Unbürokratische Hilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Kooperationsvereinbarung zwischen Bezirk, Landkreisen und kreisfreien Städten in Oberbayern vereinfacht das Verfahren der Hilfegewährung
Kinder und Jugendliche mit Behinderung sollen künftig in Oberbayern noch schneller und einfacher Hilfe und Unterstützung bekommen. Das ist das Ziel einer Kooperationsvereinbarung, die der Bezirk Oberbayern jetzt mit den 20 Landkreisen und drei kreisfreien Städten in Oberbayern geschlossen hat.
Oberbayerns Bezirkstagspräsident Josef Mederer und der Vorsitzende des Bezirksverbands Oberbayern des Bayerischen Landkreistages und Fürstenfeldbrucker Landrat Thomas Karmasin stellten die Vereinbarung heute im Landratsamt Fürstenfeldbruck vor. Mit dem Vertrag soll das Verfahren, nach dem die so genannte Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung gewährt wird, vereinfacht werden.
Hintergrund für die in dieser Form in Bayern bislang einzigartigen Kooperationsvereinbarung: Nach dem Sozialgesetz sind sowohl die Jugendämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten als auch der Bezirk für die Eingliederungshilfe zuständig – abhängig davon, welche Behinderung und welches Alter die Kinder und Jugendlichen haben. Das hat in der Vergangenheit oft zu Streit über die Zuständigkeit und damit auch über die Finanzierung der Eingliederungshilfe geführt. Solche Streitigkeiten zwischen überörtlichen Sozialhilfeträgern und örtlichen Jugendhilfeträgern beschäftigten derzeit bundesweit die Gerichte.
„Mit dem Kooperationsvertrag wollen wir in Oberbayern solche Streitfälle in Zukunft vermeiden und Zuständigkeiten rasch klären“, betonte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. Strittige Fälle sollen möglichst außergerichtlich zwischen den Verwaltungen des Bezirks und der Landkreise geklärt werden. „Für die behinderten jungen Menschen und ihre Eltern bedeutet das, dass sie rasch, unbürokratisch und bedarfsgerecht gezielte Hilfe und Unterstützung bekommen“, erläuterte Mederer.
„Der Vertrag ist ein großer Schritt in Richtung bürgernahe Verwaltung und weniger Bürokratie bei der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche“, hob Karmasin hervor. „Mögliche Nachteile für die betroffenen Kinder und Jugendlichen durch die Sozialgesetzgebung sollen durch unsere Kooperationsvereinbarung künftig vermieden werden.“ So gibt die Vereinbarung unter anderem einen klaren zeitlichen Rahmen vor, innerhalb dessen Anträge auf Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung bearbeitet und die Hilfen gewährt werden müssen.
Über die Eingliederungshilfe werden Hilfs- und Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung finanziert – etwa die Frühförderung für Kinder, bei denen Sorge um die weitere Entwicklung besteht oder der Aufenthalt in einer heilpädagogischen Tagesstätte für Schulkinder mit Behinderung. Der Bezirk Oberbayern finanzierte im Jahr 2009 die Eingliederungshilfe für rund 16.750 Kinder und Jugendliche. Er gab dafür knapp 140 Millionen Euro aus.



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