Ist ein Stutzen eigentlich eine Waffe?

Wenn ja, bräuchte man einen Waffenschein ...

Und was für eine Waffe. Sieht aber wirklich Klasse aus.
Ich bin mir selbst nicht sicher! Vielleicht meldet sich ja noch ein Fachmann hier und lüftet den Schleier ...
Ich bin zwar auch kein Fachmann, habe aber in Romanen und Geschichten, die sich in den Alpen abspielen, oft die Bezeichnung "Stutzen" für Gewehre gelesen, die besonders bei der Gemsenjagd benutzt wurden. Vermutlich haben sie einen kürzeren Lauf, als normale traditionelle Gewehre, h. h. sie wurden "gestutzt". Das ist aber nur eine von mir vermutete Herleitung der Bezeichnung. Vielleilcht findet sich ein wirklicher Fachmann, der das bestätigen (oder korrigieren) kann.
Die gezeigte Waffe dient offensichtlich zum Abfeuern von Böllerschüssen; ob sie im Sinne der Waffengesetzgebung als Waffe gelten, ist mir nicht bekannt; aber man sollte vorsichtshalber wie mit einer Waffe damit umgehen.
Eine akzeptable Lösung kommt aus Sbg. (meinbezirk.at):
"Eine Waffe im technischen Sinn - ja. Eine Waffe im rechtlichen Sinn nach dem WG - nein. Brauchtumsangelegenheiten sind vom WG normalerweise nicht erfaßt." (Dr. Merseburg)
sieht echt klasse aus
LG Maria Cristina
Man sollte alles, was schießt, als Waffe einstufen. Auch das Ding kann bestimmt scharf geladen werden und dann ist es eine "Zimmerflak".
bestimmt braucht man auch bei diesem Stutzen einen Waffenschein. Oder im Verein wird das geregelt
Ich erinnere mich, dass Old Shatterhand einen Henrystutzen besaß. Da er diesen sicher nicht für folkloristische Veranstaltungen durch die Prärie schleppte, gehe ich davon aus, dass er ihn als Waffe brauchte.
So wie das Ding aussieht, scheint man damit tatsächlich jemanden "umpusten" zu können und müsste demzufolge auch als Waffe gelten.