit den Freibeträgen höher ist als nur die Grundsicherung, die der Arbeitslose erhält. Wenn alle Geringverdiener und Niedriglöhner sich bei der Initiative zur Selbsthilfe für Betroffene mit geringem Einkommen (ISB e.V.) erkundigten und Aufstockung beantragten, dann würde sein Plan wohl nicht aufgehen ...
Lasst das ein Märchen bleiben! Die Initiative zur Selbsthilfe für Betroffene mit geringem Einkommen (ISB e.V.) berechnet kostenlos, ob eine Aufstockung des Arbeitslohnes möglich ist und hilft bei der Antragstellung. Informationen und Terminvereinbarungen Montag und Mittwoch 11 - 13 Uhr und Donnerstag 18 - 20 Uhr unter Telefon 08141-387401.




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