Zivis in den Polizeidienst?
Wer aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe ablehnt, kann nach seinem Zivildienst 15 Jahre lang keine Waffe führen. So sieht es das österreichische Zivildienstgesetz von 1986 vor. Demzufolge bleibt ehemaligen Zivildienstleistenden eine Karriere bei der Polizei versperrt, obwohl die Nachwuchs gut gebrauchen könnte.
Wie sieht die Sachlage in Deutschland aus? Sind dort auch ehemalige "Zivis" vom Polizeidienst ausgesperrt? Dürfen die auch erst verspätet einen Jagdschein erwerben! Hier in Österreich mehren sich die Stimmen, dieses Gesetz über Bord zu werfen, weil es Zivildienstleistende als "Drückeberger" diskriminiert. Kann man nachträglich seine Gesinnung widerrufen, wenn es dem beruflichen Fortkommen dient? Mir ist nicht ganz wohl bei dem Gedanken ...
Das ist eine interessante Frage, damit habe ich mich bis jetzt noch nicht beschäftigt.
Wie es in D gesetzlich geregelt ist, weiß ich nicht.
Aber ich finde die 15 Jahre der Ösis schon zu kurz. Wer das Militär nicht will, weil er Waffen aus Gewissensgründen ablehnt, kann doch nicht plötzlich bei Polizei u.ä. eine Kehrtwende machen. Wenn doch, sollte er halt vorher doch noch mal schnell seinen Militärdienst machen müssen, da ihm sein neues Gewissen das ja erlaubt ;)
Am besten wäre eh, wenn schon Pflichtdienst sein muss, dass man die freie Wahl hätte, welchen Dienst man macht. Ausserdem ist es schon lange fällig, auch die Frauen in die Pflicht zu nehmen - schließlich wollen sie anderweitig ja auch immer Gleichbehandlung/-berechtigung.
Ich glaube, die Österreicher sind schon so weit, dass sie keinem Volljährigen vorschreiben, für welchen Dienst er geeignet ist. Das gilt für Männlein wie Weiblein. Übrigens: Das österreichische Militär verfügt auch über Panzer ;))
Polizeibeamte sind grundsätzlich von der Wehrpflicht ausgenommen. Sofern das Dienstverhältnis nicht vor Ablauf der Wehrpflichtigkeit beendet wird, gilt die Wehrpflicht mit Eintritt in den Polizeidienst als abgegolten.
Wer also in den Polizeidienst eintritt, muß in Deutschland eh nicht "zum Bund".
Das leuchtet ein, Franz. Nur, wie sieht es umgekehrt aus?
Ich kann Andreas nur zustimmen.
@Axel: Was die österreichischen Panzer betrifft, habe ich einmal gehört, dass sie einen Vorwärtsgang und vier Rückwärtsgänge besitzen. Kannst Du das bestätigen? Ich kann das einfach nicht glauben.
und wie ist das mit der österreichischen Marine?
Die hat es in der Tat gegeben. Bei Ausbruch des ersten Weltkrieges war sie sogar die sechstgrößte Kriegsflotte der Welt. Imposante Gemälde in Wiener Museen künden von ihren Seeschlachten. Reste sollen wohl noch in verschiedenen Siegerstaaten vor sich hin dümpeln.
Axel, bevor die Diskussion ihre Richtung verliert: Ich recherchiere noch :)
ein wenig weiter bin ich gekommen:
§ 42 Sondervorschriften für Angehörige des Polizeivollzugsdienstes
(1) Wehrpflichtige, die dem Vollzugsdienst der Polizei angehören oder für diesen durch schriftlichen Bescheid angenommen sind, werden für die Dauer ihrer Zugehörigkeit nicht zum Wehrdienst herangezogen.
(2) Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, den Widerruf eines Annahmebescheides sowie das Ausscheiden aus dem Vollzugsdienst der Polizei dem zuständigen Kreiswehrersatzamt anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn Wehrpflichtige trotz Annahmebescheides ihren Dienst im Vollzugsdienst der Polizei nicht antreten.
(3) Für die Heranziehung von Wehrpflichtigen, die im Vollzugsdienst der Polizei Dienst geleistet haben, gilt § 23 entsprechend.
Zum Panzerproblem: Wenn man den Turm dreht, ist alles wieder im Lot! 4 Vorwärtsgänge und 1 Rückwärtsgang ...
Ich schließe aus den bisherigen Kommentaren, dass niemand gedient hat, weder als Soldat noch als Zivildienstleistender ...
Axel, genau so ist es. Ich habe nur meiner Familie gedient.
Über Deine obige Frage kann ich leider nicht mit diskutieren. Damit habe ich mich noch nie befasst.


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