Lebensraum für bedrohte Brutvögel, wie Eisvogel und Flussregenpfeifer sichern
Die untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass das Fahren mit Kajak, Schlauchboot, Floß u.ä. in den beiden Naturschutzgebieten „Ampermoos“ und „Amperaue“ vom 1.März 2011 bis einschließlich 15. Juli 2011 verboten ist.
Von Eching/Stegen bis Grafrath und von Schöngeising bis zum Stausee in Fürstenfeldbruck ist die Amper in dieser Zeit wie jedes Jahr für die Freizeitkapitäne gesperrt. Die untere Naturschutzbehörde bittet um Verständnis für diese zeitliche Beschränkung und dankt den Bootfahrern für ihr umsichtiges Verhalten.
Das international bedeutsame Feuchtgebiet „Ampermoos“ wurde bereits 1982 unter Schutz gestellt, 1996 die „Amperaue“ mit ihrer naturnahen Flusslandschaft. Beide Naturschutzgebiete sind Lebensraum zahlreicher, teils seltener und bedrohter Brutvogelarten wie Eisvogel und Flussregen-pfeifer. Deshalb hat die Natur während der Brutzeit hier „vorfahrt“ vor Freizeitaktivitäten; die zeitlich begrenzten Bootfahrverbote sollen Störungen vermeiden helfen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter den Telefonnummern: 08141/519-476, -937 und –553.

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