Hartz IV: Landrat erwägt erneuten Gang nach Karlsruhe
Der Fürstenfeldbrucker Landrat und Sprecher der oberbayerischen Landräte Thomas Karmasin erwägt eine neuerliche Anrufung des Bundesverfassungsgerichts für den Fall, dass das neue so-genannte Hartz-IV-Gesetz so beschlossen wird wie vorgesehen.
Das neue Gesetz lässt 41 weitere sogenannte Optionskommunen zu, die den Vollzug der Hartz-IV-Regelungen alleine also ohne die Mischverwaltung mit der Bundesagentur für Arbeit gestalten dürfen. Allerdings sieht das Gesetz auf Bestreben der SPD-Bundestagsfraktion vor, dass sich für diese Option nur solche Kommunen bewerben dürfen, die dies in ihren politischen Gremien mit Zweidrittelmehrheit beschlossen haben.
In einem Schreiben an Ministerpräsident Horst Seehofer und den Chef der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Hans-Peter Friedrich, trägt der Landrat hiergegen verfassungsrechtli-che Bedenken vor. Mit welcher Mehrheit eine Kommune ihre Entscheidungen treffe, sei eine kom-munalrechtliche Frage, für die dem Bund schlicht die Gesetzgebungskompetenz fehle.
Karmasin war einer der Kläger, die schon das ursprüngliche Hartz-IV-Gesetz in Karlsruhe zu Fall gebracht hatten.

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