Keine Beeinträchtigung des Schulbetriebs durch Tropfstelle in der Aula des Graf-Rasso-Gymnasium
Aufgrund derzeitiger Regenfälle und einer undichten Stelle im Dach des Hauptgebäudes im Graf-Rasso-Gymnasium gibt es eine Tropfstelle auf der Südseite der Empore in der hiesigen Aula. Der Schulbetrieb ist nicht beeinträchtigt. Es ist beabsichtigt, eine Folienabdichtung unter der Decke anzubringen, um weitere Schäden im Gebäudeinneren zu verhindern. Experten des Landratsamtes bemühten sich intensiv die Schadensursache ausfindig zu machen.
Den am Bau des Daches beteiligten Firmen wurden die Mängel unverzüglich angezeigt und aufgefordert, diese innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Gleichzeitig erweiterte das kreiseigene Baureferat den Beweisantrag bezüglich der Dreifachturnhalle auch auf das Dach der Aula, um gerichtlich klären zu lassen, was die genaue Ursache der undichten Stelle und welche der beauftragten Firmen dafür verantwortlich ist.
Im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens wird von Seiten des Gerichts ein unabhängiger Sachverständiger mit der Untersuchung der Schadensursache beauftragt. Dieses gerichtliche Verfahren wird dem normalen oft langwierigem Hauptsacheverfahren vorgeschaltet und dient damit in eiligen Fällen der Prozessbeschleunigung, um frühzeitig die Beweissicherung zu gewährleisten.
Um keine Beweise zu vernichten, dürfen keine eigenständigen Abdichtungsmaßnahmen von Seiten des Landkreises vorgenommen werden, bevor nicht der gerichtlich bestellte Sachverständige die Schadensstelle begutachtet hat. Gleichwohl der Landkreis verschiedene Maßnahmen eingeleitet hat, um die Tropfstellen zu reduzieren, werden die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte für die mit der Schadensstelle verursachten vorübergehenden Unannehmlichkeiten um Verständnis gebeten.
Die Kreisräte in der Arbeitsgruppe kreiseigener Liegenschaften wurden über den aktuellen Sachstand bereits informiert.

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