Volksentscheid „Für echten Nichtraucherschutz!“ am 4. Juli 2010
Am Sonntag, dem 4. Juli 2010 findet in Bayern der Volksentscheid „Für echten Nichtraucherschutz!“ statt.
Der Volksentscheid ist die Folge des Volksbegehrens, das vom 19. November bis 2. Dezember 2009 abgehalten wurde. Während dieses 2-wöchigen Zeitraums hatten sich 13,9 % der Stimmberechtigten in Listen eingetragen, die in den Gemeindeverwaltungen auslagen. Das erforderliche Quorum von mindestens 10 % wurde erreicht.
Der Bayerische Landtag hat sich mit dem erfolgreichen Volksbegehren befasst, den Gesetzentwurf aber abgelehnt. Deshalb ist ein Volksentscheid über den Gesetzesentwurf des Volksbegehrens durchzuführen.
Thema des Volksentscheids ist der Nichtraucherschutz:
1. Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz, GSG)
Am 1. Januar 2008 trat in Bayern das Gesetz zum Schutz der Gesundheit (GSG) in Kraft. Es enthielt ein allgemeines Rauchverbot insbesondere in öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, öffentlich zugänglichen Gaststätten (einschließlich Festzelte- und hallen etc.).
Letztere Regelung warf Vollzugsprobleme auf, da zur Vermeidung des Rauchverbots sog. Raucherclubs gegründet wurden, die so ausgestaltet waren, dass vorher allen offenstehende Gaststätten nur noch Mitgliedern eigens gegründeter Clubs zugänglich waren.
2. Erste Änderung
Dieses Gesetz wurde im Juli 2008 erstmals geändert und zwar dahingehend, dass für nur vorübergehend betriebene Bier-, Wein- und Festzelte und vorübergehend genutzte Festhallen nachträglich eine Übergangsfrist für bauliche, technische und sicherheitsrelevante Maßnahmen zur Durchsetzung des Rauchverbots eingeräumt wurde.
3. Zweite Änderung
Am 1. August 2009 trat die zweite Änderung des GSG in Kraft. Das Gesetz enthält nunmehr dau-erhaft Ausnahmen vom Rauchverbot für Festzelte- und –hallen und für getränkeorientierte Einraum-Gaststätten mit weniger als 75 m² Gastraumfläche. Außerdem ist das Rauchen in entsprechend gekennzeichneten Nebenräumen auch in Gaststätten, Diskotheken sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen erlaubt. Raucherclubs in Gaststätten sind unzulässig.
Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens wendet sich gegen die Lockerung des Gesundheits-schutzgesetzes. Er ist im wesentlichen identisch mit den GSG in seiner ersten Fassung, lässt aber abweichend von der ursprünglichen Regelung keine Umgehung des Rauchverbots durch die Einrichtung von Raucherclubs in Gaststätten zu.
In Bayern sind rund 9,4 Mio. Personen stimmberechtigt, im Landkreis Fürstenfeldbruck ca. 140.000.
Stimmrecht hat, wer
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
- am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit 3 Monaten in Bayern seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen den
Hauptwohnsitz, hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Den Stimmberechtigten wird ein Stimmzettel mit dem Gesetzentwurf vorgelegt; sie haben die Mög-lichkeit, diesem zuzustimmen („Ja“) oder ihn abzulehnen („Nein“).
Der zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf erhält die erforderliche Zustimmung, wenn er beim Volksentscheid mehr gültige Ja- als gültige Nein-Stimmen erhält. Ein bestimmtes Quorum ist nicht erforderlich.
Die Abstimmungsdauer ist am 4. Juli 2010 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Im Anschluss an die Abstimmung werden auf Gemeindeebene von ca. 176 Abstimmungsvorständen die Ergebnisse ermittelt und an die Abstimmungsleitung im Landratsamt gemeldet. Hier tragen die Mitarbeiter die Detail-Ergebnisse zu einem Landkreis-Ergebnis zusammen.
Das Amt rechnet damit, dass die ersten Meldungen um ca. 18.20 Uhr eingehen, die letzten um spätestens 20.00 Uhr.
Die eingehenden Gemeindeergebnisse werden unverzüglich auf der Internetseite des Landratsamtes www.lra-ffb.de eingestellt.


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