... neue, gesamtdeutsche Verfassung? Ja! Ja! Ja!

SPD-Chef Franz Müntefering hat die Diskussion neu entfacht: Brauchen wir eine neue gesamtdeutsche Verfassung?
Die Diskussion mag jetzt, 20 Jahre nach der Wiedervereinigung und angesichts der weiter wachsenden Wirtschaftkrise, manchen abwegig erscheinen. Doch sie ist zwingend notwendig und unausweichlich. Begründungen:

1. Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 nach Zustimmung von mehr als zwei Dritteln der damaligen Länder der künftigen Bundesrepublik eine - bewusst vorläufige! - Verfassung für Deutschland beschlossen. Sie wurde daher nicht „Verfassung“ genannt, sondern nur ‚Grundgesetz’ (GG), weil die Länder der damaligen sowjetischen Besatzungszone nicht darüber abstimmen durften und weil Deutschland noch nicht souverän war.

2. In Artikel 146 dieses Grundgesetzes war ganz klar über dessen Geltungsdauer festgelegt:

„Dieses GG verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Folgen:

Am 3. Oktober 1990 trat die DDR der BRD offiziell bei; er ist heute als „Tag der deutschen Einheit“ unser Nationalfeiertag.

Entgegen den klaren Vorschriften des oben zitierten Artikels 146 wurde das deutsche Volk nicht befragt und hatte somit keine Chance, „in freier Entscheidung“ über eine neue Verfassung abzustimmen. Unsere ‚Volksvertreter’, die uns vertreten und damit ‚repräsentieren’, haben – wie bei allen wichtigen Entscheidungen – an unserer Stelle abgestimmt, auch deshalb, weil unser GG keinen bundesweiten Volksentscheid kennt.

Und genau darin lägen die Chancen einer neuen Verfassung: Das gesamte deutsche Volk könnte mehr demokratische Rechte in dieser Verfassung erzwingen. Vorstellbar wäre bzw. wäre gewesen:

- die Einführung eines bundesweiten Volksentscheids über wichtige politische Fragen, z.B.
- den Beitritt Deutschlands zur EU ...
- die Abstimmung über die Einführung des Euro ...
- die Abstimmung über die Verfassung der EU wie in anderen Ländern ...
- die Annahme / Ablehnung von Gentechnologie ...
- die Abstimmung über die Nutzung von Atomstrom ...
- die Einführung von Manager-Verantwortlichkeit für Misswirtschaft ...
- das Recht auf Arbeit für arbeitswillige Jugendliche bis 21 ...
- die Festlegung über Dauer und Verwendung des Soli ...
- das Recht auf / die Pflicht zu Religionsunterricht ...

Vieles wäre vorstellbar und müsste natürlich in zähen politischen Verhandlungen erarbeitet werden. Und nur dann, wenn die Rechte des Volkes unmissverständlich in dieser neuen Verfassung festgeschrieben wären, sollten wir dieser neuen – dann endlich demokratischen! – Verfassung unsere Zustimmung geben.
Gerade jetzt, in dieser Krisenzeit, an der das Volk absolut keine Schuld trägt, wäre dies das Gebot der Stunde – und genau davor haben unsere „Mächtigen“ eine panische Angst!

Bürgerreporter:in:

Roland Greißl aus Fuchstal

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