Auch hier sieht man die Stolperfallen. Das Ordnungsamt beschränkt sich aber nur darauf auf Wunsch des Eigentümers eine Parkzeitbeschränkung auf dessen Privatgrundstück zu verfügen, weil er darum gebeten hatte.

Bild 25 aus Beitrag: Gefährliche Willkür und Rechthaberei!
 
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