Neubau eines Geh- und Radweges zwischen Egenhofen und Wagenhofen
Fürstenfeldbruck: Furthmühle | Am 12.10.2010 um 11.00 Uhr werden Landrat Thomas Karmasin und Landrat Hansjörg Christmann gemeinsam mit den Bürgermeistern der Gemeinde Egenhofen Herrn Josef Nefele und der Gemeinde Pfaffenhofen Herrn Helmut Zech den Geh- und Radweg zwischen Egenhofen und Wagenhofen dem Verkehr übergeben.
Im Rahmen einer gemeinschaftlichen Maßnahme der Landkreise Dachau und Fürstenfeldbruck wurde seit April 2010 an dem landkreisübergreifenden Geh- und Radweg gebaut.
Der rund 1,5 km lange Radweg ermöglicht eine verkehrssichere Anbindung für Fußgänger und Radfahrer an das Ausflugsziel, der denkmalgeschützten sog. Furthmühle. Darüber hinaus ist er Bestandteil der ausgewiesenen „Amper-Paar“ Radwegroute.
Im Rahmen der Baumaßnahme musste der bestehende Durchlass über den Flutgraben verlängert und im Bereich der Glonn ein neues Brückenbauwerk erstellt werden.
Im Waldbereich südlich der Furthmühle war es zudem notwendig wegen der unsteten Linienführung die Kreisstraße FFB 14 umzubauen.
Wegen dieser schlechten Linienführung, der geringen Querneigung und dem starken Längsgefälle der Straße kam es häufig, zu zum Teil schweren Unfällen. Der Übergang von Wald auf freies Ge-lände im Glonntal verstärkte zudem die Neigung zum Überfrieren der Straße.
Trotz knapper Haushaltsmittel konnte die Maßnahme heuer verwirklicht werden. Möglich war dies nicht zuletzt auch durch die von den Gemeinden Egenhofen und Pfaffenhofen durchgeführten Grundstücksverhandlungen und die Übernahme der Erwerbskosten durch die Gemeinde Egenhofen für ihren Gemeindebereich.
Herzlichen Dank an die Eigentümer für Ihre Bereitschaft den erforderlichen Grund zur Verfügung zu stellen.
Für die gesamte Maßnahme belaufen sich die Baukosten auf ca. 450.000 €, die Aufwendungen werden zwischen den beiden Landkreisen geteilt. Hinzu kommen noch die Kosten für Grunder-werb, Ausgleichsflächen und die Planung in Höhe von 80.000 €.
Der Freistaat Bayern fördert die Gesamtmaßnahme voraussichtlich mit einem Festbetrag von 196.000 €.




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