Klosterhofkonzept nicht rechtswidrig
Grafraths Bürgermeister Dr. Hagenguth ist von der Kommunalaufsicht des Landratsamts gebeten worden, seine Sitzungsvorlage für die Gemeinderatssitzung vom Donnerstag zu modifizieren.
In dem Schreiben, das von Landrat Thomas Karmasin persönlich unterzeichnet ist, schreibt die Aufsichtsbehörde wörtlich: „Ihre Schlussfolgerung, der Beschluss (zum Thema Erwerb des Klosterwirts durch die Gemeinde, Anm.d.Red.) sei rechtswidrig, kann so nicht stehen bleiben“. Ziel der landratsamtlichen Würdigung sei es gewesen, auf ungeklärte Punkte hinzuweisen.
Den Auftrag an den ersten Bürgermeister binnen dreier Wochen mit den Verkäufern konkrete Verhandlungen zu führen, „halten wir für grundsätzlich rechtmäßig“, teilt das Landratsamt weiter mit.
Um die Diskussion zu versachlichen bittet das Landratsamt darum, die genannten Punkte in geeigneter Weise klarzustellen.




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